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Wiegands Favorit darf es nicht werden, er erfüllt gar nicht die Voraussetzungen.
Es geht immer nur um Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Ein guter Verwaltungsjurist verzweifelt an den drei begriffen nicht, weil er weiß, das sie nicht umgangssprachlich ausgelegt werden dürfen. Übrigens gilt auch für Beamte die alte Volksweisheit: es prüfe wer sich ewig bindet…
so eine kleingeistige Kungelei gibt es bloß im öffentlichen Dienst.
Lutz Müller ist ein fähiger und kompetenter Mann, auch ohne Hochschulabschluß.
Welchen Abschluss hatte noch einmal unsere ehemalige Herrin und Gebieterin???
Als Politiker ist keine Qualifikation erforderlich, nur eine Mehrheit der Wähler.
Wolli, sie hatte aber nicht schon immer ein politisches Amt, sondern war davor Dezernentin eines hoheitlichen Bereiches.
Laborleiterin bei Buna war nicht hoheitlich. 🙂
Das war nun noch weiter davor. Aber mit Giftküche kennt sie sich wirklich aus. 🙂
Habe mir sagen lassen, sie hat aber dort bereits ihre Qualifikation zur OB erworben und immer regelmäßig und kräftig ihr Budget überzogen.
@sfk dezernentin ist auch politikerin 🙂
Zur Wahl als Dezernentin brauchte sie auch die Mehrheit der Wähler. Wähler waren in diesem Fall die Stadträte.
Der Grundsatz von Befähigung. Eignung und Leistung gilt nicht für Beamte auf Zeit, da geht man davon aus, dass die Volkssouveränität eine optimale Bestenauslese gewährleistet.
Na da hat sie aber Glück gehabt, von so viel Naivität gewählt worden zu sein.
@SfK
Der jetzige OB erst recht!
Raven, Du kannst Dir doch kein Urteil über die Qualifkation vom OB erkauben, Du konntest doch gerade Mal Frau OB das Wasser reichen ;-).
Leute wenn der Posten nur auf Beamtenbasis besetzt werden darf dann ist das was da abläuft eine ziemlich peinlche Panne. Das sollte ein Verwaltungsrechtler wissen.
Ich denke, man kann davon ausgehen, dass er das auch auf Grund eigener Berufswegerfahrungen auch weiß. Aber wie so oft im Leben: wenn man dann in Amt und Würden ist, denkt man, dass Recht und Gesetz immer nur für die anderen gelten. Er macht da trotz vollmundiger Wahlparolen eben (leider) keine Ausnahme. Im Übrigen etliche Forenteilnehmer haben schon vor Wochen diesen Ausgang des Verfahrens prognostiziert.
Brägel, über Fachlichkeit und Kompetenz von Bewerbern sollte man sich nur äußern, wenn man sie aus ihrer Arbeit heraus beurteilen kann. Da habe ich bei Dir Zweifel.
Muss der Steuerzahler eigentlich die Prozesskosten bezahlen oder erklärt sich der Verursacher der Probleme dazu bereit?
Ja, Daggis Sinnlos-Gutachten musste auch der Steuerzahler zahlen.
@quedlinburger /Manfred verzwickte Situation – denn geklagt hatte ja Ernst Müllers. Und der hat ja seine Klage – wenn auch aus formalen Gründen – verloren.
@sfk: kannst du auch mal normal argumentieren?
Wollte nur sagen, dass der Bernd nicht der einzige ist, der Geld verpulvert.
Kann man Sfk nicht eine eigene Spielecke einrichten, wo man sich sich weiter an der alten OB abarbeiten kann?
@topic: Unabhängig von Sinn und Unsinn bisheriger Personalveränderungen ist das einfach mal eine unnötige und peinliche Panne.
Dem MZ-Artikel nach hat der Kläger noch nicht einmal recht bekommen und sein Antrag wurde abgewiesen.
@sfk: hör endlich mal mit deinem halbseidenen Gejammer auf. Mit der Klage, die Ernst Müllers verloren hat, sollte eine Besetzung verschoben werden – das hatte die Stadt mittlerweile ohnehin gemacht, so dass es formal keine Grundlage für die Klage gab, beim Eilantrag im Februar schon, weil da die Vorlage auf der Tagesordnung des Hauptausschusses stand.
Genug gemüllert !