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- Dieses Thema hat 51 Antworten und 14 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 12 Monaten von HansimGlück.
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1. April 2016 um 20:19 Uhr #238027
Der Stadtrat ist Teil der Verwaltung der Stadt Halle.
Nein
Der Stadtrat ist Teil der kommunalen SelbstVERWALTUNG. Schau einfach in das Gesetz. Er ist kein Parlament oder ähnliches.
1. April 2016 um 20:46 Uhr #238030Der Stadtrat ist Teil der kommunalen SelbstVERWALTUNG.
Eben, der Sebstverwaltung und nicht der Verwaltung.
SfK, du vermengst unzulässigerweise die Begriffe „Selbstverwaltung“ und „Verwaltung“.
Schau dir mal die Skizze auf S.21 an:
http://www.sikosa.de/fileadmin/user_upload/Skripte/KomR_KVG.pdf1. April 2016 um 20:54 Uhr #238031Nein. Die Vertretung der Bürger ist Teil der Verwaltung und hat u.a. die Aufgabe, diese zu kontrollieren.
Ich kann mich an einen Artikel in der MZ erinnern, in dem ein Rechtsprofessor zu Wort kam, wo es darum ging, ob es überhaupt zulässig sei, wenn ein Stadtrat, als solcher (ehrenamtliches) Teil/Organ der Gemeinde, zugleich Mitglied des Landtages ist, weil es u.U. gegen die Gewaltenteilung verstößt.
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 12 Monaten von Stadt_für_Kinder.
1. April 2016 um 21:07 Uhr #238033Dann ist dir eben nicht zu helfen.
1. April 2016 um 21:11 Uhr #238034SfK, ruhig auch mal lesen, was du schreibst.
Am Punkt, dass der Stadtrat Teil dessen ist, was er kontrollieren soll, würde dir auffallen, dass das irgendwie schlecht funktionieren würde.Ich halte die Auffassung des Internets, dass ein Gemeinderat Exekutive ist, für nicht ganz korrekt. Der Gemeinderat erlässt auch Satzungen. Aber die Begrifflichkeit der Gewaltenteilung ist durchaus schwierig, da die Gemeinde eine völlig andere Funktionsweise hat, als ein Staat.
1. April 2016 um 21:16 Uhr #238036SfK, ruhig auch mal lesen, was du schreibst.
Am Punkt, dass der Stadtrat Teil dessen ist, was er kontrollieren soll, würde dir auffallen, dass das irgendwie schlecht funktionieren würde.Es ist aber rechtlich so, auch wenn es seltsam erscheinen mag. Übrigens ist es mit der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft, die dem Justizministerium untersteht, auch nicht weit her. Nicht wenige sehen darin einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung.
1. April 2016 um 21:17 Uhr #238037Uh, Vorsicht! Die sachsen-anhaltinische Kommunalverfassung ist nicht ganz identisch mit der Süddeutschen Ratsverfassung. Dem Diagramm nach, liegt der Unterschied darin, dass die Position des Bürgermeisters schwächer ist, da er nicht gleichzeitig den Vorsitz des Gemeinderates einnimmt.
Und jetzt los: Ist das besser oder schlechter? 🙂1. April 2016 um 21:18 Uhr #238038Ich halte die Auffassung des Internets, dass ein Gemeinderat Exekutive ist, für nicht ganz korrekt. Der Gemeinderat erlässt auch Satzungen. Aber die Begrifflichkeit der Gewaltenteilung ist durchaus schwierig, da die Gemeinde eine völlig andere Funktionsweise hat, als ein Staat.
Auch das überzeugt nicht. Zum Beispiel verabschieden auch Landes- oder Bundesregierungen einfache Rechtsverordnungen. Die Regierung macht gewissermassen die Gesetze selbst.
1. April 2016 um 21:19 Uhr #238039Uh, Vorsicht! Die sachsen-anhaltinische Kommunalverfassung ist nicht ganz identisch mit der Süddeutschen Ratsverfassung. Dem Diagramm nach, liegt der Unterschied darin, dass die Position des Bürgermeisters schwächer ist, da er nicht gleichzeitig den Vorsitz des Gemeinderates einnimmt.
Und jetzt los: Ist das besser oder schlechter? <noscript></noscript>Es hat auf jeden Fall weniger Unterhaltungswert. 🙂
1. April 2016 um 21:21 Uhr #238040SfK, da die Gerichte unabhängig sind, hab ich da wenig Bedenken, wem die Staatsanwaltschaft untersteht.
Aber das sehen „Reichsbürger“ natürlich anders. 🙂
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 12 Monaten von HansimGlück.
1. April 2016 um 21:27 Uhr #238043Nicht nur die Reichsbürger ! Ich halte sehr viel von Heribert Prantl. Lies bitte mal den Aufsatz bis zu Ende. Er ist sehr spannend:
http://www.geiss-haejm.de/fremde/richter.htm
[/quote]
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 12 Monaten von Stadt_für_Kinder.
