Startseite › Foren › Halle (Saale) › Nach Baustopp am Gimritzer Damm: Bürgerinitiative Pro Deich gegründet
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10. Mai 2015 um 12:49 Uhr #152640
Ihr wollt mich wohl veräppeln. Die Vorschrift gilt für alle Arten von Deichen.
10. Mai 2015 um 18:24 Uhr #152690Ihr wollt mich wohl veräppeln. Die Vorschrift gilt für alle Arten von Deichen.
Zunächst einmal handelt es sich um ein Niedersächsisches Gesetz und damit erübrigt sich die Diskussion eigentlich schon. Hinzu kommt der schon erwähnte Umstand, dass es um ganz andere Deiche mit ganz anderer Funktion geht.
10. Mai 2015 um 18:59 Uhr #152700Es geht darum, dass Hei-Wu ein paar Beiträge vorher ein Dogma in dem Sinne aufgestellt hatte, Deiche seien niemals vorzuverlegen. Dieses Dogma ist jetzt gestürzt. 🙂
Im Übrigen nimmst Du an, dass die in Niedersachsen vorverlegten Deiche noch vor etwas anderem schützen sollen als einer Überschwemmung durch Wasser. Das interessiert mich jetzt schon. Vor Rotwein?
10. Mai 2015 um 19:10 Uhr #152701Ihr wollt mich wohl veräppeln. Die Vorschrift gilt für alle Arten von Deichen.
Zunächst einmal handelt es sich um ein Niedersächsisches Gesetz und damit erübrigt sich die Diskussion eigentlich schon. Hinzu kommt der schon erwähnte Umstand, dass es um ganz andere Deiche mit ganz anderer Funktion geht.
Da die meisten Gesetze im LSA eh bloß bei den Niedersachsen abgekupfert sind, kein wirklich durchschlagendes Argument! 😉
10. Mai 2015 um 19:14 Uhr #152702Meine Güte! Ich weiß manchmal nicht, ob du unfreiwillig komisch sein willst oder…
10. Mai 2015 um 19:35 Uhr #152707Ich erwarte Sachargumente.
10. Mai 2015 um 20:45 Uhr #152714Wer sich das ganze NDG durchsieht, muß erkennen, dass die Deichvorverlegung sowohl für Seedeiche als auch für Flußdeiche gültig ist.
10. Mai 2015 um 21:00 Uhr #152718Ich erwarte Sachargumente.
Eins hast du schon ignoriert: Das ist ein Landesgesetz.
Das zweite: Die von dir gefundene Vorverlegung gilt für sogenannte Hauptdeiche, und das sind per Definition weiter vorne „…Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut zu dienen bestimmt sind.“.
10. Mai 2015 um 21:20 Uhr #152720Das ist ein beachtliches Argument.
Halten wir trotzdem nach dem kleinen Exkurs fest: Die Deichvorverlegung per se ist weder eine Erfindung Wiegands noch des LHW.
Interessant ist noch § 13 Absatz1 Satz 1 NDG (Verlegung der Deichlinie):
Die Deichbehörde kann die Verlegung der Linie eines Deiches anordnen, wenn dieser zerstört oder so stark beschädigt ist, dass seine Instandsetzung nicht vertretbar ist.
Auch danach wäre eine Deichverlegung nach vorne ODER hinten möglich.
11. Mai 2015 um 00:48 Uhr #152723Hinter wäre aber sinnvoller, ODER?
11. Mai 2015 um 06:33 Uhr #152727Grundsätzlich ja. Im konkreten Fall müssten aber Straße und Straßenbahn umverlegt werden.
11. Mai 2015 um 10:35 Uhr #152758Aus fachtechnischer Sicht kommt aber nur eine Deichvorverlegung in Frage, weil der Hauptdeich vor dem bisherigen liegen muß und der Zwischenraum für das Auffangen von Qualm-bzw.Leckwasser des Hauptdammes zu nutzen ist.
11. Mai 2015 um 10:36 Uhr #152759Aus technischer Sicht ist auch eine Wand möglich. „Nur“ gibts nie.
11. Mai 2015 um 10:41 Uhr #152766Die Wand müßte dann aber so tief verankert werden, daß sie in die Grundwasserleiter eingreift…
11. Mai 2015 um 10:46 Uhr #152767@hei-wu,
die Wand wurde ja im Anschluß an den Zweizonen-Deich schon projektiert.
@Schulze,
das soll ja gerade durch die „Zahnstocher-Lösung“ nicht passieren.11. Mai 2015 um 11:02 Uhr #152770Ja dort, aber würde das Konstrukt auch auf der ganzen Linie funktionieren? Und warum hätte man es dann nicht so gemacht??
11. Mai 2015 um 11:04 Uhr #152771ich habe auch eine Bürgerinitiative gegründet: „Erhalt des alten Gimritzer Damms als Fuß-und Radweg“.
Ich bin Sprecher und bis jetzt das einzige Mitglied, aber wenn der alte Gimritzer Damm angetastet wird, legen wir los.11. Mai 2015 um 11:07 Uhr #152773@Schulze: der LHW hatte das als Planungsvariante, bevor Oberbernd mit seinem Spontandeich loslegte.
11. Mai 2015 um 11:17 Uhr #152774Das war ja keine böse Absicht, sondern aus damaliger Sicht sogar nachvollziehbar, weil man die Eissporthalle so mit Flutmitteln sanieren hätte können. Oder nicht?
11. Mai 2015 um 13:04 Uhr #15280611. Mai 2015 um 13:09 Uhr #152810Ja dort, aber würde das Konstrukt auch auf der ganzen Linie funktionieren? Und warum hätte man es dann nicht so gemacht??
Das war irgendwo schon einmal vom LHW begründet.
War wohl eine Frage der Ökonomie.11. Mai 2015 um 17:00 Uhr #152843Ah, wie eben so immer… billig baut willig…
12. Mai 2015 um 10:48 Uhr #152923Es sind noch zig Millionen an Fluthilfegeldern übrig. Da gibt es bezüglich des Sxhutzdamms keine ökonomischen Zwänge.
12. Mai 2015 um 13:26 Uhr #152956Achja? da kann man ja noch -zig mal umplanen, weil genügend(?) Geld auf Halde liegt…
Macht man das in deinem Museum auch so… mal dem Herrn M. stecken, der springt im Quadrat12. Mai 2015 um 14:39 Uhr #152960
AnonymHerr M. muss selten umplanen. Es plant von Anfang an mit Sinn und Verstand.
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