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- Dieses Thema hat 26 Antworten und 9 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahren, 5 Monaten von redhall.
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3. November 2015 um 06:20 Uhr #186157
Der Bundesgerichtshof entscheidet über Wiegand:
http://www.lvz.de/Mitteldeutschland/News/Strafverfahren-gegen-Halles-Oberbuergermeister-BGH-uebernimmt-Fall3. November 2015 um 07:47 Uhr #186159Wenn der Freispruch bestätigt wird, ist seine zweite Wahl als OB besiegelt. Dafür sorgt die Allianz der Gekränkten.
3. November 2015 um 09:24 Uhr #1861721.
Als würde der Arm, der hier gern von manchen „Gekränkte“ und „Wahlverlierer“ genannten, bis zum BGH und zur Generalbundesanwaltschaft nach Karlsruhe reichen. Wer glaubt so einen lächerlichen Quatsch? Okay, @Stadt_für_Kinder offenbar – ich leih‘ Ihnen gern den mir neulich empfohlenen Aluhut…2.
Im Verfahren gegen den OB wurde immer auch gern ein politisch motoviertes Ränkespiel der Staatsanwaltschaft Halle gesehen. Auch von dieser Sichtweise sollte sich nun endlich der Schleier der Beschränktheit gelüftet haben.So sehe ich das: Wenn in Karlsruhe der Freispruch aufgehoben wird, wählen wir. Aber nicht Bernd Wiegand und nicht erst 2019. Ich freu mich schon…
3. November 2015 um 09:46 Uhr #186177Tullner, Bönisch oder Krause als Alternativen? Da lachen ja selbst die Hühner.
3. November 2015 um 10:11 Uhr #186180Im Verfahren gegen den OB wurde immer auch gern ein politisch motoviertes Ränkespiel der Staatsanwaltschaft Halle gesehen. Auch von dieser Sichtweise sollte sich nun endlich der Schleier der Beschränktheit gelüftet haben.
Ich bin nicht so beschränkt, dass ich mir nicht diesen Vorfall gemerkt habe. Da wird doch so richtig deutlich, wie die Staatsanwaltschaft von der Politik bestimmt wird.
http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/turbulenzen-in-der-justiz-schwere-vorwuerfe-gegen-dienstherrn-becker,20641266,19355046.html3. November 2015 um 10:19 Uhr #186183Ist doch egal, welches Gericht ihn frei spricht.
Hauptsache, sie werben ihn nicht ab.
Und Klaus, der Hut hift wirklich nicht, solange Du in die Tasten haust, können wir Deine Gedanken lesen. 😉3. November 2015 um 10:35 Uhr #186197
AnonymSehr verwegen zu denken, dass allein die Zulassung an den BGH Stadträte einwirken können. Aber vor Gericht und auf hoher See….
Richter denken so um die Ecke, darauf kommt kein Normalbürger, selbst erlebt.3. November 2015 um 11:02 Uhr #186201Ich träume nicht, sondern beschreibe die Realität: Der BGH hat das Verfahren gegen Wiegand übernommen. Das ist der entscheidende Punkt, der die ganze Sache spannend macht. In Karlsruhe hätten sie eine Neubetrachtung nach ihrer Prüfung auch rundweg ablehnen können und dann wären das Urteil der Kammer in Halle und der OB über alle Zweifel erhaben. Haben sie aber nicht. So eindeutig scheint die Sache mit einem erneuten Freispruch also nicht zu sein. Um diese Fakten kommen hoffentlich nicht mal die Wiegand gewogenen herum.
Und was den Schaum angeht – das war Cappuccino. Ich bin entspannt und freu mich. Ist schließlich kein Geheimnis, dass ich den OB lieber von hinten auf dem Weg Richtung Braunschweig sehen würde. Und jetzt warte ich das Mahlen der großen weisen Mühle in Karlsruhe ab. Mit Ruhe. Was dann kommt, sehen wir dann. Womit wir doch wieder bei Träumen wären…
3. November 2015 um 11:14 Uhr #186203Wenn wir schon einmal bei der angeblichen Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft sind, ist auch Gelegenheit an den Fall Zumwinkel und die Staatsanwältin Lichtinghagen zu erinnern.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fall-zumwinkel-dornen-fuer-die-staatsanwaeltin-1.3854523. November 2015 um 11:47 Uhr #186205ich leih‘ Ihnen gern den mir neulich empfohlenen Aluhut…
Ist genehmigt.
