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7. Februar 2019 um 20:00 Uhr #337772
Eine gestern veröffentlichte Kleine Anfrage im Landtag Sachsen-Anhalt von Olaf Meister (Bündnis 90/Die Grünen) (Drs. 7/3910) hat aufgezeigt dass über
[Der komplette Artikel: Hallesche Hochschulen beschäftigen Studis überwiegend mit Kurzzeitverträgen]8. Februar 2019 um 17:29 Uhr #337773
AnonymVon allen Bundesländer gibt es lediglich in Berlin eine tarfvertragliche Basis für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. (Auch nicht im Links regierten Thüringen)
Die Unis beschäftigen weiter ihre studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte auf einer Basis, die sich praktisch kaum von einer Tagelöhnerei unterscheidet.
Die weltfremde und lebensferne Vorstellung von Wissenschaft als Berufung (und nicht als Beruf) spiegelt sich bei den HiWi-Stellen in ihrer asozialen und prekären Realität wieder.
Die immer größer Zahl von Studierende die sich um ihre Studienfinanzierung selber kümmern müssen, können sich eben nicht auf solche ausbildungsnahen Jobs verlassen, sondern müssen weiter ihre Ausflucht in kräftezehrenden, nächtelangen Kellnerjobs suchen.
Von Vertragslaufzeiten von 2 Jahren, von Krankengeld, bezahlten Urlaubsanspruch oder Weihnachtsgeld können HiWis in Sachsen Anhalt auch künftig nur träumen.9. Februar 2019 um 18:22 Uhr #337774So ein Schwachfug: studentische Hilfskräfte werden bei uns an der Uni nach Tarif in der Stufe TVL 3 bezahlt, was spürbar über dem Mindestlohn liegt. Inwieweit das schon mal „Ausbeutung“?
Natürlich gibt es oft nur kurzfristige Aufgaben zu erledigen; warum sollte ich jemanden – ich übertreibe mal – unbefristet als Hilfskraft einstellen, der A nur drei Jahre bei uns studiert und B nur mal für die Orga und Durchführung einer Tagung gebraucht wird? Macht man in der freien Wirtschaft doch auch nicht? Außerdem wäre noch zu bedenken, dass die Studenten durchaus selbst gar keine keine längeren Verpflichtungen eingehen wollen (z.B. nur in vorlesungsfreien Zeiten arbeiten, weil es sonst nebenbei nicht zu schaffen ist).9. Februar 2019 um 18:25 Uhr #337775Ach so: die Hiwis bekommen sehr wohl Urlaub, Weihnachtsgeld und sogar Zuschläge für Einsätze am Wochenende sowie Entschädigungen für Mehraufwände gemäß Reisekostengesetz – alles halt gemäß TVL!
9. Februar 2019 um 18:39 Uhr #337776einfach mal Google fragen mit:
Formular Einstellung Hilfskräfte Uni HalleFaktencheck sozusagen.
9. Februar 2019 um 21:36 Uhr #337777
AnonymNa dann schaun wir doch einfach mal, was die Zuständige Gewerkschaft dazu sagt:
In allen anderen Bundesländern [außer Berlin] sind studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
leider ausdrücklich vom Geltungsbereich der Tarifverträge ausgenommen. Sowohl
der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) für den Bund und die Kommunen als auch der
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) schließen studentische und
wissenschaftliche Hilfskräfte aus ihrem Geltungsbereich aus. Damit sind die Hilfskräfte
sowohl von einer Bezahlung nach Tarif als auch von anderen tarifvertraglichen Ansprüchen
wie Urlaubs-/Weihnachtsgeld und sechs Wochen Tarifurlaub ausgeschlossen.
