Startseite › Foren › Halle (Saale) › Nach tragischem Tod einer Schülerin in Halle-Neustadt : LINKE-Fraktion fordert Hilfe statt Arrest bei Verstoß gegen Schulpflicht
- Dieses Thema hat 48 Antworten und 15 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 Jahren, 4 Monaten von hei-wu.
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10. November 2018 um 10:09 Uhr #329444
HansiMausi, du solltest schon den Kontext beachten. In der Antwort ging es generell um Zwangsmaßnahmen. Im Schulgesetz sind diverse Eskalationsstufen vorgesehen, wenn also ein Kind am Punkt von Arresten angelangt ist, ist vorher im Elternhaus einiges schief gelaufen.
10. November 2018 um 10:52 Uhr #329448„solche“ ist also eine generelle Bezeichnung? 😉
10. November 2018 um 11:18 Uhr #329449
Anonymwenn also ein Kind am Punkt von Arresten angelangt ist, ist vorher im Elternhaus einiges schief gelaufen.
Genau deswegen ist ein Arrest die falsche Antwort auf das falsche Konzept.
Und dieser „Kollateral“schaden der derzeitigen Regelung war einfach viel zu heftig, um die aktuelle Regelung sachlich begründen zu können.
10. November 2018 um 11:24 Uhr #329450„solche“ ist also eine generelle Bezeichnung?
Natürlich. Für Kinder die es trotz aller Eskalationsstufen bis zum Arrest geschafft haben.
Genau deswegen ist ein Arrest die falsche Antwort auf das falsche Konzept.
Und dieser „Kollateral“schaden der derzeitigen Regelung war einfach viel zu heftig, um die aktuelle Regelung sachlich begründen zu können.
Lies dir den Artikel in der MZ durch. Irgendwann ist halt mal das Ende erreicht. Ich weiß, Menschen wie du lehnen jegliche (staatliche) Repression ab, leider funktioniert das im realen Leben nicht. Das klappt ja nicht mal unter Gleichgesinnten.
10. November 2018 um 11:35 Uhr #329451
Anonym. Irgendwann ist halt mal das Ende erreicht.
Genau, das repressive Dead End des deutschen Schulsystem. Und genau das bedeutetet dessen Versagen.
10. November 2018 um 11:36 Uhr #329452Welche realistischen Alternativen hätte es denn gegeben? Die Eltern belangen? Wurde sicherlich versucht.
10. November 2018 um 11:50 Uhr #329453Genau, das repressive Dead End des deutschen Schulsystem. Und genau das bedeutetet dessen Versagen.
Das Schulsystem kann gar nicht alles abfangen. Absoluter Unwillen, sei es aus mangelnder Integration oder anderen Gründen, kannst du nicht sinnvoll abfangen. Warum sollte man das ganze System auf solche Ausnahmen auslegen, es würde allen anderen nur Schaden.
10. November 2018 um 13:18 Uhr #329464Welche realistischen Alternativen hätte es denn gegeben? Die Eltern belangen?
Kein schlechter Ansatz und mit den Grundprinzipien unseres Strafrechts (als Oberbegriff gemeint) besser vereinbart als der Arrest, der ausschließlich das schon labile Kind trifft.
Bei der „Sanktionierung“ von Kindern und Jugendlichen steht immer der pädagogische Anspruch im Vordergrund. Es geht also nicht um Repression, sondern um Erziehung. Deshalb stellt sich bei jeder Maßnahme als allererstes die Frage: Ist sie geeignet, die gewünschte positive Entwicklung (hier Teilnahme am Schulunterricht) voran zu treiben? Meiner Meinung nach kann man die meisten Schulschwänzer mit kurzem Einsperren nicht erreichen. Sie brauchen andere Hilfe.Aus general- und spezialpräventiven Gründen erscheint mir jedoch nicht verkehrt, ignorante bequeme Eltern, die die Augen vor den tiegreifenden Problemen ihrer Kinder verschließen, härter zu belangen.
- Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 4 Monaten von Cata.
10. November 2018 um 13:41 Uhr #329466Wie willst du die Eltern belangen? So wie ich gelesen hab, lebt(e) die Mutter mit den Kindern in der Wohnung. Spricht die Mutter hinreichend Deutsch, und wenn, wollte sie es verstehen? Internat? Wer zahlt? Und wär das Mädchen dazu fähig gewesen?
Ist nun aber nicht unbedingt Ausländer-Problem. Aber wenn man woanders hingeht, sollte man sich schon etwas anpassen. Ist wohl hier nicht so.10. November 2018 um 14:27 Uhr #329467Da gibt es genügend deutsche Familien, wo das ähnlich läuft. Aufgeben? Ohne Zwang erreichst du bei bestimmten Familien nichts. Was dann?
10. November 2018 um 15:15 Uhr #329470Die konsequente Verhängung von spürbaren Bußgeldbescheiden gegen ignorante Eltern und deren schnelle Vollstreckung, die bei nicht Zahlung zur Beugehaft des Erziehungsberechtigten, nicht des Kindes, führen kann, ist aus meiner Sicht ein probates Mittel, um manche Eltern aus ihrer Lethargie zu wecken.
