das die Preise die für die Wasserentnahme anfallen vom Land Sachsen Anhalt festgelegt werden und nicht am grünen Tisch ausgewürfelt werden.
Laut Wassergesetz sind das Verwaltungsgebühren. Das Wasser wird demnach nicht verkauft. Die Frage ist, ob die so einfach erhöht werden können. Wahrscheinlich nicht einfach, weil Gesetzesänderung notwendig.