Startseite Foren Halle (Saale) Halle hebt bei weiteren Radwegen die Benutzungspflicht auf

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  • #101261

    Anonym

    In Halle (Saale) ist es Radfahrern auf weiteren Straßen freigestellt, die Radwege zu nutzen. Die Stadtverwaltung hat die Benutzungspflicht aufgehoben.
    [Der komplette Artikel: Halle hebt bei weiteren Radwegen die Benutzungspflicht auf]

    #101275

    Was für ein Stuss, da kann man die Radwege auch gleich weglasse und Radfahrer flennen nicht wegen fehlender Radwege rum, die sie ja dann eh nicht benutzen, weil sie ja nicht müssen…

    #101279

    Da wäre ich  zwingend für die Helmpflicht und eine wie auch immer geartete Prüfung über die elementarsten Verkehrsregeln, wollen ja schließlich vollwertige Verkehrsteilnehmer sein.

    #101299

    Benutzungspflichtige Radwege müssen i.d.R. ausgeschildert sein. Demzufolge kein Schild, keine Pflicht. Allerdings bekommen Radfahrer nicht auf den Schirm, an roten Ampeln zu warten, Fußgängerüberwege zu Fuß zu benutzen, Fahrtrichtungen einzuhalten, etc..

    Also sehe ich auch beim verstehen dieser Schilder schwarz…

    #101300

    Jaaa, gute Debatte – und Autofahrer können nicht regelgerecht parken, können nicht mit korrekter Geschwindigkeit fahren und nehmen beim Rechtsabbiegen Radfahrern immer die Vorfahrt.

    #101304

    Benutzungspflichtige Radwege müssen i.d.R. ausgeschildert sein. Demzufolge kein Schild, keine Pflicht.

    So ist es. Allerdings beharren die meisten Menschen auf der Ansicht, dass die Markierungen auf den Straßen/Wegen rechtlich bindend sind, nicht aber eventuelle Schilder, was falsch ist. Ich habe schon zweimal lautstarke Diskussionen in der Bernburger Straße geführt, bei denen mir die Radfahrer partout nicht glauben wollten, dass dort kein Radweg mehr ist. Diese zeigten dann auf die zuerst völlig verblichene, dann (eher dillettantisch) entfernte und nur noch in Resten zu sehende Markierung auf dem Weg und beharrten darauf, dass sie (in gefährdender Weise, wohlgemerkt) auf dem Fußweg fahren dürften, weil da ja mal Striche auf der Straße waren. Dass da kein Schild mit weißem Fahrrad-Symbol auf blauem Grund war, haben die beim besten Willen nicht eingesehen.

    Also, wie immer gilt: vor einer potentiellen Überregulierung muss eine Aufklärung stattfinden. Das würde so manche sinnlose Aktion sparen, denn dann würden einige verängstigte Muttis vielleicht mal einsehen, dass sie es selbst in der Hand haben, ob der Straßenverkehr gefährlich ist oder nicht. Dann würden z. B. auch nicht solche blödsinnigen Anfragen bei sagsunseinfach kommen, die eine Ampel in der Reilstraße/Kurallee fordern, weil man angeblich die Straße nicht sicher überqueren könne. Dabei braucht es keine Ampel, sondern mal eine psychologische Beratung.

    #101306

    Ich wäre ja dafür, Radfahrern auf Radwegen die selben Vorrangrechte wie Straßenbahnen zu gewähren. Aber davon sind wir noch meilenweit entfernt.

    #101307

    Ich finde es bedenklich, wie man Radfahrer und Straßenbahnen, welche ja nun ungleicher nicht sein können, alleine von den Bremswegen und Gewichtsverhältnissen betrachtet, auf den gleichen Verkehrsraum loslässt…

    Die Fahrdynamik eines Fahrrades ist nun mal anders als die einer Straßenbahn, auch wenn beide für die gleiche Wegstrecke ungefähr die gleiche Zeit brauchen.

    Der Radfahrer fährt konstant seine Geschwindigkeit. Die Bahn hält alle 300-500m an und muss zwischen den Haltestellen entsprechend einen Spurt einlegen.

    Wenn an den Haltestellen dann ein Radfahrer sich vorbeiquetscht, oftmals recht abenteuerlich, wird der ÖPNV dadurch ausgebremst, weil die Bimmel eben nicht die in der Fahrplanung vorgesehene Geschwindigkeit erreichen kann.

    Ich finde es weniger schön, dazu kommt die Gefahr , die mit Schienen immer einhergeht.

    Man hätte, so man denn den Überbreiten gemeinsamen Geh und Radweg in der Bernburger Straße so nicht mehr haben will, zumindest die Parkplätze dort hochverlegen sollen , damit der Radler einen mindestens 1,5m breiten Fahrraum ohne Schienen vorfindet, der so in der Bernburger Richtung Reileck durch die geparkten Fahrzeuge nun mal nicht gegeben ist.

    Auch bezweifle ich daß in der Bernburger weniger als 1000 Fahrzeuge pro Spitzenstunde unterwegs sein sollen…

    #101309

    „Auch bezweifle ich daß in der Bernburger weniger als 1000 Fahrzeuge pro Spitzenstunde unterwegs sein sollen…“

    Im Schnitt alle dreieinhalb Sekunden ein Auto? Nein, keineswegs.