2. April 2016 um 04:57 Uhr #238061Egal, ich empfehle zur Deckung der Kosten für die Anwältin des Rates ruhig Dr. Wiegands Strafe wegen Mobbing im Haushalt gegen zu rechnen. 17.000€ wenn ich nicht irre. Da steht am Ende die schwarze Null und Geyer kann ruhig schlafen.
Und wieviel Steuergeld wurde dafür verbraten?
Und wieviel Arbeitszeit in der Verwaltung aufgewendet?2. April 2016 um 07:32 Uhr #238065Uh, Vorsicht! Die sachsen-anhaltinische Kommunalverfassung ist nicht ganz identisch mit der Süddeutschen Ratsverfassung. Dem Diagramm nach, liegt der Unterschied darin, dass die Position des Bürgermeisters schwächer ist, da er nicht gleichzeitig den Vorsitz des Gemeinderates einnimmt.
Und jetzt los: Ist das besser oder schlechter? <noscript></noscript>Was gibt es besseres als ein direkt und demokratisch gewählter Oberbürgermeister? Der auch noch Ahnung vom Kommunalrecht hat.
Ein Stadtrat, der davon keine Ahnung hat?2. April 2016 um 08:15 Uhr #238066„Was gibt es besseres als ein direkt und demokratisch gewählter Oberbürgermeister? Der auch noch Ahnung vom Kommunalrecht hat.“
Das ist tatsächlich gut, das bestreitet auch niemand.
Er müßte nur auch etwas Empathie für den Stadtrat haben.2. April 2016 um 09:15 Uhr #238067
Anonym[Mobbing:] Und wieviel Steuergeld wurde dafür verbraten?
Und wieviel Arbeitszeit in der Verwaltung aufgewendet?Fürs Mobben – Viel zu viel! Für die Sanktionen wegen Mobben: Soll Mobben neuerdings straffrei gestellt werden?
2. April 2016 um 09:41 Uhr #238068fractus, jetzt unterschlägst du aber die Kosten für den Untreue-Prozess
und übrigens ging es da um einen Vorfall aus der Zeit als Wiegand noch Beigeordneter und kein Oberbürgermeister war. Also aus einer Zeit, als es noch nicht um die Wut wegen eines parteilosen Bürgermeisters ging.2. April 2016 um 11:25 Uhr #238086Was gibt es besseres als ein direkt und demokratisch gewählter Oberbürgermeister?
Die Vorgänger sind wohl alle durch Putsch an die Macht gekommen?
2. April 2016 um 12:24 Uhr #238093Natürlich nicht. Die Kandidaten wurden bei einem Punsch aufgestellt.
2. April 2016 um 12:35 Uhr #238097
Anonym@farbi,
mir ging es ausschließlich um deine Verbindung zum Thema Mobbing. Das halte ich für schwierig, da Mobbing unter keinen Umständen zu tolerieren ist.
Die ganzen Rechtstreitereien um Wiegand habe ich nur am Rande verfolgt, wenn ich auch meine, die Höchsteinstufung seiner Mitarbeiter ist zuviel und hat schon ein echtes Geschmäckle; zumal ich teilweise (bei Personen die mir auch persönlich begegnet sind) an deren angenommener, überdurchschnittlicher Kompetenz grundsätzlich zweifele.
2. April 2016 um 13:36 Uhr #238101mir ging es ausschließlich um deine Verbindung zum Thema Mobbing.
Du irrst dich, diese Verbindung hat klaus54 rein gebracht.
2. April 2016 um 17:09 Uhr #238138Darf ich schon wieder meckern?
Wer findet den Fehler:
Auseinadersetzung 😉2. April 2016 um 17:12 Uhr #238139Was gibt es besseres als ein direkt und demokratisch gewählter Oberbürgermeister?
Die Vorgänger sind wohl alle durch Putsch an die Macht gekommen?
Damals wurde noch nicht so ausführlich über Interna der SPD Berichtet,
Aber ich schließe mich vorbehaltlos Deiner Meinung an! 😉2. April 2016 um 17:17 Uhr #238140„Was gibt es besseres als ein direkt und demokratisch gewählter Oberbürgermeister? Der auch noch Ahnung vom Kommunalrecht hat.“
Das ist tatsächlich gut, das bestreitet auch niemand.
Er müßte nur auch etwas Empathie für den Stadtrat haben.Er hat die Empathie der Wähler auf seiner Seite.
Überall, wohin man schaut, wird aufgebaut!
2. April 2016 um 17:40 Uhr #238143Er hat die Empathie der Wähler auf seiner Seite.
Fällt der Gebrauch von Fremdworten eigentlich unter das Glücksspielgesetz?
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 12 Monaten von rincewind.
2. April 2016 um 18:00 Uhr #238147 -
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