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- Dieses Thema hat 61 Antworten und 15 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahren, 9 Monaten von wolli.
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4. Juli 2015 um 20:23 Uhr #161350
@Sagisdorfer8
Wir halten gar nichts fest, ich habe auch nichts gefragt, sondern die These aufgestellt, dass sich durch die elektronische Arbeit im Finanzamt der Raumbedarf veringern wird, sodass ein Finanzamt in dieser am Hallmatkt m.E. bald zu groß ist.4. Juli 2015 um 20:33 Uhr #161351
Anonym@wolli
Gut, dann vergessen wir es eben. Ich habe mich von dem Fragezeichen in dem von dir gestarteten Thema täuschen lassen – mein Fehler.
Deine These hat ja nun einige Gegenthesen erfahren – ist es Zeit für eine Synthese?**Das ist eine echte Frage. 🙂
4. Juli 2015 um 20:37 Uhr #161352Erfahrungsgemäß hat sich ein Beamtenapparat nie verkleinert sondern immer nur aufgebläht.
4. Juli 2015 um 21:06 Uhr #161357Aber Rentner müssen unter diesen Bedingungen eine Einkommenssteuererklärung abgeben:
Alleinstehende müssen eine Steuererklärung abgeben für 2013, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr mehr als 8.130 € beträgt.
Verheiratete müssen eine Steuererklärung abgeben für 2013, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr mehr als 16.260 € beträgt.Die 8.130 Euro gelten aber nicht für Arbeitnehmer und Rentner…
4. Juli 2015 um 21:10 Uhr #161358Und die Aussage zu Verheirateten von farbspektrum ist auch ungenau.
Dies gilt nur unter bestimmten Bedingungen:
http://www.vlh.de/wissen-service/infografiken/wer-muss-eigentlich-eine-steuererklaerung-abgeben.html
4. Juli 2015 um 21:21 Uhr #161359Aber Rentner müssen unter diesen Bedingungen eine Einkommenssteuererklärung abgeben:
Alleinstehende müssen eine Steuererklärung abgeben für 2013, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr mehr als 8.130 € beträgt.
Verheiratete müssen eine Steuererklärung abgeben für 2013, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr mehr als 16.260 € beträgt.Ich habe hieraus zitiert:
http://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentner-pensionaere/wann-muessen-rentner-eine-steuererklaerung-abgeben4. Juli 2015 um 21:29 Uhr #161360
AnonymWem die „Steuer“ zu aufwändig ist, macht keine Erklärung. Wer vom Finanzamt aufgefordert wird, zu erklären, kommt nicht drumherum. Ganz einfach.
Ich habe hieraus zitiert
Da geht es um Rentner. Es soll auch verheiratete Nicht-Rentner geben. 🙂
4. Juli 2015 um 21:59 Uhr #161361Da geht es um Rentner.
Genau und was anderes habe ich auch nicht geschrieben.
Auch wenn die Temperaturen sehr hoch sind, bitte den Doppelpunkt beachten.Aber Rentner müssen unter diesen Bedingungen eine Einkommenssteuererklärung abgeben:
4. Juli 2015 um 22:06 Uhr #161363
Anonymbitte den Doppelpunkt beachten
Ahja! @wolli hatte mich für Interpunktion kurz desensibilisiert. 😉
5. Juli 2015 um 08:10 Uhr #161427
AnonymWas hat die Interpunktion mit Temperaturen zu tun? :-)(kleines Smiley)
Und bei den angegebenen Beträgen, teure Steuerzahler, handelt es sich in diesem Falle um die sogenannten GRUNDFREIBETRÄGE ( das ist die Summe, worauf man KEINE STEUERN zu entrichten braucht. Sie werden jährlich erhöht und betrugen/betragen für Alleinstehende (Ver-
heiratete das doppelte des Betrages) z.B.:
2009 7.894,– Euro
2012 8.004,– Euro
2013 8.130,– Euro
2014 8.354,– Euro
2015 8.472,– Euro
2016 8.652,– EuroDa könnt Ihr mal sehen, wie lieb unsere Regierung ist, die Renten werden erhöht, das ist schon mal super. Und auch die Beträge werden erhöht, die steuerfrei bleiben. Also eine doppelte ERHÖHUNG= supersupi.
Für die Steuerpflicht eines Rentners ist die HÖHE seiner Rente entscheidend.
