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Stadt_für_Kinder.
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3. März 2013 um 14:41 Uhr #34834
@Schulze und @MaxAnton,
natürlich ist jeder Häuslebauer auf seinem Grundstück auch für die Abwehr möglicher Vernässungsschäden oder akuter Hochwasserschäden in der Vorsorge- und Vermeidungspflicht.
Wenn aber, wie hier in Halle-Neustadt von Anfang klar war, dass dieses Gelände wegen Vernässungs-und Hochwassergefahr niemals ohne eine zentrale Grundwasserabsenkung bebaubar war, dann muß diese Pflichtaufgabe auch weiterhin von der Kommune übernommen werden.3. März 2013 um 15:16 Uhr #34839Danke, das wollte ich mit meinem Beitrag gesagt haben. Eine Abschiebung des Problems auf die Nutzer, Jahrzehnte nach der Erbauung, wäre wohl unlauter.
3. März 2013 um 16:14 Uhr #34846Die Wohnungsgenossenschaften sind Eigentümer ihrer bebauten Grundstücke.
3. März 2013 um 18:27 Uhr #34887Aber nicht zum Zeitpunkt der Bebauung!
3. März 2013 um 19:04 Uhr #34891Es geht nicht darum, ob vor rund 50 Jahren ein Beitrag hatte gezahlt werden sollen, sondern um das hier und heute, in anno XXIII post occupatum.
3. März 2013 um 19:06 Uhr #34892HWG und GWG sind in private Gesellschaften ausgegliedert worden. Die neu gegründeten Gesellschaften haben gewusst, was sie für Bauland erwerben. Spätestens zu dieser Zeit hätte die Stadt eine Regelung/Umlage treffen müssen/sollen. Im Prinzip kann man doch die Lage mit den Folgekosten des Braunkohle-Abbaus vergleichen, konkret dem Grundwasserspiegelanstieg nach dem Abstellen der Pumpen. Auch hier sind nicht wenigen Hauseigentümer vermehrte Kosten für Pumpen o.ä. Maßnahmen entstanden, die selber tragen müssen. Warum sollte es hier anders sein?
3. März 2013 um 19:59 Uhr #34899So eine Abgabe wäre eine Rückkehr in ganz alte Zeiten, wenn der Landesfürst und seine Entourage zu viel verprasst hatten und sich eine Abgabe einfielen, wie man wieder aus den Miesen rauskam.
Natürlich kam dem Pöbel das bezahlen zu, als Dank wurde dem Pöbel dann der Hof verpfändet.Das erinnert mich an Gemeinden, die jetzt auf die Idee kommen, für die Straßenerneuerung die damaligen Kosten vor 20 Jahren, auf die Anwohner abzuwälzen.
Obwohl dafür die Grundsteuer eigentlich da ist.
Super Rechtsstaat.Jetzt bin ich mal gespannt, was die HWG dazu sagt und wofür sie sich entscheiden würde. Die Zeit verstreicht, die Pumpen werden nicht jünger und Hochwasser melden sich nicht an.
3. März 2013 um 20:06 Uhr #34900Hätte nie gedacht, dass es jemals eine Übereinstimmung mit SfK geben könnte.
Und @Roshi, hier haben nicht die Fürsten zuviel verprasst (was an anderen Stellen häufig vorkam und -kommt), sondern es wurde jahrzehntelang eine Gratisdienstleistung für einen bestimmten Klientenkreis auf Kosten aller erbracht.
Un noch etwas. Die Grundsteuer ist sowenig für die Unterstützung der Grundstückseigentümer da wie die Kfz-Steuer für den Straßenbau oder die Tabaksteuer für die Einrichtung von Rauchercollegien.
3. März 2013 um 20:15 Uhr #349013. März 2013 um 11:39
MaxAnton:Du sprichts da eine interessantes Problem in Sachsen und Sachsen Anhalt an. Wer hat für die Vernässung und deren Behebung zu zahlen, wenn in einem Gebiet ein Gewerbegebeit, Wohngebiet oder Flughafen errichtet oder ein See geflutet wird. Die alteingessenen Anwohner oder die Betreiber und neuen Anwohner.
Da stehlt sich die Stadt aber sehr aus der Verantwortung, wenn sie den Hochwasserschutz nicht als ihre kommunale Pflichtaufgabe sieht. Sie hat die Fläche als Bauland ausgeschrieben also hat sie die verdammte Pflicht auch für den Hoch- und Grundwasserschutz zu sorgen.
3. März 2013 um 20:38 Uhr #34902Tanc
Das Klientel der Halle-Neustädter Mieter ist auch eine mächtige Lobby. Jeder in der Stadt hört auf sie und unsere Oberkönigin tat ihr möglichstes um diese Klientel zu befriedigen.
