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10. Dezember 2014 um 22:48 Uhr #128269
AnonymIm kommenden Frühjahr ist es vorbei mit der Ruhe am Hufeisensee, dann beginnen die Arbeiten zum Bau eines Golfplatzes. Der Finanzausschuss hat jetzt i
[Der komplette Artikel: Golfplatz am Hufi: Stadt verkauft Flächen unter Wert]11. Dezember 2014 um 07:23 Uhr #128270Ein Glück, das man noch ein Hintertürchen für die Umnutz in Bauland offen gelassen hat!
Die Stadt wird doch nicht der wirtchaftlichen Endwicklung der Gründstücke im Wege stehen wollen!11. Dezember 2014 um 08:05 Uhr #128271In 20 Jahren kann aus Blei Gold werden. Machen wir eine Dose Mitleid mit allen auf, die bei der Stadt leer ausgehen: Singschule, Moritzburg, Tierschutz, Kleingärtner usw.
11. Dezember 2014 um 09:55 Uhr #128274Dieser Vertrag ist eine Katastrophe! Die Stadt gibt – zum Nachteil der Stadt – ihren Einfluss auf das gesamte Verfahren auf. Jetzt ist der Stadtrat gefordert. Es gilt, Nachteile für die Stadt abzuwenden!
11. Dezember 2014 um 12:20 Uhr #128275Wer kauft eigentlich das Gelände? Ein gemeinnütziger Verein, eine GmbH, ein Investor im Privatvermögen? Wie ist der Deal im Hinblick auf EU-Beihilferecht zu bewerten?
11. Dezember 2014 um 23:13 Uhr #128276Schreibt doch bitte alle Fakten und nicht nur die die zur Stimmungsmache taugen.
Fakt ist das Gutachten was den jetzigen Kaufpreis feststellte wurde von der Stadt in Auftrag gegeben.
2.1 Mio ist der Höchstpreis für Ackerböden mit Höchstwerten, dort soll aber nicht geackert werden sondern ne Sportanlage entstehen.
Das mit dem Bauland ist der nächste Witz, dazu müsste erstens der Flächennutzungspan erneut geändert werden und erneut ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Ihr vergesst auch zu erwähnen das 50% des Rundweges vom Investor bezahlt werden.
Das gehört alles zum Deal des Grundstücksverkaufs, wird aber gerne unter den Tisch gekehrt weil damit kann man keine Stimmung machen.12. Dezember 2014 um 00:37 Uhr #128293Was passiert den, wenn der Investor einen auf „Pleite“ macht.
Gelten dann für den Nachnutzer noch die gleichen Bestimmungen. Ich rate mal. Mit Sicherheit nicht.
Das ganze „Projekt“ stinkt doch an allen Ecken und Enden.
12. Dezember 2014 um 09:24 Uhr #128318Schreibt doch bitte alle Fakten und nicht nur die die zur Stimmungsmache taugen.
Ich versuche mal einen kleinen Beitrag zu den Fakten.
2.1 Mio ist der Höchstpreis für Ackerböden mit Höchstwerten,
Durchschnittlich hat die BVVG in 2013 19.356 €/ha (macht bei 76 ha 1,47 Mio €) erzielt; im Saalekreis konnten 2013 25.000 €/ha (1,9 Mio) erzielt werden; die Steigerungsrate beträgt 2000 €/ha; Höchstpreise für Agrarflächen liegen bei 44.000 €/ha (3,3Mio). Der geldwerte Vorteil liegt also zwischen 0,5 und 2,3 Mio.
dort soll aber nicht geackert werden sondern ne Sportanlage entstehen.
Neben den Flächen zum Betrieb eines Golfsportunternehmens erhält der Investor Bauland für ein 100-Betten-Hotel.
Investor ist nach der Stadtratsvorlage die Golfpark Hufeisensee GmbH & Co KG. Diese Form wird immer gewählt, um die Haftung der Gesellschafter zu beschränken und die Gewinne und Vermögen der Gesellschafter zu schützen. Nicht ganz einfach, hier langfristige Vertragsbedingungen durchzusetzen.
12. Dezember 2014 um 11:20 Uhr #128333Das mit dem Hotel stimmt so nicht ganz, das Gelände gehört zu den verkauften Flächen aber so lange es keinen Investor für das Hotel gibt kommt das nicht.
Das wurde aber schon mehrfach erwähnt.
Der Investor für den Golfplatz baut nur den Golfplatz, Übungsanlagen, den öffentlichen Kurzplatz und die Fussballgolfanlage.Die Golfpark Hufeisensee GmbH & Co KG wird kein Hotel bauen, das ist von Anfang an so kommuniziert worden, für das Hotel wurde von Anfang an ein anderer Investor gesucht. Der wurde aber noch nicht gefunden und kommt auch frühestens zur endgültigen Erweiterung auf 27 Löcher, weil erst dann würde ein Hotel Sinn machen.
12. Dezember 2014 um 11:30 Uhr #128336Bekommt die Stadt dann nachträglich eine Erstattung, sollte das Hotel gebaut werden?
Musst Dich nicht verbiegen, ich bin kein Gegner von Golf, eher im Gegenteil – ist eine tolle Sportart. Packt man solche Themen in privatwirtschaftliche Konstrukte, dann sollten nur keine Vorteile von Seiten der Öffentlichen Hand gewährt werden. Eine Dönerbude bekommt auch keinen Geldwerten Vorteil zur Einrichtung der Betriebsstätte.
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