Startseite › Foren › Halle (Saale) › Naturschutzgebiet Peißnitz – wenn die Bagger kommen
- Dieses Thema hat 88 Antworten und 17 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 12 Monaten von nix idee.
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29. März 2016 um 12:41 Uhr #237450
lautes Krakeelen von Naturschützern.
Lies doch mal die Kommentare von Herrn Liste im Link von Könau…Ach, hast du ja gelesen. Ihr zwei seid ja die Einzigen, die dort geschrieben haben. Wenn das kein Krakeelen ist.
Übrigens ist mir aufgefallen, wie du gleich wieder Könau für deine Gartenerweiterung einspannen willst.29. März 2016 um 12:45 Uhr #237454Sackgassen in Naturschutzgebieten sind keine „idealen“ Tatorte, weil … ?
Weil dort so wenige Leute unterwegs sind, dass es sich für einen Täter nicht lohnt, auf ein Opfer zu warten. Würde ich annehmen. Aber Näheres weiß das LKA Sachsen. deren Kriterien waren ja Lage und Fußgängerfrequenz kombiniert mit der (fehlenden) Beleuchtung.
29. März 2016 um 12:54 Uhr #237460Übrigens ist mir aufgefallen, wie du gleich wieder Könau für deine Gartenerweiterung einspannen willst.
Na, wieder Stimmen gehört?
29. März 2016 um 13:00 Uhr #237463
AnonymAber Näheres weiß das LKA Sachsen.
Das habe ich schon von anfang an als Problem gesehen. LKA-Gutachten werden von Laien interpretiert.
Eine hohe Fußgängerfrequenz erhöht (proportional?) das Gefahrenpotenzial, ermordert zu werden. Solange es dunkel und der Wegesrand nicht ausreichend von Vegetation befreit ist.
Aber vielleicht wurde ja deshalb der Gimritzer Park gelichtet?
29. März 2016 um 13:04 Uhr #237464Richtig, weil sich hinter jedem Baum ein Verbrecher verstecken könnte.
29. März 2016 um 13:13 Uhr #237468
AnonymDabei hätten es ein paar Lampen auch getan…
29. März 2016 um 13:14 Uhr #237469Na, wieder Stimmen gehört?
Ja, deine.
29. März 2016 um 14:36 Uhr #237483Könnten wir bitte von den Themen Lampen, Stimmen in der Nacht und Verschwörungstheorien vielleicht wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren, danke schön.
Wenn man sich die entsprechende Richtlinie der IB unter http://www.ib-sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/pdf/wirtschaft/rl_aufbauhilfe_hochwasser_2013.pdf – (allein schon „Allgemeine Grundsätze“) anschaut, fragt man sich doch:
Welchen tatsächlichen Schaden haben die auch vormals nicht befestigten Wege im Naherholungsgebiet der Peißnitz (z.B. Nordspitze Peißnitz, Peißnitz Ostweg, Gimritzer Gutspark) genommen, die nun geschottert oder asphaltiert werden (müssen?) Auch die üblichen Winterhochwasser oder z.B. das Hochwasser 2011 haben diese Gebiete überschwemmt. Wasser kam und ging…wie auch der Schlamm. Nichts gegen die Beseitigung tatsächlicher Schäden oder Ersatz verlorener Güter, aber deckt dies auch den Neubau von Spazierwegen ab?
Und, wie kann es (begründet worden) sein, dass Flächen im Hochwasserschutzgebiet – mittels Fluthilfe – versiegelt werden dürfen? Wäre nicht ein Rückbau von versiegelten Flächen vernünftiger?
- Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren von Shania.
29. März 2016 um 19:27 Uhr #237522Du hast Recht Shania, Überflutungsgebiete mit rotem Schotter zu überziehen, der beim nächsten Hochwasser weg ist und zu asphaltieren damit das Wasser nicht abfließen kann, fällt wohl nur ein, weil “ Fluchmittel“ verbraten werden müssen. Ich denke dem bereits bestehenden Verkehrsgarten hätte eine Sanierung gut getan. Rote Schotterwege in ein NSG sind wohl einmalig in Halle. Die dort auf Grund der ruhigen Lage lebenden Tiere, unter anderem Biber, werden wohl bald wieder ausziehen.
29. März 2016 um 20:54 Uhr #237534Flutmittel sind auch dazu da, die Situation zu verbessern, nicht nur zu reparieren.
29. März 2016 um 21:01 Uhr #237537Das steht aber nicht so in den Vorschriften. Du bist doch Deutscher ?
29. März 2016 um 21:03 Uhr #237538Das steht aber nicht so in den Vorschriften.
Was steht denn in den Vorschriften?
