Startseite › Foren › Halle (Saale) › Landesverwaltungsamt: Bürgerbegehren zu Scheibe A rechtswidrig
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6. August 2017 um 22:01 Uhr #295080
AnonymWie sollen wir als Stadtrat die Entscheidung treffen, wenn wir keine Entscheidung haben und nur mit „Ja“ stimmen können, weil wir einen Tag vor der Stadtratssitzung von der Verwaltung gesagt bekommen, dass das Bürgerbegehren durchgreift und ausreichend valide Stimmen eingegangen seien?
Das ist doch wohl ein Witz. Nicht nur Meerheim hatte seine Bedenken über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Rat geäußert. Einige Punkte in der Beanstandung sind auch im Vorhinein im Rat diskutiert worden. Aber es wurde alles als nicht substantiell abgetan.Der Stadtrat ist schon noch selbst dafür verantwortlich, wenn er sich dermaßen vom OB vorführen läßt. Für den Stadtrat wird es natürlich schwerer eigene Positionen durchzusetzen und zu artikulieren, wenn ein Teil des Stadtrates sich hinter dem Vorgehen des OB versteckt und so ihm klammheimlich zustimmt.
7. August 2017 um 02:03 Uhr #295083Der Stadtrat hat sogar Ausschüsse. Bereiten die dorthinein gewälten Stadträte sich weniger vor, als die Bürger, die zur 9,90€ Frage an die Urnen gerufen werden sollten?
7. August 2017 um 07:40 Uhr #295088Die Fraktion haben in ihren Geschäftsstellen jeweils mehrere Mitarbeiter, die sie bei Vorbeitung unterstützen.
7. August 2017 um 11:03 Uhr #295096Selbstverständlich bereiten wir uns vor, sowohl selbst, als auch durch die Geschäftsstellen. In den Ausschüssen wurde uns das Gutachten des Herrn Rauschenbach durch ihn selbst umfänglich dargestellt. Was aus meiner Sicht fehlt sind die baulichen Besonderheiten der jeweiligen Scheibe und ob die baulichen Voraussetzungen für eine Behördennutzung geeignet sind.
Auf Grund der Kürze der Vorbereitungszeit konnte niemand von uns die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wirklich richtig prüfen. Ein Tag ist dafür auf jeden Fall zu kurz.7. August 2017 um 12:02 Uhr #295098Wenn Sie sich durch ein Gutachten von Rauschenbach umfänglich informiert fühlen, dann läuft da irgendwas falsch. Gesunder Menschenverstand hilft manchmal vielleicht viel mehr.
7. August 2017 um 13:20 Uhr #295101
AnonymWas aus meiner Sicht fehlt sind die baulichen Besonderheiten der jeweiligen Scheibe und ob die baulichen Voraussetzungen für eine Behördennutzung geeignet sind.
Also, jetzt komme ich nicht ganz mit, @winkus:
Einerseits wissen die Räte, dass sie letztendlich nicht wissen, ob sich die Scheiben durch Sanierung zu zeitgemäßen Behördengebäuden umgestalten lassen.
Andererseits finden sie die an die Bürger gerichtete Frage, ob die Stadt eine sanierte Scheibe 30 Jahre lang zu einem Preis von 9,90 € pro qm mieten soll, in Ordnung und für ein Volksbegehren völlig geeignet.Dabei muss man nicht Jurist sein, um die Frage als irreführend einzustufen und somit ein Volksbegehren mit diesem Inhalt als unzulässig zu betrachten. Denn die Frage suggeriert offenkundig, dass aus den Scheiben Behördengebäude entstehen werden, die den heutigen Standards entsprechen. Das ist aber, wie du selbst schriebst, aus technischer Sicht nicht unbedingt sicher.
7. August 2017 um 19:41 Uhr #295139Habe ich behauptet, ich hätte dieses Volksbegehren in Ordnung gefunden?
Ich bin mir nicht sicher, dass die Gebäude für eine Behördennutzung baulich geeignet sind. Ob andere Stadträte sich sicher sind, kann ich nicht beurteilen.8. August 2017 um 00:25 Uhr #295176
Anonym@winkus, danke für das offene Aussprechen deiner berechtigten Bedenken. Ich wollte keinen in Kollektivhaft nehmen.
Es ist nun mal aber ärgerlich und zugleich bedrückend, wenn der Stadtrat schon die offene Inhaltsdiskussion, geschweige denn die Entscheidung, aus welchen Erwägungen auch immer, sich nehmen lässt mit dem Ergebnis, dass Scharlatanerie und Keiltreiberei erneut die Oberhand übernehmen können.8. August 2017 um 09:35 Uhr #295193@Lou Ich kann verstehen, dass die Außenwirkung unerfreulich ist. Die Ereignisse haben sich jedoch überstürzt mit diesem Bürgerbegehren, das von unserem Hauptverwaltungsbeamten maßgeblich unterstützt wurde.