3. November 2015 um 12:14 Uhr #186209
AnonymGelegenheit an den Fall Zumwinkel und die Staatsanwältin Lichtinghagen zu erinnern
Und vergiss nicht den Rabauken-Jäger und die Generalstaatsanwaltschaft Rostock und all die anderen Fälle, die mit dem Verfahren gegen OB Wiegand überhaupt nichts zu tun haben und deswegen auch nicht in das Unterforum „Halle/Saale“ gehören. Irgendwann kapierst du es vielleicht.
3. November 2015 um 12:59 Uhr #186219Was heißt denn eigentlich: „Der Bundesgerichtshof hat den Fall gegen Bernd Wiegand (parteilos) von der Generalbundesanwaltschaft übernommen.“
Bedeutet das, dass die Annahme der Revision durch den Bundesgerichtshof noch aussteht oder vielmehr schon getroffen ist und nur noch eine Entscheidung in der Sache getroffen wird?
3. November 2015 um 13:22 Uhr #186230Jetzt verblüffen Sie mich. Ich kann Ihnen den Artikel unter der Überschrift nur wärmstens empfehlen. Da finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.
3. November 2015 um 13:24 Uhr #186231
AnonymBedeutet das, dass die Annahme der Revision durch den Bundesgerichtshof noch aussteht oder vielmehr schon getroffen ist und nur noch eine Entscheidung in der Sache getroffen wird?
Letzteres. Das Revisionsgericht stellt im Vorfeld fest, ob der (relative) Revisionsgrund nicht völliger Unfug ist. Danach wird ein fehlerfreies oder ein fehlerhaftes Urteil der Vorinstanz (LG Halle) festgestellt und das Urteil bestätigt oder die Sache an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
3. November 2015 um 13:29 Uhr #186232Ich finde ja auch das hier in der LVZ interessant:
http://www.lvz.de/Region/Grimma/Baumfaellungen-Grimmas-Stadtchef-muss-10.150-Euro-zahlen
Wie viele Bäume waren das an der Saaleschleife?
3. November 2015 um 14:08 Uhr #1862363. November 2015 um 14:44 Uhr #186246Gut bezahlte Mitarbeiter sind motivierter, weshalb streng genommen kein Schaden besteht. 🙂 🙂 🙂
3. November 2015 um 14:48 Uhr #186247Und vergiss nicht den Rabauken-Jäger und die Generalstaatsanwaltschaft Rostock
Kenn ich noch nicht. Erzähl mal.
3. November 2015 um 15:11 Uhr #186260Bevor wir hier völlig ins Reich der Mythen, Legenden und Föderalismusreformen abdriften…
Ich haben den von Ihnen verlinkten Artikel gelesen, @Stadt_für_Kinder. Im Prinzip zeigt er die Rechtssicherheit, die Urteilen deutscher Gerichte grundsätzlich innewohnt. Die allermeisten haben schließlich vor dem BGH Bestand – das sollte Ihnen doch Hoffnung geben.
Die Arbeitsweise des BGH zu bewerten maße ich mir darüber hinaus nicht an. Da bin ich zu sehr Laie. Ich denke aber, dass mit dem Fall „Wiegand“ der Artikel erstmal nichts weiter zu tun hat, denn dazu steht die Entscheidung des BGH ja noch aus…
3. November 2015 um 15:13 Uhr #186261Die allermeisten haben schließlich vor dem BGH Bestand – das sollte Ihnen doch Hoffnung geben.
Insofern ist die Wahrscheinlichkeit nicht zwangsläufig sehr hoch, dass das Urteil aufgehoben wird.
3. November 2015 um 15:31 Uhr #186267Im Prinzip zeigt er die Rechtssicherheit, die Urteilen deutscher Gerichte grundsätzlich innewohnt.
Diese Behauptung lässt offen, wie viele entgegengesetzte Urteile es in den Vorinstanzen gab.
3. November 2015 um 16:24 Uhr #186281Die Rechtssicherheit resultiert doch aus dem Lehrspruch deutscher Juristen:
Rechtswidrig, aber wirksam, weil Rechtssicherheit hergestellt 😉
3. November 2015 um 16:28 Uhr #186282Der Fall Kachelmann zeigt doch, das es keines Urteils bedarf, es reicht eine Vorverurteilung durch die Presse, bei uns der blaue Bild.
3. November 2015 um 17:59 Uhr #186291Warum muss man das als Hallenser aus der LVZ erfahren?
3. November 2015 um 18:01 Uhr #186292Was? Dass er weiterhin als unschuldig gilt?
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