…
Statt mit den Gewerkschaften eine (Mindest-)Bezahlung zu vereinbaren, haben die in der
Tarifgemeinschaft der Länder vertretenen Bundesländer im Rahmen einer Richtlinie
Höchstsätze (!) für die Bezahlung von Hilfskräften beschlossen, von denen die einzelnen
Bundesländer und Hochschulen nur nach unten abweichen dürfen. Dabei handelt es sich
aber nicht um einen – im Zweifelsfall vor Gericht durchsetzbaren – Anspruch wie bei einem
Tarifvertrag, sondern um eine Selbstbindung der Arbeitgeber. Mit den Höchstsätzen
wollen sich die Bundesländer davor schützen, von anderen Bundesländern überboten zu
werden. ,,,,“ Stand Juli 2018.
https://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Hochschule_und_Forschung/Broschueren_und_Ratgeber/RatgeberSHK-WHK_A5_web.pdf9. Februar 2019 um 23:26 Uhr #337778Zumindest an der ULB sind Studenten als AUShilfskräfte nach Tarif eingestellt, nach TVL3, mit allen tariflichen Leistungen. Eine Zeitsicherung gibt ihnen auch die Einstellung für 2 jahre. Im Übrigen befristen sich Studenten ohnehin selbst mit der Studiendauer.
Aushilfe ist im Bereich der ULB auch immer noch besser als Kellnern in der Gastro10. Februar 2019 um 08:36 Uhr #337787Machen Sie sich mal locker, lösen sich vom Gewerkschaftstext und schauen – wie von mir angeregt – einfach direkt bei der MLU, wie die Regelungen zur Entlohnung, zum Urlaub, zum Weihnachtsgeld, bei Krankheit etc. sind. Offensichtlich haben Sie sich nicht die Mühe gemacht mit den von mir genannten Begriffen auf die Suche zu gehen. Nun, da ich ein Netter bin hier ein Link: https://personal.verwaltung.uni-halle.de/service/hilfskraft_hh wo ich Ihnen den Leitfaden besonders empfehlen möchte.
Im Übrigen: wie kommen Sie darauf, dass die Hochschulen (moralisch) verpflichtet sind, für ausbildungsnahe sichere Beschaftigung im eigenen Haus zu sorgen, damit Studenten davon ihren Lebensunterhalt bestreiten können? Zum Vergleich: Muss die HWG Mietern mit Mindestrente gut bezahlte Jobs im Unternehmen anbieten, damit diese nicht Pfandflaschen sammeln müssen oder ist das ein Problem, dass evtl. auf ganz anderer Ebene gelöst werden müsste?
Haben Sie evtl. einmal darüber nachgedacht, wieviel Arbeit und Geld vorhanden sein müssten bei ca. 20.300 Studierenden, die Ihrer Meinung nach mit 2-Jahresverträgen und einem von Ihnen als „nicht-prekär“ eingestuften Stundenlohn versorgt werden sollen? Sind Sie bereit, mehr Steuern zu zahlen, damit das Land die Grundfinanzierung der Hochschulen entsprechend anhebt?
Regen Sie sich auch über schlecht bezahlte Jobs in der Gastronomie auf oder Unternehmen, die Studenten keine 2-Jahresverträge anbieten. Oder haben Sie nur ein (anderes) Problem mit Hochschschulen?
11. Februar 2019 um 08:37 Uhr #337842Ihr braucht fractus nicht mit Fakten kommen. Als HiWi hat man natürlich bezahlten Urlaub, auch früher schon. Dazu kam zum vernünftigen Gehalt auch noch Kleinigkeiten wie Weihnachtsgeld.
Einzig störend waren und sind vermutlich immer noch die zeitlich begrenzten Verträge. Wobei man höchst unfähig sein musste um aus einer solchen Stelle zu fliegen, vermutlich kommt daher fractus Hass.
11. Februar 2019 um 10:00 Uhr #337843Das „vernünftige Gehalt“ würde ich mal in Anführungsstriche setzen. Die Standart-WiMi/HiMi Stelle in der deutschen Universitätslandschaft ist eine halbe Stelle.
11. Februar 2019 um 10:16 Uhr #337844Halbe Stellen sind das in der Regel deshalb, weil der Stelleninhaber ja auch noch Zeit zum Studieren/Arbeiten an seiner Abschlussarbeit benötigt.
Was Studijobs betrifft (also nicht die obigen halben Wissenschaftlerstellen TVL E13/2), ist die Befristung ohnehin nur logisch, weil auch das Strudium naturgemäß befristet ist.
11. Februar 2019 um 10:18 Uhr #337845Das „vernünftige Gehalt“ würde ich mal in Anführungsstriche setzen. Die Standart-WiMi/HiMi Stelle in der deutschen Universitätslandschaft ist eine halbe Stelle.
