Aus der MZ:
Damals hatte eine Mitarbeiterin, die diese Stelle belegt hatte und der gekündigt worden war, vor dem Arbeitsgericht geklagt. In dem Prozess soll Voß die Kündigung mit der geplanten Stellenstreichung begründet haben. Voß hat die Vorwürfe am Donnerstag zurückgewiesen. Die Stelle der ehemaligen Mitarbeiterin sei nicht gestrichen, sondern in zwei Arbeitsplätze umgewandelt worden. „Eine der beiden Stellen war in den vergangenen Monaten unbesetzt.“ Das Verfahren endete mit einem Vergleich und der Zahlung einer fünfstelligen Summe an die Ex-Mitarbeiterin. Dies sei aus dem laufenden Budget erfolgt, so Voß. „Für solche Fälle gibt es Rücklagen. Notfalls müssen wir an dem einen oder anderen Projekt Abstriche machen.“
Wenn sie damals betriebsbedingt gekündigt sein sollte, dies aber in Wahrheit nicht stimmte, nennt man das dann Prozessbetrug?
Enrico, bitte werde doch mal aktiv beim Herausfinden, was damals im Kündigungsschutzverfahren vorgetragen wurde.