Also nichts durcheinander bringen!
Da das Steuerrecht so schwierig ist, MUSS das Finanzamt so groß sein, weil jedem Steuerfachangestellten noch ein BERATER zur Seite gestellt wird, damit keine falschen Bescheide an die Steuerpflichtigen versandt werden und keine unberechtigten Steuernachforderungen bzw.-erstattungen erfolgen.Das dürfte doch wohl jedem Bundesbürger klar sein. Auch die hohen Außentemperaturen hier in Halle zur Zeit sollten einem die Gehirnzellen nicht so verkleben lassen,dass man diese Binsenweisheiten nicht erkennt,vergisst oder was auch immer. 🙂 (Das Smiley muss so groß sein, dass es den gesamten Text bedeckt)5. Juli 2015 um 09:14 Uhr #161428Das muss der Finanzbeamte alles nicht wissen, denn das weiß alles der Computer und der macht keine falschen Steuerbescheide.
Wenn allerdings die Steuererklärung falsch ist, kommt auch ein falscher Steuerbescheid und erst dann kommt ein Finanzbeamter zum Einsatz..5. Juli 2015 um 09:52 Uhr #161429
AnonymUnd wer erkennt/stellt fest, ob Erklärung und Bescheid falsch sind? Der Steuerpflichtige?
5. Juli 2015 um 10:03 Uhr #161430Der Steuerpflichtige, denn er bekommt wie bereits jetzt auch schon ausgedruckt, was alles nicht anerkannt wurde und warum nicht. Danach hat er vier Wochen Zeit, Einspruch einzulegen und diesen zu begründen, Unterlagen zu ergänzen etc.
5. Juli 2015 um 11:02 Uhr #161439
Anonym@ Wolli: Der Finanzbeamte muss a l l e s wissen! Er ist schließlich derjenige, der Steuerpflichtgen bei Fragen und Rückfragen Auskunft geben muss.
Der Computer macht nur das, wozu ihn der Mensch durch Dateneingabe ( Stammdaten und Umsatzdaten) befähigt. Er w e i ß gar nichts, ist praktisch ein Vollidiot, kann im Gegensatz zum Menschen nicht denken. Wenn ihm eingegeben wurde, dass eine 20jährige 8 Kinder hat, dann recnet er de Freiberäge so aus, ohne zu bedenken, dass dasw biologisch ein Unding ist.5. Juli 2015 um 11:03 Uhr #161440Naja. Laber, rababer. Nur weil das Finanzamt jetzt auch die „Aufträge“ komplett über ein EDV-System abwickelt (was privatwirtschaftliche Unternehmen schon seit vielen Jahren machen), werden die Arbeitsplätze weder überflüssig noch nach Hause verlagert. Und das ein Finanzbeamter nichts mehr davon verstehen muss, ist kompletter Unsinn. Da werden auch weiterhin ausgebildete Leute arbeiten, die sehr wohl was von ihrem Fach verstehen. Wolli immer mit seinen Stammtischthemen… ts, tss, ts…
5. Juli 2015 um 11:08 Uhr #161442Die müssen sicher bald anbauen, ein Schreibtisch schafft zwei neue!
5. Juli 2015 um 11:27 Uhr #161444
Anonym@wolli: Wozu braucht’s dann überhaupt einen Finanzbeamten, wenn der Steuerpflichtige die Ergebnise der Computerberechnung bewertet?
@elfriede: Nun sind ja Achtlings-Geburten überaus selten, aber wie die im Internet dokumentierte Zeitgeschichte zeigt, nicht völlig ausgeschlossen. Auch zwei mal Vierlinge rückt die achtfache Mutterschaft einer 20jährigen in den Bereich des Möglichen. Soweit zum biologischen Unding.
Wolli immer mit seinen Stammtischthemen
Vermutlich findet der (ehemalige) Stammtisch, an dem solche Blüten getrieben wurden, inzwischen im „home office“ statt. 🙂
5. Juli 2015 um 13:24 Uhr #161453@Sagisdorfer8
Jetzt muss ich annehmen, dass Du keine Steuerklärung machst.
