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- Dieses Thema hat 51 Antworten und 14 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahren von HansimGlück.
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31. März 2016 um 22:12 Uhr #23788231. März 2016 um 22:28 Uhr #237883
Es gehört zu den verfahrensrechtlichen Gepflogenheiten, dass man schon die Auswahl eines derartigen Sonderermittlers einem neutralen Dritten überträgt, der also vorliegend weder im Lager des Stadtrates steht noch im Lager des OB. Der Stadtrat provoziert hier ganz offensichtlich.
31. März 2016 um 22:46 Uhr #237884Es wurde ein Anwalt beauftragt, kein „Sonderermittler“.
31. März 2016 um 22:53 Uhr #237885War das nicht Heiwus Anwältin?
31. März 2016 um 23:00 Uhr #237886Es wurde ein Anwalt beauftragt, kein „Sonderermittler“.
Was würdest du sagen, wenn die Staatsanwaltschaft einen Rechtsanwalt mit der Prüfung von Vorermittlungen für die Einleitung eines Verfahrens beauftragt? Ich halte bereits die Delegation des Vorganges für unzulässig.
31. März 2016 um 23:02 Uhr #237888Was würdest du sagen, wenn dein Prozeßgegner meint, deinen Anwalt ablehnen zu können ?
31. März 2016 um 23:21 Uhr #237891Was würdest du sagen, wenn dein Prozeßgegner meint, deinen Anwalt ablehnen zu können ?
Gute Frage. Zum Beispiel kann auch ein Staatsanwalt befangen sein. Was dann ?
Die Stadt Halle ist jedenfalls die Herrin des Disziplinarverfahrens. So will es das Gesetz. Sie muss es daher selbst und unmittelbar führen, da nur sie gesetzlich berufen ist.
Gibt es für das Vorgehen einen Präzedenzfall ?
1. April 2016 um 04:58 Uhr #237896Naja, ein dreißigjähriger Krieg wird es ja nicht werden. Da der Stadtrat wohl ahnt, dass er vor dem BGH scheitert, wird die nächste Klage vorbereitet. Lieber kein Kinderchorfestival, dafür die nächste Klage.
1. April 2016 um 08:41 Uhr #237902Gute Frage. Zum Beispiel kann auch ein Staatsanwalt befangen sein. Was dann ?
Auch das ist ein Irrtum. Nur Richter können befangen sein.
1. April 2016 um 08:48 Uhr #237903Zum Beispiel kann auch ein Staatsanwalt befangen sein
SfK, das müsstest du mal näher erklären. Vor allem die Rechtsnorm hierzu interessiert mich.
1. April 2016 um 08:56 Uhr #237904Die Frage ist doch eigentlich, muss ein Anwalt neutral sein. Das hat der OB doch kritisiert.
Ich musste ehrlich laut lachen.
Ein Anwalt soll eine Seite vertreten, wie soll er da jemals neutral sein können?1. April 2016 um 09:16 Uhr #237906
AnonymGenau-so ist es richtig, @HansimGlück. Er stellt sich auf die Seite desjenigen, der ihn bezahlt.( V e r t e i d i g t z. B. Verbrecher).
In diesem speziellen Fall muss er versuchen, objektiv zu sein. Das ist sein Auftrag, dem er nachkommen muss. Selbst wenn das Ergebnis den Absichten des Stadtrates evtl. nicht angenehm sein sollte.
1. April 2016 um 09:23 Uhr #237907Frau vMS soll letztlich ein Gutachten abgeben. Dabei sollten alle Aspekte und nicht nur die Erfolgsaussichten von rechtlichen Schritten eingearbeitet werden.
Ich traue ihr zwar kein Gefälligkeitsgutachten zu, jedoch wird ihre Einschätzung am Ende durch ihre Vortätigkeit angreifbar sein.Mir will nicht in den Kopf, warum unser Stadtrat, der von juristischen Grazien geziert wird, sich außerstande sieht, diese Vor-Prüfung aus den eigenen Reihen heraus vorzunehmen.
Ps. Besorgnis der Befangenheit gilt nicht nur für Richter.
