Startseite › Foren › Halle (Saale) › Mercure-Hotel kündigt der AfD. Grund: bei Buchung wurde über wahre Absichten getäuscht
- Dieses Thema hat 54 Antworten und 12 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 Jahren, 9 Monaten von Anonym.
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22. Juni 2020 um 06:43 Uhr #377072
AnonymMit der Ferndiagnose von Halle aus nach Stuttgart ist es schwierig.
Ich verstehe dennnoch nicht, was diese Bilder in einem Thread über die angekündigten Proteste des Bündnisses gegen Rechtsgegen den AfD-Parteikonvent zu tun haben sollen. Offenbar weigern sich einige Forenten, sich den inhaltlich begründeten Vorwürfen argumentativ zu stellen und lenken gerne vom Thema ab. Bei Bedarf einer Diskussion über Stuttgart wäre ein eigener Thread angebracht.
22. Juni 2020 um 07:21 Uhr #377073Ein geeignetes Thema, um mal mit dir etwas zu diskutieren und nicht nur Stimmung zu machen.
Ich fange mal an. In Stuttgart, einer der reichsten Regionen der BRD, fühlen sich offenbar viele Menschen abgekoppelt. Sie haben Frust und laden diesen auf der Straße ab. Gleichwohl ist Halle eine der Städte mit der höchsten Kinderarmut. In Halle-Neustadt gab es solche Szenen jenoch nicht. Warum? Was läuft hier und da soziologisch anders?
Was läuft hier und da soziologisch anders? Also in Halle ist der Anteil an Hartz IV-Empfängern mehr als doppelt so groß wie in Stuttgart. Man darf also ruhig davon ausgehen, dass in Halle deutlich mehr Menschen „abgekoppelt“ sind. Aber schauen wir mal weiter, wie hoch ist der Anteil an Einwohnern mit Migrationsanteil? In Stuttgart sind es knapp über 45%, in Halle sind wir, nach etwas älteren Zahlen, bei rund 10%.
Vielleicht ist es auch ein Henne-Ei-Problem aber ein beliebter „Schlachtruf“ der sogenannten Partyszene war Allahu Akbar.
22. Juni 2020 um 07:45 Uhr #377078Diese Krawalljugendlichen in Stuttgart sind nicht abgekoppelt, denen geht es zu gut. Die freuen sich, dass mal was passiert.
Der grüne Oberbürgermeister von Struttgart begründet es mit den lauen Sommernächten im schönen Stuttgart.22. Juni 2020 um 09:10 Uhr #377080Okay. Glücksempfindung durch Gewalt. 500 Menschen auf einmal. Geht es noch schlichter?
22. Juni 2020 um 09:18 Uhr #377081Okay. Glücksempfindung durch Gewalt. 500 Menschen auf einmal. Geht es noch schlichter?
Klar geht es schlichter, man könnte es in einer Stadt wie Stuttgart auf den bösen Kapitalismus und seine Abgehängten schieben.
22. Juni 2020 um 10:26 Uhr #377090In Halle-Neustadt gab es solche Szenen jenoch nicht. Warum? Was läuft hier und da soziologisch anders?
In Halle-Neustadt gibt es keine Läden, deren Plünderung lohnen würde.
22. Juni 2020 um 10:32 Uhr #377092Die Plünderung von Läden geschah in Stuttgart m.E. nur am Rande, aber es den „Bullenschweinen“ mal zeigen, das war ihr Hauptziel.
Wer einen grünen Oberbürgermeister wählt, der braucht sich über die milde Beurteilung solcher Vorgänge nicht zu wundern, der muss erst belehrt werden.22. Juni 2020 um 10:39 Uhr #377094In Halle-Neustadt gibt es keine Läden, deren Plünderung lohnen würde.
Also in Stuttgart hat man unter anderem einen 1€ Laden geplündert, das sollten wir in Neustadt auch noch schaffen.
22. Juni 2020 um 10:58 Uhr #377096Ein grüner Oberbürgermeister, der Gewaltfreiheit vorlebt, soll das Problem sein?
23. Juni 2020 um 20:32 Uhr #377192
AnonymDie Polizei kann das Problem ja schließlich nicht sein, wie das laute Echo nach einer diesbezüglichen Aussage von Frau Esken ja kam.