Und damit kann man als (Promotions)Student immer noch gut Leben. Kenne da auch genug junge Familien, die damit gut klar gekommen sind. Platz nach oben für einen Akademiker mit Abschluss ist natürlich immer. Aber am Ende befindet man sich halt immer noch in einer Art Ausbildung.
11. Februar 2019 um 14:25 Uhr #337859Achja,? Wenn man auf der „halben“ Stelle für 2/3 oder Vollzeit arbeitet? Wenn man eine Familie hat?
Selten so sarkastisch gelacht…
Und „Weihnachtsgeld“ gibt es schon lange nicht mehr, höchstens eine tarifliche „Jahressonderzahlung“
11. Februar 2019 um 19:23 Uhr #337882
AnonymUm ein wenig Wirrwarr in die Diskussion mit zu bringen, (Es geht übrigens nicht um die üblichen wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen, sondern um studentische Hilfstätigkeiten neben dem Studium)
In Halle (und in ganz LSA) fallen lediglich die studentischen Hilfskräfte in den Bibos unter die Tarifregelungen.
Alle die anderen Jobs direkt an den Lehrstühlen werden mit MLU-eigenen Arbeitsverträgen versehen auf der Basis der Richtlinie der Tarifgemeinschaft der Länder. Für dies ohne jeglichen Tarifvertrag bezahlten Jobs gilt das von Dr. A. Keller in der GEW-Broschüre gesagte (von mir etwas weiter oben zitiert).
Jeder Lehrstuhl besitzt ein gewisses Budget zur Finanzierung studentischer
Hilfstätigkeiten. Grundsätzlich wäre es nur vernünftig, wenn die darauf beruhenden Arbeitsverträge nicht willkürlich, sondern mit einer festgelegten Mindestlaufzeit versehen werden. Im Berliner Tarifvertrag sind dies 2 Jahre. Grund ist, dass die Studierenden Sicherheit in ihren zusätzlich zum Studium absolvierten Tätigkeiten bedürfen. Gerade wenn diese notwendig für den Lebensunterhalt im Studium sind. Warum diese ausgeführten Arbeiten (Arbeiten!) nicht mit den üblichen tarifvertraglichen Absicherungen (bei Krankheit, Bonuszahlungen) versehen werden sollen, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.Wer sich genauer über die soziale Lage der Studierenden informieren will, der schaue bitte die alle 2 Jahre erhobene HIS-Studie des Studentenwerkes an. Beim halleschen Studentenwerk gibt es ganz sicher auch die auf den Standort Halle aufgeschlüsselte Version. Hier waren es in der Vergangenheit etwa 40% sorgenfreier Studierenden mit ausreichender finanzieller Absicherung, während 60 Prozent der Studierenden mit mehr oder weniger großen und existenziellen Finanzsorgen zu kämpfen hatten. Gerade für letztere wäre eine ausreichende Mindestlaufzeit existenziell wichtig.
11. Februar 2019 um 19:33 Uhr #337886Nicht ohne Grund heißen die in den Zweigbibliotheken der ULB Beschäftigten Studenten auch AUShilfskräfte, weil sie dort eben keine Hilfsarbeit machen, sondern qualifizierte Aushilfstätigkeiten liefern
13. Februar 2019 um 09:06 Uhr #338036@nixidee
Danke für den Hinweis, bin eher selten hier. Ich versuche es trotzdem nochmal mit factus – äh Fakten 😉@factus
Sie schreiben: „In Halle (und in ganz LSA) fallen lediglich die studentischen Hilfskräfte in den Bibos unter die Tarifregelungen.
Alle die anderen Jobs direkt an den Lehrstühlen werden mit MLU-eigenen Arbeitsverträgen versehen auf der Basis der Richtlinie der Tarifgemeinschaft der Länder.“
Wenn Sie sich die neulich von mir genannte Seite der Personalabteilung angesehen haben und dort insbesondere die Leitlinie, dann müssten Sie doch festgestellt haben, dass es keinerlei Unterschiede zwischen studentischen Hilfkräften gibt die in der ULB eingesetzt werden und denen, die in Fakultäten oder der Verwaltung arbeiten. Weder von der Art der zulässigen Tätigkeiten, von den Antragsformularen, der Bezahlung, Urlaubsregelung oder Weihnachtsgeld her. Achtung VT-Alarm: Sie könnten natürlich argumentieren, dass es geheime Parallelstrukturen (Stichwort „deep uni“) gibt, die so agieren, wie von Ihnen hartnäckig behauptet.