10. November 2018 um 15:33 Uhr #329473Mutter von Minderjährigen einknasten? Da würde was losgehen!
Aber hier hat Sfk versagt!10. November 2018 um 15:38 Uhr #329474Mutter einknasten? Konnte die hinreichend Deutsch, und wollte die verstehen?
10. November 2018 um 16:15 Uhr #329475Mir geht es nicht um die konkrete Mutter, die zudem Ausländerin ist, sondern um Erziehungsberechtigte insgesamt, die sie faktisch weigern, von ihrer Erziehungsrecht und -pflicht Gebrauch zu machen.
Schulschwänzen und Arrest für das Kind als Reaktion darauf ist kein ausländerspezifisches Problem; hast du selbst geschrieben.Daher meine Frage: Willst du hier zur Sache mitdiskutieren oder nur Stimmung gegen Ausländer machen? Im zweiten Fall brauche ich nicht, deine Beiträge zu lesen. Das Thema ist mir sehr wichtig, um mich zu den üblichen, manchen Usern liebgewonnenen Spielchen verleiten zu lassen.
- Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 4 Monaten von Cata.
10. November 2018 um 16:28 Uhr #329477Es ist primitiv und die gegenwärtige Krankheit unserer Gesellschaft, vorhandene Probleme nicht offen anzusprechen und sie mit „Fremdenfeindlichkeit“ abzuwürgen.
Da nützt es auch nichts, wenn man sogar Zitate von Angela Merkel löscht.- Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 4 Monaten von farbspektrum.
10. November 2018 um 19:26 Uhr #329481In der DDR kamen solche Jugendlichen in den Jugendwerkhof. War auch doof. Was also tun? Da es sich um eine Familie im Leistungsbezug handelt, greift keine Geldstrafe.
10. November 2018 um 20:46 Uhr #329484
Anonymkomisch, dass einige hier im Forum nur in ordnungsrechtlichen, polizeilichen Kategorien denken.
Was ist eigentlich schief gelaufen, wenn eine Schülerin solch panische Angst vor der Schule hat, dass sie letztlich lieber vom Balkon springt?
Das was in der MZ von seiten der Lehrer gekommen ist, fällt für mich unter die (nachvollziehbare) Kategorie des Selbstschutzes und dient aber nicht der Aufklärung.
Der Verweis auf ein ordnungsgemäßes formalrechtliches Verfahren, kann nicht das pädagogische Versagen im Vorfeld erklären.
Die Schülerin hätte Hilfe gebraucht, aber keine Polizei.
10. November 2018 um 20:56 Uhr #329485Fractus, das ist doch alles populistisches Gedöns, egal von welcher Seite. Bestimmten Leuten kannst du nicht helfen, das wissen alle, die die harte vor Ort Arbeit verrichten.
10. November 2018 um 20:58 Uhr #329486Welche Hilfe, die nicht versucht wurde?
10. November 2018 um 21:17 Uhr #329493
AnonymSich mit dem Mädchen auseinanderzusetzen.
10. November 2018 um 22:25 Uhr #329498komisch, dass einige hier im Forum nur in ordnungsrechtlichen, polizeilichen Kategorien denken.
Was ist eigentlich schief gelaufen, wenn eine Schülerin solch panische Angst vor der Schule hat, dass sie letztlich lieber vom Balkon springt?
Das was in der MZ von seiten der Lehrer gekommen ist, fällt für mich unter die (nachvollziehbare) Kategorie des Selbstschutzes und dient aber nicht der Aufklärung.
Der Verweis auf ein ordnungsgemäßes formalrechtliches Verfahren, kann nicht das pädagogische Versagen im Vorfeld erklären.
Die Schülerin hätte Hilfe gebraucht, aber keine Polizei.
Na da macht es deine Polemik und verdrehen der Tatsachen aber viel besser.
Sag doch einfach, wenn du deine übliche Propaganda fahren willst.
10. November 2018 um 22:47 Uhr #329499Sich mit dem Mädchen auseinanderzusetzen.
Also mal ganz ehrlich, das glaubst du doch selbst nicht. Ohne den Fall im Detail zu kennen, bin ich mir sicher, dass das alles probiert wurde.
Was dann?10. November 2018 um 23:48 Uhr #329501Als erstes hat die Familie, also Eltern versagt. Die haben gewusst, dass das Kind nicht in die Schule geht. Es war Ihnen egal sie haben zugeguckt. Wenn ein Kind 1 Jahr nicht in die Schule geht dann ist es die Verantwortung der Eltern die Gründe dafür herrauszufinden und abzustellen, dass nennt man Mitwirkungspflicht der Eltern. Sei es durch Geschpräche mit der Schule oder wenn gesundheitliche Probleme(Depression) vorlagen mit Ärzten, dass wüsste dann übrigends auch das Jugendamt und es wär nicht zu den 3 Beschlüssen gekommen. Die PIA ist nur 5 Minuten vom Wohnort entfernt, den Weg muss man aber auch gehen wollen.
11. November 2018 um 02:35 Uhr #329508Was dann?
Das, was dann passiert ist?
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