Dafür haben wir jetzt eine Oberstaatsanwältin im Land, die deswegen trotz vorhandener eindeutiger Beweise lieber gleich die Ermittlungen bei Todesfällen im Polizeigewahrsam einstellt. Wo kämen wir hin (und das offizielle Bild der Polizei), würde die Sachlage objektiv untersucht.
23. Juni 2020 um 22:04 Uhr #377196Die „eindeutigen Beweise“ sind nur in deinem Kopf vorhanden. Wenn Beweismittel vernichtet worden sein sollen (wovon du fest ausgeht) kann man sie nach 15 Jahren nicht wiederbeschaffen. Erst dann würde die „Oberstaatsanwältin“, die du meinst, mit dem Fall betraut. Das dürfte eigentlich jedem einleuchten. Aber wenn du nicht verstehen willst, dass man für eine Bestrafung nicht nur eine Straftat, sondern auch einen konkreten Täter braucht, dann ist es eben deine persönliche Denkblokade. Ich lebe jedenfalls lieber in einem Rechtsstaat, in dem das Volksgerechtigkeitsempfinden nicht auf Teufel kommt raus zu befrieden gilt, als in einer Diktatur des Proletariats oder in einer solchen nationalistischen bzw. sonstigen autoritären Couleurs.
23. Juni 2020 um 22:17 Uhr #377198Wenn ein Schutzbefohlener brennt, sollte man einfach mal die Beweislast umkehren. Aber leider geht das nicht im Strafrecht.
Fakt ist: Entscheidende Ermittlungen kamen viel zu spät und nur auf Druck. Das nenne ich nicht mehr Rechtsstaat, sondern Verdunkelungsstaat oder Rechtsstaat light.
23. Juni 2020 um 22:19 Uhr #377199
AnonymDie „eindeutigen Beweise“ sind nur in deinem Kopf vorhanden.
Die Brandgutachten haben eindeutig gezeigt, dass der gefesselte Oury Jalloh unter Einsatz von Brandbeschleunigern verbrannte. Das sollte für eine Ermittlung ausreichen. Hat es offensichtlich aber für die nun auf der Karriereleiter aufgestiegene, neue Oberstaatsanwältin nicht. Schliesslich hat ja jeder Häftling mit auf dem Rücken gefesselten (und gebrochenen!) Händen, nicht nur ein Feuerzeug sondern auch ein paar Liter Brandbeschleuniger in so einer Zelle rumliegen.
23. Juni 2020 um 23:07 Uhr #377201Nun gut oder besser gesagt schlecht: „Oury Jalloh würde unter Einsatz von Brandbeschleunigern verbrannt“.
Und jetzt die Gretchenfrage: Wer hat es getan? Wen soll die „Oberstaatsanwältin“ als hinreichend verdächtig betrachten und anklagen?
Deine Gutachten geben darüber keinen Aufschluss , einzelne Sachbeweismittel sind längst beseitigt und die Zeugen mogeln. Folter sind Demokratie sei dank nicht erlaubt, Glaskugel taugt als Beweismittel auch nicht. Was nun?- Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 9 Monaten von Cata.
23. Juni 2020 um 23:46 Uhr #377205Es gibt eine menschenverachtende Tat. Aber der Täter kann, mangels Beweisen, nicht überführt werden. Das kommt leider vor.
Da kann die Staatsanwaltschaft nichts tun, aber die Gesellschaft ist aufgerufen, Wiederholungen zu verhindern. Deshalb ist ein viel intensiverer kritischer Blick auf alle Institutionen wichtig, aber eine Pauschalverurteilung von Polizei und Justiz lehne ich ab.
24. Juni 2020 um 06:14 Uhr #377210
AnonymEs kommt vor, dass der Täter nicht ermittelt werden kann. Etwas anderes ist es, die Ermuttlungen trotz Hinweisen auf ein Gewaltverbrechen einzustellen und damit die Tätersuche ad acta zu legen.
