Na, ob die Daten dem „Landesvermessungsdingens“ tatsächlich gehören? In der Stadtgrundkarte findet man jedenfalls auch die Flurstücknummern. Und am Ende zählt doch das Ergebnis, oder? 🙂
Stimmt, Datenschutz usw. ist ein guter Einwand. Allerdings gilt da in Deutschland das Publizitätsprinzip. Und bei Grundstücken und Immobilien ist das eben etwas anders als bei meiner Briefmarkensammlung. 🙂
Für den Einstieg und auch die Problematik mit der „Berechtigung“, gibt es einen wiki-Artikel: Grundbucheinsicht