29. März 2016 um 21:26 Uhr #237547Wozu Fluthilfe gedacht ist, kann man an vielen Stellen nachlesen, wenn man sich dafür ernsthaft interessiert oder als vom Hochwasser Betroffener ineressieren muss, u. a. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2013/fluthilfe-katalog.pdf?__blob=publicationFile
Sicher ist, dass diese Unterstützung nicht gedacht ist, Massnahmen zu fördern, die das nächste Hochwasser fortspült oder die sogar kontraproduktiv wirken, wie weitere Flächenversiegelung.
- Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren von Shania.
29. März 2016 um 21:46 Uhr #237553u. a.
Nein , da steht es nicht, das ist nur allgemein.
Es wäre mir auch lieber, es sucht der, der hier immer Sinnlos-Bemerkungen ins Forum haut.29. März 2016 um 21:54 Uhr #237554Shania hat unter #237547 den entsprechenden Link gesetzt. Ich weiß, dass du in der Regel nicht mal deine eigenen verlinkten Texte liest. Aber jetzt würde ich dir mal empfehlen: Brille auf, und los geht’s.
29. März 2016 um 21:56 Uhr #237556
AnonymDer Link ist für ernsthaft Interessierte! Was soll also farbi damit?
29. März 2016 um 22:00 Uhr #237557P.S. : Wenn die Brille nicht griffbereit ist, eine Leseprobe:“Die Förderung beträgt nach Maßgabe der jeweiligen Bestimmungen der Länder bis zu 100 % des entstandenen Schadens. Sie erfolgt durch
Zuschüsse.“29. März 2016 um 22:06 Uhr #237560Sorry, wenn ich den einen oder anderen mit weiterführenden Informationen überfordere, aber ich gehe davon aus, dass niemand hier nur zum Zeitvertreib mitmacht. Und mal nachlesen, was man nicht weiss, auch mehr als Überschriften, macht fast nie dümmer;-)
29. März 2016 um 22:16 Uhr #237562. Und mal nachlesen, was man nicht weiss, auch mehr als Überschriften, macht fast nie dümmer;-)
So ein Quatsch. Wer macht denn sowas ?
29. März 2016 um 22:24 Uhr #237564
AnonymSo ein Quatsch. Wer macht denn sowas ?
Ich versuch’s mir abzugewöhnen, klappt aber noch nicht. Wenn ich mal alt bin, möchte ich nämlich so sein wie farbi. Nur ohne sundowning. Das wär schön.
29. März 2016 um 22:32 Uhr #237565Dann sitzen wir beide im Nachtcafé und halten die Pfleger auf Trab. Hat was.
29. März 2016 um 22:56 Uhr #237566Dann ist für euch Islamfreunde aber Schluss mit Alkohol.
29. März 2016 um 23:02 Uhr #237568Wenn die Sonne untergeht… Şerefe Sagi, Arcadaş Meinor, einen Raki auf unsere Jungfrauen.
30. März 2016 um 06:12 Uhr #237576Shania, Heinzi ist hier eher für unqualifizierte Einwürfe zuständig.
Und mal nachlesen, was man nicht weiss, auch mehr als Überschriften, macht fast nie dümmer;-)
In dem Link steht:
„Die Modernisierung sowie der Ersatzneubau ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.
Die Förderung beträgt nach Maßgabe der jeweiligen Bestimmungen der Länder bis zu 100 % des entstandenen Schadens. Sie erfolgt durch Zuschüsse.“30. März 2016 um 08:33 Uhr #237584Shania, Heinzi ist hier eher für unqualifizierte Einwürfe zuständig.
Und mal nachlesen, was man nicht weiss, auch mehr als Überschriften, macht fast nie dümmer;-)
In dem Link steht:
„Die Modernisierung sowie der Ersatzneubau ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.
Die Förderung beträgt nach Maßgabe der jeweiligen Bestimmungen der Länder bis zu 100 % des entstandenen Schadens. Sie erfolgt durch Zuschüsse.“Danke fürs Nachlesen;-)
Genau DAS ist meine Frage….welches sind die „bestimmmten“ Voraussetzungen“, die es rechtfertigen, einen bislang akzeptablen Spazier- und Wanderweg zu modernisieren (also zu asphaltieren) und eine neue Abkürzungs-(?)Schneise ins Gebüsch zu schlagen.
- Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren von Shania.
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