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    teu

    Am 18. August 1939 erging auf Befehl Adolf Hitlers ein Runderlass, ausgegeben vom Reichsminister im Inneren.
    Danach hatten zukünftig alle Hebammen sowie Geburtshelfer die Verpflichtung einer Meldung, wenn Kinder mit Behinderungen zur Welt gekommen waren.
    Einer „Fachstelle“ oblag dann die Beurteilung, ob diese Kinder weiter leben durften, in ein Heim zur Beobachtung eingewiesen oder direkt getötet wurden!
    So begannen die Kindermorde der Nazis, Stichwort „Euthanasie“, wo dann anschließend psychisch kranke Erwachsene mit einbezogen und getötet wurden.
    Die Zahlen durch Euthanasie Getöteter variiert zwischen 100.000 und 275.000.

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