Die Beteiligung von Staatsanwälten, denen Befangenheit vorgeworfen wird, an Strafverfahren ist gefundenes Futter für die Verteidiger in den Folgeinstanzen. Es wird so gern vergessen, dass nach der reinen Lehre die Staatsanwaltschaft nicht nur alles Belastende, sondern auch alles Entlastende zu berücksichtigen und vorzubringen hat.1. April 2016 um 10:08 Uhr #237915Und bitte!
Es sind von und zu AnwältInnenkosten!!!!
Das Geld hätte locker für ein vom Orginal organisierten Kinderchorfestival gereicht. So findet das vielstimmige wieder im Stadthaus statt.1. April 2016 um 10:21 Uhr #237917Sind Ermittlungen mit Aussicht auf Erfolg zu erwarten, bei einer Person, bei der ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit zu rechtfertigen.
Da dürfte selbst rechtlich Unbedarften klar sein.1. April 2016 um 10:24 Uhr #237919Gute Frage. Zum Beispiel kann auch ein Staatsanwalt befangen sein. Was dann ?
Auch das ist ein Irrtum. Nur Richter können befangen sein.
Stichwort :Anna log! 😉
1. April 2016 um 10:31 Uhr #237922Die Frage ist doch eigentlich, muss ein Anwalt neutral sein. Das hat der OB doch kritisiert.
Ich musste ehrlich laut lachen.
Ein Anwalt soll eine Seite vertreten, wie soll er da jemals neutral sein können?Das ist ja der Witz an der Sache. Die Stadt hat das Verfahren neutral aufzuarbeiten. Sie muss belastend und entlastend ermitteln. Warum braucht sie dafür einen Interessenvertreter in eigener Sache?
1. April 2016 um 10:33 Uhr #237925Zum Beispiel kann auch ein Staatsanwalt befangen sein
SfK, das müsstest du mal näher erklären. Vor allem die Rechtsnorm hierzu interessiert mich.
Mir geht es nicht um Rechtsnormen, sondern um den Fakt, dass ein Mensch befangen sein kann. Stimmen wir da überein?
1. April 2016 um 11:09 Uhr #237934SfK, allgemein gesehen: JA
1. April 2016 um 13:35 Uhr #237964Wenn der Stadtrat Millionen für Anwälte verschwendet, kann man doch eine gewisse Unbefangenheit der Anwälte(analog!)voraussetzen,
Unbedarftheit ist im Übermaß und schon reichlich genug vorhanden.1. April 2016 um 13:55 Uhr #237970Juhu. Jetzt sind es schon Millionen! 🙂
1. April 2016 um 17:43 Uhr #238003SfK Du irrst.Nicht die Stadt Halle ist Herrin des Verfahrens, sondern der Stadtrat als Disziplinarbefugter ist Herr des Verfahrens. Und der hat sich offenkundig für eine Anwältin seines Vertrauens entschieden. Das ist auch so üblich, auch wenn der OB – wie nicht anders zu erwarten – dazu eine andere Meinung hat.
1. April 2016 um 18:00 Uhr #238005Der Stadtrat ist Teil der Verwaltung der Stadt Halle. Nicht mehr und nicht weniger. In Bezug auf die Üblichkeit bringe mir doch bitte Beweise aus anderen Kommunen, dass es üblich ist, Aufgaben des Stadtrates an Anwälte zu übertragen.
- Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren von Stadt_für_Kinder.
1. April 2016 um 18:21 Uhr #238007Der Stadtrat ist Teil der Verwaltung der Stadt Halle.
Nein
1. April 2016 um 19:45 Uhr #238020Vorwurf Verschwendung? Na, dann wollen wir mal lieber nicht auf die Zahlungen für irgendwelche Beratungen von Dr. Wiegands „Haus und Hof“-Kanzlei Möskens eingehen. Da wurde sicher ein Vielfaches an städtischen Geldern versenkt.
Egal, ich empfehle zur Deckung der Kosten für die Anwältin des Rates ruhig Dr. Wiegands Strafe wegen Mobbing im Haushalt gegen zu rechnen. 17.000€ wenn ich nicht irre. Da steht am Ende die schwarze Null und Geyer kann ruhig schlafen.
Schönes Wochenende allerseits!
- Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren von Klaus54. Grund: [EDIT: Wochenendgrüße eingefügt]
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