Startseite Foren Halle (Saale) Nach Korruptionsvorwürfen: Halles Jobcenter-Chefin von Aufgaben entbunden

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  • #116899

    Angesichts des langen zeitraumes, der seit dem umlagern,
    des krempel in den tempel,
    bis zum aufschrei verging,
    erscheint es sinnhaft darauf hinzuweisen, das die noch verbleibende Zeit
    bis zur rechtlichen aufarbeitung in einem verfahren, weitere gedächtnislücken bei den betroffenen personen reißen wird.

    Außer Spesen nichts gewesen, wird es machen.

    Der tempel mit geschmack, wird bleiben, eingebettet in blühende landschaften.

    Wer am honigtopf sitzt, wird auch früher oder später daran naschen.

    #117218

    In der BILD spricht jetzt der OB: Keine Entbindung von Frau Tempel vom Chefposten, damit widerspricht er seinem Beigeordneten Neumann in der Trägerversammlung des Jobcenters und dort hat schließlich die Stadt, also der OB, die Mehrheit.

    #117541

    Gleich und gleich gesellt sich gern.

    #117608

    Auch für Frau Tempel gilt die Unschuldsvermutung.

    #117617

    Nein. Sie ist allein schon wegen der dubiosen Vorgänge für das von ihr bekleidete Amt ungeeignet, weil ihr die notwendige Sensibilität und die Vorbildwirkung fehlt. Das hat nicht einmal etwas mit Strafrecht zu tun, wo es um Schuld oder Unschuld geht.

    Als Arbeitsvermittlerin an der Front kann ich sie mir aber durchaus vorstellen. Sie kann bestimmt den einen oder anderen Kniff verraten, wie man zu mehr kommt. 🙂

    #117619

    Auch für Frau Tempel gilt die Unschuldsvermutung.

    Welche Unschuldsvermutung denn?
    Die Fotos sagen doch alles oder ist inzwischen eine Rechnung aufgetaucht, die Frau Tempel auch bezahlt hat?

    #117644

    Nicht nur das… Wurden die 1€-Jobber inzwischen nach Tarif bezahlt oder sind andere geldwerte Leistungen übergeben worden???

    Eines hat sie ganz sicher gut geschafft: Das „Vertrauens“verhältnis zwischen „Kunden“ und Behörde ist nachhaltig zerstört, eine Steilvorlage für alle „Kunden“. Da ist so schnell nix zu kitten…

    #117661

    @menschmeyer haste für Deine Üble Nachrede einen Beweis?

    #117698

    Nicht nur das… Wurden die 1€-Jobber inzwischen nach Tarif bezahlt oder sind andere geldwerte Leistungen übergeben worden???

    Du hast recht, für solche privaten Arbeiten dürfen 1€-Shopper gar nicht eingesetzt werden.

    #117702

    @menschmeyer haste für Deine Üble Nachrede einen Beweis?

    Er meint sicherlich, das er sich in die Reihe der Forentrolle gesellt.

    #117711

    @redhall: worin besteht die üble Nachrede in der Aussage: „gleich zu gleich gesellt sich gern“ ?
    Bitte um Erläuterung.

    #117722

    „Nach Korruptionsvorwürfen“

    reicht das ,als Erläuterung?

    Dieses mal habe ich Deine Nachricht nur 4 Mal bekommen, Danke!

    #117746

    Ich erzähl euch nun eine Geschichte

    Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht. Entsprechend dieser regelmäßigen beruflichen Aufgabe von Amtsträgern im Sinne der öffentlichen und rechtlichen Ordnung ergibt sich eine besondere Gefährdung für Handlungen, die im rechtlichen Sinn in einem weiten Spektrum von der Fahrlässigkeit bis zur Selbstjustiz liegen können.

    Und dann noch diese Geschichte:

    Vorteilsannahme ist eine nach deutschem Strafrecht strafbare Handlung. Sie liegt gemäß § 331 StGB dann vor, wenn ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst Verpflichteter für sich oder für einen Dritten für die Dienstausübung einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Wenn der Amtsträger den Vorteil als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, so liegt Bestechlichkeit (§ 332 StGB) vor. Kern der Korruptionsdelikte ist die Verknüpfung von Dienstausübung und Vorteilszuwendung durch eine zumindest stillschweigende Unrechtsvereinbarung, wobei bei der Vorteilsannahme kein Bezug zu einer konkreten Diensthandlung erforderlich ist. Hierdurch soll schon der Anschein der Käuflichkeit des Amtsträgers verhindert werden.

    Und zu guter Letzt noch diese Geschichte:

    Die Vorteilsannahme wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder fünf Jahren geahndet.

    Da das öffentliches Interesse ist, sollte ich mir überlegen, ob ich nicht als Nebenkläger einen Strafantrag stelle.

    #117757

    Wurden die Gegenstände gegen Entgelt in den Garten von Frau Tempel verbracht?

    #117759

    Da es jetzt in den Händen des Staatsanwaltes ist, kann man sich doch beruhigt zurücklehnen.

    #117766

    Ich hab ein paar Infos dazu, deswegen hab ich mich hierhin gewendet:

    https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=lka149ni&language=ger

    #117780

    Laut MZ wurden die Gegenstände nach Ausstellunsende ÖFFENTLICH VERSTEIGERT.

    #117786

    Laut MZ wurden die Gegenstände nach Ausstellunsende ÖFFENTLICH VERSTEIGERT.

    Zur Osterausstellung wurde auch „ÖFFENTLICH VERSTEIGERT“. Ich interessierte mich dafür. Allerdings wurde mindestens ein Ausstellungsstück schon vorher weggetragen. Da habe ich an der Versteigung nicht teilgenommen.

    #117790

    Da es jetzt in den Händen des Staatsanwaltes ist, kann man sich doch beruhigt zurücklehnen.

    Da es jetzt in den Händen des Staatsanwaltes ist, kann man sich doch beruhigt zurücklehnen.

    Die werden sicher die Ermittlungen auf den OB ausdehnen, den haben sie doch ins Herz geschlossen.
    Außerdem besteht ein hohes öffentliches Interesse an seinen privaten e mails.

    #117792

    Das Programm hat einen Dopplereffekt!not guilty!

    #117793

    Außerdem besteht ein hohes öffentliches Interesse an seinen privaten e mails.

    Meinte jedenfalls die Verteidigung.

    #118402

    Frau Tempel wird eine andere Aufgabe zugewiesen, welche, wurde noch nicht verlautbart, man sucht sicher noch.
    In DDR-Zeiten wurden „abgeschossene“ Parteisekretäre und sonstige hochrangige Mitarbeiter, die aus der „Schusslinie“ genommen werden mussten, in Aufbauleitungen oder in das Büro für Neuererwesen versetzt, manchmal auch fernab in andere Betriebe oder Dienststellen.
    Letzteres ist auch heute möglich, Versetzung in das Jobcenter nach Hintertupfingen.

    #118407

    Letzteres ist auch heute möglich, Versetzung in das Jobcenter nach Hintertupfingen.

    Für alle Fans von Modelleisenbahnen ist Hintertupfingen ein schöner (Ruhe-)Bahnhof.

    #118562

    Letzteres ist auch heute möglich, Versetzung in das Jobcenter nach Hintertupfingen.

    da kannse doch aber ihren scheenen italienischen privatgarten doch nich mitnehmen? aber wejen dem hatse doch den janzen ärger überhaupt.

    #119561

    Könnte mal bitte jemand den Artikel dazu aus den Sonntagsnachrichten verlinken?! Ich finde, eine sehr gute Zusammenfassung des bisher Ermittelten.

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