@Osmo
Finanzbeamte, die Einsprüche bearbeiten, müssen Ahnung haben.5. Juli 2015 um 13:29 Uhr #161454„Farbspektrum“ hat die entscheidende „Information“ aus der Quelle nicht mitzitiert:
„Da Renten nicht in voller Höhe steuerpflichtig sind, bleiben viele Rentner ohne weitere Einkünfte mit ihren steuerpflichtigen Einkünften unter dieser Grenze, wo keine Steuer anfällt und deshalb keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht. Das aber ändert sich künftig: Denn für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente. Deshalb werden künftig immer mehr Neurentner eine Steuererklärung abgeben müssen.“
Ich habe hieraus zitiert: http://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentner-pensionaere/wann-muessen-rentner-eine-steuererklaerung-abgeben
5. Juli 2015 um 13:35 Uhr #161455Der Steuerpflichtige wird sich per Einspruch melden, wenn er mehr Steuern bezahlen muss als er für richtig hält. Aber er wird sich nicht unbedingt melden, wenn er zu wenig bezahlt.
Dann brauchst du auch ein amerikanisches Steuersystem, bei dem jeder damit rechnen muss, dass er mal eine „Tiefenprüfung“ daheim bekommt, wo dann auch nachgesehen wird, ob die Erklärung richtig war. Mit empfindlichen Strafen, wenn du dich „verrechnet“ hast.
Wobei das für Rentner nicht so relevant ist, die sind ja genauso gläsern wie Arbeitnehmer, wird ja alles direkt von der Rentenversicherung ans Finanzamt übermittelt. Nur vermögende Rentner mit anderen Einnahmen, etwa aus Vermietung, sind überhaupt in der Lage, nennenswert zu betrügen.
Hier noch mal ein Link mit gründlicheren Angaben zur Rentenbesteuerung:
Der Steuerpflichtige, denn er bekommt wie bereits jetzt auch schon ausgedruckt, was alles nicht anerkannt wurde und warum nicht. Danach hat er vier Wochen Zeit, Einspruch einzulegen und diesen zu begründen, Unterlagen zu ergänzen etc.
5. Juli 2015 um 13:38 Uhr #161459
Anonym@wolli
Du musst (dir) gar nichts annehmen. Aber dennoch: ich muss mein Einkommen erklären. Und ich mache die Erklärung auch (selbst).Ich bezog mich auf deine Hypothese, ein Finanzbeamter braucht „das alles“ nicht zu wissen, weil „der Computer“ keine falschen Bescheide erstellt. Und wenn dann ein trotz dieser Unfehlbarkeit ein „falscher“ Bescheid zugeht, urteilt der Steuerpflichtige über dessen Falschheit.
Dies zeugt davon, dass du offenbar nichts über die Tätigkeit der Finanzverwaltung weißt.
5. Juli 2015 um 13:50 Uhr #161461
Anonym@ osmo: Das EDV wird schon seit Jahrzehnten in den Finanzämtern angewandt.In der DDR geschah das Ende der 1970er Jahre. Das nur zu Deiner Information.
5. Juli 2015 um 14:32 Uhr #161465Ich weiß tatsächlich nicht wie und was da alles im Finanzamt bearbeitet wird, ich behaupte lediglich, dass künftig noch mehr mit dem Computer erledigt wird, und das wird auf die Anzahl der Beamten und den Bürobedarf Folgen haben.
5. Juli 2015 um 14:47 Uhr #161471Damit liegt du vermutlich richtig. Nur sollen die Finanzbeamten bis dahin übereinander sitzen?
5. Juli 2015 um 15:02 Uhr #161483
Anonym@elfriede wird dir vielleicht bestätigen können, dass die EDV eingeführt wurde, damit die Daten elektronisch verarbeitet werden können. Aber nicht, um die Zahl der Mitarbeiter zu verringern oder gar deren Anwesenheit am Arbeitsplatz überflüssig zu machen, sondern um (mehr) Daten erheben, lagern und eben verarbeiten zu können, ohne exorbitante Personalzuwächse.
Natürlich sind dadurch auch Stellen weggefallen. Manch einer erinnert sich vielleicht noch an Buchbindereien in Bibliotheken.Deine Behauptung, dass künftig noch mehr mit dem Computer erledigt wird, ist sicher unwidersprochen. Aber deiner Unterstellung, das hallesche Finanzamt sei riesig und unnötig groß ist nun mehrfach widersprochen worden.
Und darum ging es dir doch mit deiner Frage, die du nicht gestellt hast? -
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