Vermutlich ist es also ein Fehler oder Verschleierungstaktik der Bezügestelle, wenn auf den Gehaltsabrechnungen der bei mir (keine Biobo) beschäftigten sHK was von „TV-L 3“ steht…
Nochmal meine Frage: Wie kommen Sie darauf, dass die Uni über ihren hoheitlichen Auftrag von Forschung und Lehre hinaus auch für die auskömmliche finanzielle Sicherheit der Studierenden zu sorgen hat? Ich gönne jedem Studierenden finanzielle Sicherheit, Glück und Wohlergehen – aber im Gesamtsystem unserer Gesellschaft sehe ich da durchaus andere Stellschrauben (Stichwort BaföG) und würde da Lösungen für ALLE Studierenden anstreben und nicht nur für die wenigen, für die es letztlich nur Hilfskrafttätigkeiten geben kann von ca. 20.300 Studierenden aktuell. Angesichts der Finanzausstattung der Hochschulen halte ich es schon für reichlich fragwürdig, wenn Erwartungen an eine Vollversorgung durch die „Mutti Uni“ bestehen. Was kommt als nächstes: Dienstfahrzeuge zur privaten Nutzung, persönliche Physiotherapeuten „wg. Rücken“? 😉
Und wenn die – geschätzten – Gewerkschaften Forderungen aufmachen von 2-Jahresverträgen, dann sollten der Vollständigkeit halber auch noch gleich die notwendigen Rahmenbedingungen mit geklärt werden. Beispielsweise erfolgt die Aufstellung des Uni-Haushaltes jahresweise – allein deshalb schon verbietet es sich, längere Verträge abzuschließen in Bereichen / für Arbeiten, die nicht absolut essentiell sind.
Dies ist dann auch schon mal ein Grund, warum die Vertragslaufzeiten nicht „willkürlich“ sind. Weiterhin ist es so, dass die z.B. bei mir beschäftigten sHK nicht in jedem Monat die gleiche Zahl der Stunden leisten können(Prüfungen, Exkursionen etc.) und so werden halt – an Stelle meinerseits möglicher und auch gewünschter – Jahresverträge überwiegend Verträge mit ein-zwei Monaten Laufzeit geschlossen. Allein ich produziere dadurch schon einen nennenswerten Anteil der in der kleinen Anfrage monierten Anzahl von „Ultrakurzzeitverträgen“.Die Stundensätze für studentische Hilfskräfte und wissenschaftliche Hilfskräfte sind übrigens netto = bar auf die Hand! 80 Stunden pro Monat sind die Obergrenze, da sonst die Vergünstigungen für geringfügig Beschäftigte nicht mehr greifen und Finanzamt & Co. zuschlagen. Außerdem sollen die jungen Leute natürlich ihrem Studium nachgehen. Wer mag, kann ja mal mit einem der vielen Online-Gehaltsrechner den Jahresbruttolohn ermitteln (Weihnachtsgeld nicht vergessen!) und diesen mit in der Wirtschaft üblichen Vergütungen für niedrig qualifizierte Tätigkeiten vergleichen bzw. mit Einstiegsgehältern von Bachelorabsolventen.
13. Februar 2019 um 11:49 Uhr #338078Leider völlig ausgeblendet, daß es eben Unterschiede zwischen wissenschaftlichen Hilfskräften und studentischen AUShilfskräften gibt, und eben nur diese nach Tarif und mit Zweijahresvertrag angestellt sind. Und sogar in der Einleitung zur Leitlinie wird auf der genannten Webseite zwischen „Wissenschaftliche Hilfskräfte (mit/ohne Hochschulabschluss)“ und „studentische Aushilfskräfte“ unterschieden. Weiter so auch im Leitfaden Pkt. Grundlegendes, Weiteres dann unter Pkt.1 und 3, sowie 9.Vergütung.
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