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Gondwana.
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14. Juli 2016 um 23:54 Uhr #257179
Was bei einem vorhandenen Radweg nicht falsch ist.
15. Juli 2016 um 04:22 Uhr #257185Radwege sind nur benutzungsPFLICHTIG , wenn sie mit den entsprechenden Verkehrszeichen versehen sind UND
wenn sie benutzbar sind. ZB fehlender Winterdienst oder abgestellte Mülltonnen oder parkende Fahrzeuge, da können Radwege nicht benutzt werden15. Juli 2016 um 06:03 Uhr #257186
Anonymgeraldo, dehalb schrieb ich auch reduzieren nicht aufheben.
15. Juli 2016 um 06:54 Uhr #257188Ein großer Teil der Radfahrer ist in Besitz eines Führerscheins
Das hätte ich nun wirklich nicht vermutet.
Wobei natürlich „großer Teil“ eine nicht gemessene Größe ist.15. Juli 2016 um 11:38 Uhr #257217geraldo, dehalb schrieb ich auch reduzieren nicht aufheben.
Die Radwegebenutzungspflicht ist ein Vehikel, dessen es nur bedarf, wenn Radwege nicht im Sinne des Radverkehrs, sondern im Sinne des Autoverkehrs angelegt werden. Zweckmäßige Radwege werden nämlich freiwillig benutzt.
15. Juli 2016 um 11:47 Uhr #257219Zweckmäßige Radwege werden nämlich freiwillig benutzt.
Vierspurig müssen sie schon sein.
15. Juli 2016 um 13:40 Uhr #257229Zweckmäßige Radwege werden nämlich freiwillig benutzt.
Vierspurig müssen sie schon sein.
Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund, diese Aussage ins Lächerliche ziehen zu wollen. Wärest du mal bspw. in Kopenhagen gewesen, dann wüsstest du, wie zweckmäßige Radwege aussehen. Und ja, eine Breite, die das Überholen problemlos ermöglicht, gehört selbstverständlich zu den notwendigen Kriterien.
15. Juli 2016 um 21:18 Uhr #257280Bevor die Grünen Rot für Radler abschaffen, sollten sie Roth für alle abschaffen.
Lieber Claudia
als Frauke und Beatrixe, neben denen will nicht mal der Gaul… von Brandenburg wohnen!
Denn die besitzt etwas, was unbezahlbar ist, Glaubwürdigkeit und Mut!15. Juli 2016 um 21:21 Uhr #257281Ich habe das mal in Amsterdam erlebt, da funktionierte es trotz Ampel nach dem Prinzip: die Straße ist frei, wenn das Auto vorbei!!!
Und das Dank Rücksichtnahme unfallfrei.15. Juli 2016 um 22:54 Uhr #257284„…Studien aus Basel, wo seit 2013 ein Pilotversuch läuft, legen nahe, dass die Abbiegemöglichkeit rege genutzt wird, es im Zusammenhang mit dem freien Abbiegen zu keinen Unfällen gekommen ist und auch die Fälle, in denen Radfahrer querenden Fußgängern keinen Vortritt gewährt haben in sehr engen Grenzen hielten (fünf Promille).
….Doch während es mit dem Grünen Pfeil für den Autoverkehr tatsächlich erhebliche Sicherheitsdefizite gibt (siehe Studie der UDV), konnte für die Regelung, bei der Radfahrer an bestimmten Kreuzungen auch bei rot abbiegen dürfen keine zusätzliche Gefährdung oder gar eine Steigerung der Unfälle nachgewiesen werden.“
http://www.adfc-sachsen.de16. Juli 2016 um 05:00 Uhr #257294Studien aus Basel, wo seit 2013 ein Pilotversuch läuft
Zum Rechtsabbiegen bei Rot.
Das hat aber nichts mit dem geforderten generellen Fahren bei Rot zu tun.
Das entspricht dem grünen Pfeil bei uns. Der aber für alle gilt. Auch für Radfahrer.Auf jeden Fall ist es an der Zeit, die anachronistische generelle Mitschuld des Autofahrers abzuschaffen.
16. Juli 2016 um 08:38 Uhr #257296Das stimmt, es wird vom ADFC auch noch auf weitee Möglichkeiten (rot-freies Geradeausfahren an T-Kreuzungen) genannt, wobei Rechtsabbiegen bei Rot ein erster Schritt sein könnte.
Mir geht es bei der Rot-frei-Frage ein wenig um die Mündigkeit und das Verantwortungsbewusstesein aller Verkehrsteilnehmer. Das erfordert, dass man die anderen Fortbewegungsmittel richtig einschätzen kann – und es auch macht.
(Auch den Autofahrer im Auto hinter mir: Das „nette“ Langsam-Ranrollen“ und „10-Meter-Abstand-halten“ an roten Ampeln kann für den ortsfremden Hintermann gefährlich werden, wenn er diese Besonderheit nicht gewöhnt ist. Oder das nette, rasche Abbremsen bei Fußgängern, die einfach nur am Straßenrand stehen und schauen. – Das hat aber in diesem Thema nichts zu suchen.) -
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