Startseite Foren Halle (Saale) Marathon an der Goitzsche fällt dieses Jahr aus

Ansicht von 16 Beiträgen - 26 bis 41 (von insgesamt 41)
  • Autor
    Beiträge
  • #148710

    Aber genau das ist es ja…gegenüber Sponsoren und der Öffentlichkeit tritt der run e.V. als steuerlich begünstigter Verein auf. Für viele andere Sachen beauftragt man dann die GmbH unter gleicher Geschäftsführung, die dann allerdings andere Sachen absetzen kann. Das ganze ist ein reines Sparkonstrukt mit interner Verrechnung.
    Und die Benutzung von Wegen zu Sportveranstaltungen ist eben kein normaler öffentlicher Gebrauch. Genausowenig wie es das Aufstellen von Gastronomietischen oder Werbeschildern von gaststätten ist, die ja für sowas auch bezahlen müssen.
    Die GmbH und der e.V. tun das alles aus reiner Liebe zum Sport? Da glaubt ja nicht mal der Osterhase dran….

    #148713

    Und die GmbH nimmt dann kein Geld ein und zahlt keine Steuern, wenn sie vom Verein beauftragt wird und Einnahmen hat, oder was?

    Der Verein dient lediglich dazu, mehr Sponsoren zu gewinnen, weil dies aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit für viele Spender attraktiver ist.

    #148714

    Aber genau das ist es ja…gegenüber Sponsoren und der Öffentlichkeit tritt der run e.V. als steuerlich begünstigter Verein auf. Für viele andere Sachen beauftragt man dann die GmbH unter gleicher Geschäftsführung, die dann allerdings andere Sachen absetzen kann. Das ganze ist ein reines Sparkonstrukt mit interner Verrechnung.

    Wenn man keine Ahnung hat, ….

    Und die Benutzung von Wegen zu Sportveranstaltungen ist eben kein normaler öffentlicher Gebrauch.

    Das muss man geschrieben gesehen haben. Es geht um eine Laufveranstaltung, nicht um ein Autorennen.

    Genausowenig wie es das Aufstellen von Gastronomietischen oder Werbeschildern von gaststätten ist, die ja für sowas auch bezahlen müssen.

    Förderung des Sports ist per Gesetz gemeinnützig, das Aufstellen von Werbetafeln ist unternehmerisches Handeln. Den Vergleich muss man erstmal hinkriegen.

    #148717

    Und die Benutzung von Wegen zu Sportveranstaltungen ist eben kein normaler öffentlicher Gebrauch. Genausowenig wie es das Aufstellen von Gastronomietischen oder Werbeschildern von gaststätten ist, die ja für sowas auch bezahlen müssen.

    Das ist korrekt. Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung im Sinne des Feld- und Forstordnungsgesetzes, §7: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/1u6z/page/bssahprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=a&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-ForstOGSTV3P7&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

    Ohne ein Jurist zu sein, würde ich sagen, dass der Eigentümer kein Verbot einer solchen Veranstaltung aussprechen darf. Liegt eine Genehmigung der zuständigen Behörde vor, darf die Veranstaltung stattfinden. Ein Wegezoll ist ebenso wenig zulässig, allerdings haftet der Veranstalter logischerweise für sämtliche Schäden, die durch Teilnehmer und Zuschauer der Veranstaltung am Privateigentum verursacht werden.

    #148720

    Natürlich dürfen Vereine von Firmen Leistungen kaufen, und die vereine bezahlen sie dann auch. Ist doch im Sport wir Fußball schon seit Jahren so…
    Was der da zu jammern hat… vielleicht blickt er auch einfach nicht durch, oder sieht schon jetzt für seine Firma die Felle wegschwimmen… Schwarzsee… oder Rotseh…

    #148722

    Da gibts einen Clip auf mdr.de. Der Typ scheint tatsächlich nicht der Hellste zu sein, aber Kaptitalist spielen darf natürlich jeder in einer freien Gesellschaft (-;

    #148723

    Selbe Adesse, selber Vereins/Firmenzweck. Das ist doch praktisch, da fallen nicht mal Kosten für Kommunikation an.