Man sollte gleich morgen willkürlich durch HaNeu gehen um die Mieter abzupassen bevor sie mit ihren Benz ins Büro fahren und ihnen die Unterschrift über einen neuen Hochwasserschutz am Gimritzer Famm und einer Tonwand entlang der Saale in noch unbekannter Millionenhöhe abzuringen.Mir fällt dazu nur ein Wort ein – Willkür.
Eine Willkür die man auch woanders durchführen will, weil man jahrelang die Daseinsvorsage nicht gemacht hat, oder dort Baugenehmigungen in den letzten 20 Jahren erlaubt hat, wo es die Natur und der gesunde Menschenverstand nicht erlaubten, weil entweder das Geld fehlte oder das Geld winkte.
3. März 2013 um 20:51 Uhr #34903Und hier sind mal die Steueraufkommen bei der Gewerbe- und Grundsteuer deutlich aufgelistet.
Grundsteuer insgesamt jährlich etwa 50 Millionen Euro. Wieviel km Straße man damit herrichten und neu bauen könnte.http://www.halle.de/de/Rathaus-Stadtrat/Statistik-Wahlen/Kommunalfinanzen/Steuereinnahmen-und-06355/
3. März 2013 um 21:29 Uhr #34907Die GWG/HWG hat es doch da einfach: die Pumpengalerie auf einmal sanieren lassen und diese Summe von den ausgepressten Millionen absetzen… und zwar als Kosten vor Steuern…
3. März 2013 um 22:17 Uhr #34937Du hast eine Kleinigkeit vergessen: etwa 50 Jahre Abschreibungsdauer. 🙂
4. März 2013 um 08:52 Uhr #349764. März 2013 um 13:00 Uhr #35013Warum lang und breit eine Kostenbeteiligung diskutieren?
Wirklich teuer in der bebauten Überschwemmungszone ist die Stadtstruktur mit Straßen, Straßenbahn, unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen. Ein Stadtviertel ist ein Bestandteil der Stadt und nicht die Summe seiner Häuser.
Die Kosten werden nicht umlegbar sein.Der Fokus der aktuell brennenden Diskussion steckt in einer langfristigen Entscheidung für eine sichere und kostengünstige Lösung. Dazu müssen die überprüften Alternativen auf den Tisch und vom Stadtrat beschlossen werden.
4. März 2013 um 15:00 Uhr #35027Abschreibungen, das mußt du nochmal nachlesen, werden nicht für Reparaturen, sondern nur für Neuanschaffungen abgestellt…
Reparaturen sind Kosten und werden sofort finanzwirksam.
4. März 2013 um 15:43 Uhr #35031Sicher lässt sich eine schrittweise Sanierungd der Brunnen realisieren. Dies würde aber letztendlich in der Summe teurer werden. Bei so vielen Brunnen bekommt man sicher einen richtig guten Rabatt. KSB würde es freuen. Und eine solche Brunnengalerie macht sich als Referenz doch richtig gut.
Man könnte aber auch mal einfach 5 Brunnen sanieren und sehen welche Einsparungen man mit einem sanierten Brunnen erzielt.Zu der Beteiligung der Grundstückseigentümer:
Wenn ich mich nicht ganz irre wurde doch vor kurzem oder soll in kürze ein Gesetz verabschiedet werden, in dem die Grundstückeigentümer/Anlieger an den Kosten des Hochwasserschutzes/Grundwasserabsenkung beteiligt werden sollen.
Dazu könnte man ja mal eine Milchmädchenrechnung aufmachen.
(Kosten der Sanierung)+(Betriebskosten für 50 Jahre)/(Anzahl der Bewohner in HANEU) ergibt die auf die Anwohner umzulegenden Kosten über 50 Jahre.
Ich könnte mir vorstellen das diese Umlage nicht allzu hoch sein wird. Zumal diese auch eine steuernde Wirkung hat. So wird der Neubau in HANEU verhindert und bei Leerstand der Rückbau gefördert. Damit würde dann die Renaturisierung von HANEU beschlossen und irgendwann in der Zukunft bedarf es dann keine Diskussion ob eine Wand oder Brunnen besser sind.4. März 2013 um 15:45 Uhr #35032@ Schulze
Eine Sanierung würde sicher nicht unter eine Reparatur fallen. Die Sanierung muss auf alle Fälle ausgeschrieben werden. Da es sich hier um öffentliche Gelder handelt. Wenn es eine gewisse Summe überschreitet evtl. sogar europaweit.4. März 2013 um 16:15 Uhr #35037Ehm wo wird denn in Neustadt neu gebaut ?