    #101312

    Warum dürfen Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn benutzen, von denen einige sicherlich die Abkürzung StVO nicht erklären können?

     

    #101314

    Warum dürfen Blödmänner in Internetforen beinahe täglich ihre dämlichen Vorurteile wiederholen?

    #101315

    Vielleicht sollte die Stadt Halle in Verbund mit der Polizei erst einmal durchsetzen, das Radwege sowie Straßen fortan nur von der richtigen Straßenseite her befahren werden. Von Rechtsverkehr kann da meist keine Rede mehr sein. Mittlerweile fährt jeder in Halle wie er will, das führt sicherlich zu mehr Unfällen. Vor allem kann man auf den Radwegen jedenfalls nicht mehr richtig fahren, weil einem ständig auf der falschen Spur Fahrzeuge entgegenkommen und häufig gibt es keine Ausweichmöglichkeiten.

    #101320

    Als Radfahrer nutze ich natürlich den Radweg, wenn einer vorhanden ist. Ist dieser nicht vorhanden oder blockiert durch Lieferverkehr, Mülltonnen, parkende Autos oder sonstigem muss ausgewichen werden. Da ist es nun mal abhängig von der Situation, in der Merseburger Straße nutze ich den Fußweg unter Berücksichtigung der Fußgänger, hier wäre ein Ausweichen auf die Straße Selbstmord. In anderen Straßen ist es möglich auf Straßen auszuweichen.

    Aber die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben wo jedoch keine Radwege sind, scheint mir doch etwas komisch. Wo kann ich z.B. am Steintor denn einen Radweg beutzen?

    #101323

    Ich finde es bedenklich, wie man Radfahrer und Straßenbahnen, welche ja nun ungleicher nicht sein können, alleine von den Bremswegen und Gewichtsverhältnissen betrachtet, auf den gleichen Verkehrsraum loslässt […]
    Man hätte, so man denn den Überbreiten gemeinsamen Geh und Radweg in der Bernburger Straße so nicht mehr haben will, zumindest die Parkplätze dort hochverlegen sollen , damit der Radler einen mindestens 1,5m breiten Fahrraum ohne Schienen vorfindet, der so in der Bernburger Richtung Reileck durch die geparkten Fahrzeuge nun mal nicht gegeben ist.

    Es scheinen trotz der häufigen Thematisierung immernoch einige nicht mitgekriegt zu haben, dass in der Bernburger Straße stadtauswärts immernoch ein (Pseudo-)Radweg auf dem Fußweg ist, eben weil auf der Straße kein ausreichender Raum vorhanden ist. Nur auf der Seite stadteinwärts (Richtung Süden) wurde der Radweg (zu recht) entfernt, denn dort ist genügend Platz für eine Fahrspur und die Straßenbahn daneben.
    Und wenn ich schon wieder lese:

    den Überbreiten gemeinsamen Geh und Radweg

    und

    Parkplätze dort hochverlegen

    könnte ich nur mit dem Kopf schütteln.
    Erstens ist dieser gemeinsame/geteilte Fuß- und Radweg kaum „überbreit“ (für keine der beiden „Verkehrsarten“).
    Und zweitens: Muss denn heutzutage jeder Zentimeter, der über das gesetzliche Minimum hinausgeht, jede noch so kleine Restfläche des öffentlichen Raums, verplant und zugestellt werden? Sobald Fußgänger mehr Raum haben als eine Kinderwagenbreite, wird gleich von „überbreiten“ Wegen geredet, die sofort zum Parken oder Radfahren freigegeben werden müssen.
    Und am Ende läuft doch ales darauf hinaus, dass bloß nicht der Autoverkehr zurückstecken muss. Dem Auto wird viel zu viel Priorität und Raum in der Stadt eingeräumt. Für viele ist es schon unnormal, wenn die Straßen nicht komplett zugeparkt sind. Da kann doch was nicht stimmen, da ist doch viel zu viel Freiraum.

    #101333

    Der Punkt mit StVO ist nicht ganz ohne. Zumindest im Idealfall sollten StraBa- und Autofahrer einen Führerschein haben. In einer idealen Welt sollte man z.B. also die Grundlegenden Vorfahrtsegeln kennen. Dies ist bei Radfahrern nicht notwendig kann aber natürlich zu Irritationen führen.

    Bei Tempo 30 Zonen und abknickende Vorfahrtstraßen hört es ja schon bei vielen Autofahrern auf. Aber die sollten das immerhin mal gehört haben.

    #101365

    Würden Radfahrer die StVO kennen, wüssten sie:
    § 5 StVO (Überholen)

    (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden;

    #101366

    Dass von Gesetzes wegen 50 km/h erlaubt sind, heißt nicht, dass man auch so schnell fahren muss; überdies ist das auch ohne „störende“ Radfahrer völlig sinnlos, wenn in 200 Metern die Ampel am Mühlweg gleich wieder rot ist – und nicht minder gefährlich, denn mit 50 derart dicht an parkenden Autos vorbeizufahren, ist bestenfalls grob fahrlässig.