24. Juni 2020 um 09:47 Uhr #377214Wenn ein Schutzbefohlener brennt, sollte man einfach mal die Beweislast umkehren. Aber leider geht das nicht im Strafrecht.
Zum Glück geht es in einem Rechtsstaat nicht. In Berlin versucht man es ja aber die Quittung kommt bestimmt.
Fakt ist: Entscheidende Ermittlungen kamen viel zu spät und nur auf Druck. Das nenne ich nicht mehr Rechtsstaat, sondern Verdunkelungsstaat oder Rechtsstaat light.
Welche Entscheidenden Ermittlung? Irgendwelche Gutachten, die die eigene Darstellung bestätigen sollen, sind natürlich ganz völlig wertlos.
24. Juni 2020 um 09:51 Uhr #377216Die Brandgutachten haben eindeutig gezeigt, dass der gefesselte Oury Jalloh unter Einsatz von Brandbeschleunigern verbrannte. Das sollte für eine Ermittlung ausreichen. Hat es offensichtlich aber für die nun auf der Karriereleiter aufgestiegene, neue Oberstaatsanwältin nicht. Schliesslich hat ja jeder Häftling mit auf dem Rücken gefesselten (und gebrochenen!) Händen, nicht nur ein Feuerzeug sondern auch ein paar Liter Brandbeschleuniger in so einer Zelle rumliegen.
Das haben die Brandgutachten also eindeutig gezeigt? Das kam nur bei einem Gutachten raus, dass genau das zeigen sollte und auf nichts anderes einging. Die Ermittlungen wurden wiederholt eingestellt, weil es eben keine entsprechenden Erkenntnisse gab. Es bleibt einfach Unfall/Selbstmord, mehrfach bestätigt. Wenn Du Verschwörungstheorien willst, solltest Du dir was „wahrscheinlicheres“ suchen, wie Chemtrails oder Flacherde.
24. Juni 2020 um 09:54 Uhr #377217Es kommt vor, dass der Täter nicht ermittelt werden kann. Etwas anderes ist es, die Ermuttlungen trotz Hinweisen auf ein Gewaltverbrechen einzustellen und damit die Tätersuche ad acta zu legen.
Dem wurde doch mehrfach nachgegangen. Da es aber null Hinweise auf den Täter gab und ein Verbrechen eh sehr unwahrscheinlich war, ist es doch legitim nicht weiter Zeit und Geld zu verschwenden. Was soll denn noch passieren?
24. Juni 2020 um 12:57 Uhr #377235sollte man einfach mal die Beweislast umkehren.
Stalins Enkel, wie du, viele deiner Partei und von den Linken träumen hiervon. Und wenn das nicht zum Ziel führt, eine Tat nachzuweisen wird dann eben gefoltert. Irgendeiner wird sich dann schon zur Tat bekennen.
24. Juni 2020 um 13:38 Uhr #377237Ich habe zwar nichts von Folter geschrieben, aber wenn wir schon bei Folter sind: Der Tod des Opfers könnte definitiv Folterei gewesen sein, wenn man das letzte Gutachten ernst nimmt.
24. Juni 2020 um 14:39 Uhr #377245Ich habe zwar nichts von Folter geschrieben, aber wenn wir schon bei Folter sind: Der Tod des Opfers könnte definitiv Folterei gewesen sein, wenn man das letzte Gutachten ernst nimmt.
Sich selbst anzünden ist nicht toll aber sicher keine Folter.
24. Juni 2020 um 14:47 Uhr #377246Mein lieber, das Gutachten schließt das gerade aus.
24. Juni 2020 um 15:23 Uhr #377256Mein lieber, das Gutachten schließt das gerade aus.
DAS Gutachten also, die Objektiven Gutachten schließen es m.W. nicht aus. Das eine Gutachten, was mit viel Geld nur diese eine „Theorie“ forcieren soll, kommt natürlich zum gewünschten Ergebnis.
Immerhin ist es eine Erinnerung, dass bei zugedröhnten Verbrechern einiges schiefgehen kann. Ist ja so aktuell wie selten.
24. Juni 2020 um 15:27 Uhr #377257Genau deswegen muss ja weiter ermittelt werden.
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