Der Vorwurf der Unterdrückung von rassistischen Motiven ließe sich leicht mit einigen Akten zur Einschätzung des Vorwurfes oder im Zusammenhang mit der Übergabe der Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft bzw. bei der Vorbereitung der Anklageschrift belegen.
Obwohl die Stasi-Unterlagenbehörde über alle diese Akten verfügen muss, haben sie daraus nicht zitiert. Lediglich aus ein paar Vernehmungsfetzen ohne Zusammenhang und ein irgendwie aus dem Himmel gefallenem Urteil wird die politisch gewünschte These gestrickt.
Das Niveau erinnert mich an die Arbeiten von Per Pasternack in „Hochschule Ost“ bei denen er allen Ernstes behauptet, die Anweisung zur Verfolgung von Ernst Bloch sei durch einen ND-Zeitungsartikel erfolgt. Als ob der Staatsapparat der DDR solche Vorgänge über die Presse lancieren würde. Naja, es hat ihm nicht geschadet, er ist heute Professor am HoF in Wittenberg….