    #101369

    Und farbspektrum, wenn du hier schon mit Gesetzen um dich wirfst, dann lass’ mich mal mit dem hier kontern:
    http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat298.htm

    Sperrflächen dürfen nicht befahren werden, auch nicht zum Überholen (OLG Düsseldorf VD 90, 46). Dieses Verbot schützt alle Verkehrsteilnehmer, die dessen Beachtung erwarten dürfen (OLG Köln NZV 90, 72).

    #101385

    Und farbspektrum, wenn du hier schon mit Gesetzen um dich wirfst, dann lass’ mich mal mit dem hier kontern:

    http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat298.htm

    Sperrflächen dürfen nicht befahren werden, auch nicht zum Überholen (OLG Düsseldorf VD 90, 46). Dieses Verbot schützt alle Verkehrsteilnehmer, die dessen Beachtung erwarten dürfen (OLG Köln NZV 90, 72).

    Geht es hier um Radwege und Radfahrer oder um Sperrflächen?

    #101392

    Nun lenk’ mal nicht davon ab, dass du mir nichts mehr entgegenzusetzen hast. Es ging hier darum, dass du dich über rechtmäßig auf der Bernburger Straße fahrende Radfahrer beschwert hast (auch wenn schon alleine der Verweis auf §5 der StVO für diese Diskussion überhaupt keine Relevanz hat). Und wenn du schon auf Gesetze pochst und wir alle mal Korinthen kacken wollen, dann aber richtig.

    Radfahrer in der Bernburger Straße (in südliche Richtung) muss §5 der StVO überhaupt nicht kümmern, denn dort ist das Überholen selbiger (zwangsläufig durch Überfahren der Sperrfläche) grundsätzlich verboten.

    #101398

    Es ging hier darum, dass du dich über rechtmäßig auf der Bernburger Straße fahrende Radfahrer beschwert hast (

    Darüber habe ich mich nicht beschwert. Wo hast du das gelesen?
    Ich meine, dass sie nach §5 durchaus absteigen müssen und am Rand wartend die Fahrzeugkolonne, die sie behindern, weil sie die erlaubte Geschwindigkeit bei weitem nicht erreichen, vorbei lassen müssen.

    #101446

    Juchuuu … wieder ein Thread fürs Radfahrer-Bashing. na los, da geht noch was … ein paar (unsinnige) Vorurteile wurden ja schon wieder ausgepackt. Da findet sich bestimmt noch was. Schließlich ist der autofahrende oder fußgängerische Mitbürger stets pflichtbewußt und hält sich genauestens an die Regeln. Da darf man schon mal den Radfahrer ermahnen, der ständig alles falsch macht und sowieso von nix eine Ahnung hat.

    BackToTopic: Bei den meisten der o.g. Straßen ist das Aufheben der Radwegebenutzungspflicht sehr zu begrüßen. Oft wird man schon zwangsverpflichtet, auf der Straße zu fahren, wenn mal wieder die 5 Meter zum freien Parkplatz zu viel waren und stattdessen der Radweg benutzt wird. Daß dieses nun nochmal zusätzlich legitimisiert wird, ist eine feine Sache. Es ist trotzdem nicht zu erwarten, daß Omi mit dem Schaukelrad demnächst mitten auf der Steinstraße auftaucht.

    #101459

    Bitte an den entsprechenden Stellen Parkplätze ausweisen, dann lernen die Radfahrer ganz schnell, das sich was geändert hat!

    Als hätte die Benutzungspflicht je einen Radfahrer interessiert!

    #101495

    Die Situation auf Halles Straßen ist infolge von Medienkampagnen des letzten Jahres, die den Radfahrern quasi alle Rechte im Straßenverkehr einräumten, derart aus dem Ruder gelaufen, dass es an ein Wunder grenzt, noch keinen Gucki oder geraldo beklagen zu müssen. Es ist das Damoklesschwert „Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs und Gefährdungshaftung“, das über den Häuptern geplagter Autofahrer schwebt. Und so geben Radfahrer die Verantwortung für ihr Leben und das ihrer mitfahrenden Kleinkinder (was ich da schon erlebt habe – haarsträubend!) bedenkenlos ab. Mit welchem Recht benutzen mich Autofahrer solch potenzielle Selbstmörder für ihr zerstörerisches Tun? Wer des Lebens überdrüssig ist, sollte sich nicht mit dem Fahrrad in den Verkehr begeben und Unschuldige mit seinem Tod belasten, sondern sich zu Hause aufbammeln. Aber bitte vorher noch einen Zettel an die Tür pappen:

    Ich hänge im Flur – Keller war mir zu kalt.

     

    BTW – Die Paragraphen der StVO sind natürlich keine Gesetze – nur Regeln. Was auf den Straßen abläuft, ist ein Spiel mit festen Regeln und leider vielen Spielverderbern.

    #101499

    Anonym

    Mugger, begib dich einfach in psychologische Behandlung. Dort könnte dir eventuell geholfen werden. *gg*

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