Startseite Foren Halle (Saale) Können Rechtsanwälte befangen sein? Auseinadersetzung Rat und OB

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  • #238027

    Der Stadtrat ist Teil der Verwaltung der Stadt Halle.

    Nein

    Der Stadtrat ist Teil der kommunalen SelbstVERWALTUNG. Schau einfach in das Gesetz. Er ist kein Parlament oder ähnliches.

    #238030

    Der Stadtrat ist Teil der kommunalen SelbstVERWALTUNG.

    Eben, der Sebstverwaltung und nicht der Verwaltung.
    SfK, du vermengst unzulässigerweise die Begriffe „Selbstverwaltung“ und „Verwaltung“.
    Schau dir mal die Skizze auf S.21 an:
    http://www.sikosa.de/fileadmin/user_upload/Skripte/KomR_KVG.pdf

    #238031

    Nein. Die Vertretung der Bürger ist Teil der Verwaltung und hat u.a. die Aufgabe, diese zu kontrollieren.

    Ich kann mich an einen Artikel in der MZ erinnern, in dem ein Rechtsprofessor zu Wort kam, wo es darum ging, ob es überhaupt zulässig sei, wenn ein Stadtrat, als solcher (ehrenamtliches) Teil/Organ der Gemeinde, zugleich Mitglied des Landtages ist, weil es u.U. gegen die Gewaltenteilung verstößt.

    #238033

    Dann ist dir eben nicht zu helfen.
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    #238034

    SfK, ruhig auch mal lesen, was du schreibst.
    Am Punkt, dass der Stadtrat Teil dessen ist, was er kontrollieren soll, würde dir auffallen, dass das irgendwie schlecht funktionieren würde.

    Ich halte die Auffassung des Internets, dass ein Gemeinderat Exekutive ist, für nicht ganz korrekt. Der Gemeinderat erlässt auch Satzungen. Aber die Begrifflichkeit der Gewaltenteilung ist durchaus schwierig, da die Gemeinde eine völlig andere Funktionsweise hat, als ein Staat.

    #238036

    SfK, ruhig auch mal lesen, was du schreibst.
    Am Punkt, dass der Stadtrat Teil dessen ist, was er kontrollieren soll, würde dir auffallen, dass das irgendwie schlecht funktionieren würde.

    Es ist aber rechtlich so, auch wenn es seltsam erscheinen mag. Übrigens ist es mit der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft, die dem Justizministerium untersteht, auch nicht weit her. Nicht wenige sehen darin einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung.

    #238037

    Uh, Vorsicht! Die sachsen-anhaltinische Kommunalverfassung ist nicht ganz identisch mit der Süddeutschen Ratsverfassung. Dem Diagramm nach, liegt der Unterschied darin, dass die Position des Bürgermeisters schwächer ist, da er nicht gleichzeitig den Vorsitz des Gemeinderates einnimmt.
    Und jetzt los: Ist das besser oder schlechter? 🙂

    #238038

    Ich halte die Auffassung des Internets, dass ein Gemeinderat Exekutive ist, für nicht ganz korrekt. Der Gemeinderat erlässt auch Satzungen. Aber die Begrifflichkeit der Gewaltenteilung ist durchaus schwierig, da die Gemeinde eine völlig andere Funktionsweise hat, als ein Staat.

    Auch das überzeugt nicht. Zum Beispiel verabschieden auch Landes- oder Bundesregierungen einfache Rechtsverordnungen. Die Regierung macht gewissermassen die Gesetze selbst.

    #238039

    Uh, Vorsicht! Die sachsen-anhaltinische Kommunalverfassung ist nicht ganz identisch mit der Süddeutschen Ratsverfassung. Dem Diagramm nach, liegt der Unterschied darin, dass die Position des Bürgermeisters schwächer ist, da er nicht gleichzeitig den Vorsitz des Gemeinderates einnimmt.
    Und jetzt los: Ist das besser oder schlechter? :)<noscript>:)</noscript>

    Es hat auf jeden Fall weniger Unterhaltungswert. 🙂

    #238040

    SfK, da die Gerichte unabhängig sind, hab ich da wenig Bedenken, wem die Staatsanwaltschaft untersteht.