    #148725

    Schriftverkehr muß schon sein, aber Porto wird gespart…

    Und ja, es soll schon mal vorkommen in Städten, daß Firmen unter gleicher Adressierung zu finden sind… Muß ja auch nicht heißen, daß sie auf der gleichen Etage und/oder in den gleichen Räumlichkeiten ansässig sind… aber selbst das ist nicht anrüchig…

    #148773

    Soweit mir bekannt ist, hat das Finanzamt ein geschultes Auge auf das Finanzgebaren der eVs, weil es da ständig Kungelversuche gibt. Ich gehe davon aus, dass das Marathon-Konstrukt rechtmäßig ist. Ich habe mir mal die Gewinnerliste vom Vorjahr angeschaut. Ich kenne die Marathon-Größen nicht, aber es scheint mir, dass es doch ein Volkssportlauf ist. Ziemlich schäbig vom Wegebesitzer. Jedes Event macht doch die Goitzsche bekannter. Wir wollen auch nicht vergessen, dass diese Landschaft von unseren Steuergeldern erschaffen wurde und für Peanuts (2,9 Mio €) verkauft wurde. Ich sehe durchaus, dass eine private Bewirtschaftung effektiver ist, aber ich sehe nicht ein, dass eine ganze Landschaft nun einem „Gutsbesitzer“ gehört, der damit machen kann, was er will. Andererseits ist eine Forderung von 2000€ nun wirklich nicht so toll, wenn man bedenkt, dass nach dem Lauf vielleicht Aufräumarbeiten zu leisten sind.

    #148778

    Die Aufräumarbeiten müssen selbstverständlich vom Veranstalter übernommen werden.
    Zu Asfaltabrieb wird es aber sicher nicht kommen.

    #148780

    Frech ist ja, dass der Geschäftsführer dem gemeinnützigen Verein Kommerz vorwirft, während er sich selbst mit der Gebühr von 2.000 Euro im Bereich eines Turbo-Kapitalisten bewegt.

    #148782

    @SfK, frech ist es, einem Kommerziellen Kommerz vorzuwerfen. Hingegen ist es nicht frech, einem Gemeinnützigen Kommerz vorzuwerfen.

    #148784

    Nochmal: macht ein gemeinnütziger Verein Gewinn?

    #148805

    Klar kann ein gemeinnütziger Verein Gewinn machen. Er darf sogar nach aktuellem Steuerrecht 10% des jährlichen Überschusses als Zweckungebundene Rücklage jedes Jahr zurück behalten.
    Damit wird gewährleistet das auch ungewöhnliche Ausgaben wie Neuanschaffungen von Sportgeräten oder Reparaturen bezahlt werden können wenn es mal knapp wird.
    Sowas muss natürlich in der Satzung aufgeführt werden und von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.

    #148806

    Also klar kein Kommerz.

    #148814

    Naja der Begriff Kommerz ist ja eher veraltet und dient mittlerweile der Abwertung wenn jemand Geschäftstüchtig ist. Klar darf der Verein mit einer Veranstaltung Gewinn machen, zb. hier der Getränkeverkauf oder Imbisbude an der Strecke, dass ist doch nichts böses oder Ungewöhnliches. Falls da am Ende der Veranstaltung ein Plus übrig bleibt wird das ja in zukünftige Aufgaben des Vereins gesteckt. Wie die Vorbereitung weiterer Veranstaltungen.
    Wenn durch die Veranstaltung Schäden entstehen sind die Veranstalter in der Regel versichert, aber wie immer es kommt auf den Ton von beiden Seiten an.

Ansicht von 16 Beiträgen - 26 bis 41 (von insgesamt 41)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.