Durch noch höhere Mieten und Nebenkosten kann ich einen Stadtteil natürlich noch schneller entmieten und die Anwohner vertreiben.
Man zahlt doch heute schon in Neustadt für ne 3 Raum Wohnung 450 Euro warm und da ist noch nichtmal ein Aufzug drin in dem Haus, und das wollt Ihr noch teurer machen, kein Wunder warum es ne Abwanderung gibt.4. März 2013 um 16:24 Uhr #35039Ich finde den Vorschlag von @Janos gut, wenn man mal einfach 5 Brunnen mustergültig sanieren würde, um zu sehen welche Einsparungen man mit einem sanierten Brunnen erzielen kann.
Immerhin wurde ja auch vom Baudezernenten Uwe Stäglin gelobt, dass sich die Brunnengalerie bisher über 50 Jahre bewährt hat.
Dagegen hat man mit einer nachträglich in eine fertige Infrastruktur eingebaute Schlitzwand keinerlei Erfahrungen und auch der Baudezernent ließ das durchblicken und würde sich eine Rückfahrposition auf die Brunnengalerie offen halten.
Man sollte sich das mit @Enrico geführte Interview noch einmal genau auf der Zunge zergehen lassen.4. März 2013 um 22:46 Uhr #35096Für die bekannteste aller Lösungen wird man kaum die Sanierungskosten testen müssen – da sollte eine gründliche Bestandsaufnahme durch die Bieter vor der Ausschreibung genügen. Außer es senkt – wider Erwarten – die Kosten (Soll die Probesanierung extra ausgeschrieben werden?)
Will man verschiedene Varianten vergleichen, sollten vor allem jene Methoden geprüft werden, die vielversprechend sind aber Fragen aufwerfen. Und das bitte auch anhand vergleichbarer Erfahrungen.
Denn zum Glück hat man seinerseits beim Bau des Roten Turmes nicht geahnt, gewusst oder geprüft, dass der mitten auf einer geologischen Störung zu stehen kommt.
5. März 2013 um 02:28 Uhr #35099@ayo.
erstaunlich ist, dass man- auch von unserer Ex-Obin zugegeben- schon nach dem letzten Hochwasser entsprechend der Notwendigkeit mit der Sanierung der ausgefallenen Brunnen mit Mitteln aus der laufenden Instandhaltung begonnen hat, ohne dazu eine extra Ausschreibung zu benötigen.
Warum soll dies nicht so weiter gehen, bis man beim letzten Brunnen angekommen ist???PS.:Zum Roten Turm.
Zum Glück oder erstaunlicherweise wußten unsere Vorfahren, dass sie ein solches freistehendes Bauwerk auf einen festen Gesteinssockel und nicht auf die hallesche Störung zu setzen hatten!!!5. März 2013 um 17:02 Uhr #35191@Kenno: Diese Art der Finanzierung klingt lukrativ und sollte bei der Entscheidung natürlich bedacht werden!
Hier noch ein Projekt aus Hessen aus dem Jahre 2008. Da lassen sich mittlerweile sicher Vergleiche anstellen.“Das mit dem Roten Turm finde ich wirklich erstaunlich – und motivierend! Dann hat man nichtsahnend die Marktkirche auf die Kippe gestellt? Das sollten wir aber wohl eher in einem neuen Thema behandeln.
5. März 2013 um 17:36 Uhr #35207Weil Erfahrungen mit Sperrwänden angezweifelt werden, hier noch ein ausführlich beschriebenes Beispiel aus Stuttgart. Doirt wurde innerstädtisch ein Deich saniert per Tiefer Bodenvermörtelung. Vorteil: Flexibler und preiswerter als das Einrammen von Schlitzwänden. Ein Urteil zur Übertragbarkeit überlasse ich hiesigen und anderweitigen Fachleuten.
5. März 2013 um 19:26 Uhr #35213@ayo,
das Einrammen von Schlitzwänden gibt es nicht, sondern nur das Einrammen von Stahlspundwänden und Schlitzwände in verschiedenen Ausführungen.
Es wäre aber an der Zeit, wenn der Baudezernent die vorliegende Pilotstudie an die Öffentlichkeit bringen würde, um das Rätselraten zu beenden und die Bevolkerung an seinen neuen Vorschlägen zu beteiligen.
Auf jeden Fall hat der Bergbausanierer LMBV im Fall des Erdrutsches am Concordiasee in Nachterstedt bewiesen, dass man mit einer angelegten Brunnengalerie völlig unproblematisch angeschnittene Grundwasserleiter(GWL 62 und GWL 72) auch aus größeren Tiefen ableiten und das dahinter liegende Gelände recht sicher schützen und trocken legen kann. -
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