Ich lasse mich nicht gerne instrumentalisieren. Das wurde jedoch mit diesem Bürgerbegehren gemacht. Wir hatten nur die Chance zu sagen, ja, wir stimmen für die Scheibe, um das Bürgerbegehren überflüssig zu machen. Das ist jedoch aus meiner Sicht keine Entscheidung.
Alle Argumente, die von uns Räten vorgetragen wurden, dass das Bürgerbegehren rechtswidrig sein könnte, wurden als unzutreffend vom Tisch gewischt. Ich halte die Beanstandung durch das Landesverwaltungsamt für zutreffend. Erfreulich, dass die Rechtskontrolle in unserem Land funktioniert.
Die Schuldzuweisungen, nachdem das Kind in den Brunnen fiel, finde ich allerdings überflüssig wie einen Kropf. Es macht eine schlechte Außenwirkung.8. August 2017 um 12:26 Uhr #295207Oh Mann, dass man nicht einfach mal aufhören kann, wenn man Murks gebaut hat. Und wieder lässt dich der Neustadtverein, der sicher ehrbare Ziele hat, naiv vom OB vor den Karren spannen.
8. August 2017 um 12:32 Uhr #295208Wenn Prof. Kluth meint, er könne das argumentativ untersetzen, ist ihm das unbenommen. Es heißt nicht umsonst 3 Juristen, 4 Meinungen.
8. August 2017 um 12:44 Uhr #295209Der Unterschied ist nur, dass Prof. Kluth in dieser Angelegenheit nichts zu entscheiden hat, sondern es gilt die Meinung der Kommunalaufsicht.
8. August 2017 um 12:52 Uhr #2952148. August 2017 um 13:00 Uhr #295217Aber nur falls es zur Klage kommt.
8. August 2017 um 13:03 Uhr #295220Hast du da beim OB auch nur leise Zweifel?
8. August 2017 um 13:08 Uhr #295221Bleibt festzuhalten, das zwar alle von Bürgerbeteiligung reden, aber keiner weiß, wie das funktioniert- Schraps hat den Hut verloren. können dagegen die Stadträte sehr gut!
Vielleicht mal bei Uwe Köck nachfragen, der hat mal so etwas iniziirt, Stichwort Bäume an der Ullrichkirche.8. August 2017 um 13:17 Uhr #295224Heute um 14:00 hat man jedenfalls in den Ratshof geladen.
8. August 2017 um 14:58 Uhr #295241„Man wolle bei der Kommunalaufsicht Akteneinsicht beantragen“ – Quelle: http://www.mz-web.de/28133444 ©2017
Um genau was darin zu erfahren? Langsam wird es wirklich lächerlich.
8. August 2017 um 15:53 Uhr #295245Gib niemals auf!
Steh‘ auf und gib‘ niemals auf – oh solang‘ du daran glaubst.
Wir können alles schaffen und steh’n stark.
Steh‘ auf und gib‘ niemals auf – oh solang‘ du daran glaubst.
Gemeinsam zum letzten Tag.
Steh‘ auf und gib‘ niemals auf – oh solang‘ du daran glaubst.
Wir können alles schaffen und steh’n stark.
Steh‘ auf und gib‘ niemals auf – oh solang‘ du daran glaubst.
Steh‘ auf und gib‘ niemals auf.8. August 2017 um 18:58 Uhr #2952488. August 2017 um 20:54 Uhr #295253Was der Chef der Kommunalaufsicht Michael Wersdörfer heute bei tvhalle gesagt hat, klingt besonnen und vernünftig. Mit dem hat unser OB eine harte Nuss zu knacken.
Stadtrat Schachtschneider, der Initiator des Bürgerbegehrens, sagte bei tvhalle, der Einspruch der Kommunalaufsicht sei ein Schlag ins Gesicht der Bürger, die das Bürgerbegehren unterstützt haben. Ich meine dagegen, das ist eher ein Schlag ins Gesicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens, denn die Bürger müssen sich daraiuf verlassen können, dass alles rechtlich abgeklärt ist. Und die Zustimmung der Kommunalaufsicht lag offenbar nicht vor.8. August 2017 um 21:36 Uhr #295254Es ist schon ein Schlag ins Gesicht der Bürger, von diesen Populisten derart missbraucht zu werden.
Es gibt offenbar eine Begehrlichkeit hinter der Initiative, oder woher kommt diese Beharrlichkeit?
Am Psychogramm zweier Einzelpersonen kann das doch nicht liegen.8. August 2017 um 21:53 Uhr #295255Wer ausharret, wird gekrönt. 🙂
(Johann Gottfried von Herder)
8. August 2017 um 22:21 Uhr #295258„Es gibt offenbar eine Begehrlichkeit hinter der Initiative, oder woher kommt diese Beharrlichkeit?“
Da gibt m.E. klare Interessen.8. August 2017 um 23:25 Uhr #295260Das fürchte ich auch. Anders kann man sich die energiegeladene Debatte nicht erklären. Hier geht es nicht um direkte Demokratie, und um Demokratie schon gar nicht.
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