    Aber das sehen „Reichsbürger“ natürlich anders. 🙂

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 12 Monaten von HansimGlück.
    #238043

    Nicht nur die Reichsbürger ! Ich halte sehr viel von Heribert Prantl. Lies bitte mal den Aufsatz bis zu Ende. Er ist sehr spannend:

    http://www.geiss-haejm.de/fremde/richter.htm

    [/quote]

    #238061

    Egal, ich empfehle zur Deckung der Kosten für die Anwältin des Rates ruhig Dr. Wiegands Strafe wegen Mobbing im Haushalt gegen zu rechnen. 17.000€ wenn ich nicht irre. Da steht am Ende die schwarze Null und Geyer kann ruhig schlafen.

    Und wieviel Steuergeld wurde dafür verbraten?
    Und wieviel Arbeitszeit in der Verwaltung aufgewendet?

    #238065

    Uh, Vorsicht! Die sachsen-anhaltinische Kommunalverfassung ist nicht ganz identisch mit der Süddeutschen Ratsverfassung. Dem Diagramm nach, liegt der Unterschied darin, dass die Position des Bürgermeisters schwächer ist, da er nicht gleichzeitig den Vorsitz des Gemeinderates einnimmt.
    Und jetzt los: Ist das besser oder schlechter? :)<noscript>:)</noscript>

    Was gibt es besseres als ein direkt und demokratisch gewählter Oberbürgermeister? Der auch noch Ahnung vom Kommunalrecht hat.
    Ein Stadtrat, der davon keine Ahnung hat?

    #238066

    „Was gibt es besseres als ein direkt und demokratisch gewählter Oberbürgermeister? Der auch noch Ahnung vom Kommunalrecht hat.“

    Das ist tatsächlich gut, das bestreitet auch niemand.
    Er müßte nur auch etwas Empathie für den Stadtrat haben.

    #238067

    Anonym

    [Mobbing:] Und wieviel Steuergeld wurde dafür verbraten?
    Und wieviel Arbeitszeit in der Verwaltung aufgewendet?

    Fürs Mobben – Viel zu viel! Für die Sanktionen wegen Mobben: Soll Mobben neuerdings straffrei gestellt werden?

    #238068

    fractus, jetzt unterschlägst du aber die Kosten für den Untreue-Prozess
    und übrigens ging es da um einen Vorfall aus der Zeit als Wiegand noch Beigeordneter und kein Oberbürgermeister war. Also aus einer Zeit, als es noch nicht um die Wut wegen eines parteilosen Bürgermeisters ging.

    #238086

    Was gibt es besseres als ein direkt und demokratisch gewählter Oberbürgermeister?

    Die Vorgänger sind wohl alle durch Putsch an die Macht gekommen?

    #238093

    Natürlich nicht. Die Kandidaten wurden bei einem Punsch aufgestellt.

    #238097

    Anonym

    @farbi,

    mir ging es ausschließlich um deine Verbindung zum Thema Mobbing. Das halte ich für schwierig, da Mobbing unter keinen Umständen zu tolerieren ist.

    Die ganzen Rechtstreitereien um Wiegand habe ich nur am Rande verfolgt, wenn ich auch meine, die Höchsteinstufung seiner Mitarbeiter ist zuviel und hat schon ein echtes Geschmäckle; zumal ich teilweise (bei Personen die mir auch persönlich begegnet sind) an deren angenommener, überdurchschnittlicher Kompetenz grundsätzlich zweifele.

    #238101

    mir ging es ausschließlich um deine Verbindung zum Thema Mobbing.

    Du irrst dich, diese Verbindung hat klaus54 rein gebracht.

    #238138

    Darf ich schon wieder meckern?
    Wer findet den Fehler:
    Auseinadersetzung 😉

    #238139

    Was gibt es besseres als ein direkt und demokratisch gewählter Oberbürgermeister?

    Die Vorgänger sind wohl alle durch Putsch an die Macht gekommen?

    Damals wurde noch nicht so ausführlich über Interna der SPD Berichtet,
    Aber ich schließe mich vorbehaltlos Deiner Meinung an! 😉

    #238140

    „Was gibt es besseres als ein direkt und demokratisch gewählter Oberbürgermeister? Der auch noch Ahnung vom Kommunalrecht hat.“

    Das ist tatsächlich gut, das bestreitet auch niemand.
    Er müßte nur auch etwas Empathie für den Stadtrat haben.

    Er hat die Empathie der Wähler auf seiner Seite.

    Überall, wohin man schaut, wird aufgebaut!

    #238143

    Er hat die Empathie der Wähler auf seiner Seite.

    Fällt der Gebrauch von Fremdworten eigentlich unter das Glücksspielgesetz?

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 12 Monaten von rincewind.
    #238147

    Empathie = „Mitgefühl, Mitleid“


    @Redhall
    : Wie meinstn das jetzt?

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