Startseite Foren Halle (Saale) Gimritzer Damm: Bauarbeiten für neuen Schutzdamm haben begonnen

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  • #124186

    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es Ausgleichsmaßnahmen gibt. Aber einen Ausgleich wird es i.d.R. erst geben, wenn der Deich verlegt wurde.

    Vollkommen richtig.
    Beide Vorhaben sind nicht vergleichbar.In Hannover sind mit 30 Mio € keine Ausgleichsmaßnahmen für einen Deichneubau getätigt worden, sondern ein selbständiges Abgrabungprojekt zur Senkung des Wasserspiegels für 59 Sekunden zum Zeitpunkt vor dem Eintreffen des Hochwasserscheitels.
    Trotzdem sind Abgrabungsprojekte innerhalb des Flußgebietes der städtischen Saale und ihrer Nebenarme zukünftig sehr wichtig, um den besonders in den letzten 60 Jahren durch willkürliche Massenaufschüttungen im Flußgebiet verlorenen Abflußquerschnitt wieder zu vergrößern.
    Dies sind Aufgaben, die in einer langfristigen Hochwasserschutzonzeption der Stadt Halle zu lösen sind und nicht für 30 Mio € zu haben sind, sondern ein Vielfaches davon kosten werden und für einen sehr langen Zeitraum die Stadtgestaltung im Fußlauf der Saale wesentlich beeinflussen werden.

    #124187

    Im Gesetz ist aber vorgesehen, dass dieser Ausgleich “rechtzeitig” erfolgt.

    Aber nicht für 3,5 Mio € zu machen ist.

    #124198

    Ganz schön viele argumentative Klimmzüge um eine sinnlose Deichschleife zu retten. Jetzt will Kenoo die Daale für 30 Mio ausbaggern.

    #124201

    Dies sind Aufgaben, die in einer langfristigen Hochwasserschutzonzeption der Stadt Halle zu lösen sind und nicht für 30 Mio € zu haben sind, sondern ein Vielfaches davon kosten werden und für einen sehr langen Zeitraum die Stadtgestaltung im Fußlauf der Saale wesentlich beeinflussen werden.

    Nach mehr als 12 Monaten Deichgrafenmanagement könnte doch wenigsten das Konzept für den ganzheitlichen Hochwasserschutz mit allen sinnvollen Maßnahmen entlang der Saale in Halle stehen.

    #124204

    Angesichts des Einspruchs der SPD habe ich mal nach Parteienfilz gegoogelt. Passt scho.

    #124215

    Kann mir jemand mal sagen, ob es sich bei der Fläche rund um die alte Eissporthalle um ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes handelt?

    #124216

    Nach mehr als 12 Monaten Deichgrafenmanagement könnte doch wenigsten das Konzept für den ganzheitlichen Hochwasserschutz mit allen sinnvollen Maßnahmen entlang der Saale in Halle stehen.

    weißt du schon die Höhe des nächsten Hochwassers?
    Nicht mal das Land hat ein vernünftiges Hochwasserkonzept, die spielen im Notfall lieber Schiffe versenken!

    #124217

    @halleandersaale: Der LHW wurde nicht beklagt zur Herausgabe irgendwelcher Unterlagen.Warum fragt denn nicht wirklich mal jemand was er genau sehen will? Die Modellierungsergebnisse wurden gezeigt und anschließend kam die Forderung HQ2013 ist nicht relevant, HQ100 ist relevant.Demzufolge wurde das neue HQ100 modelliert. Das wird wieder in Frage gestellt. Ich sehe ja ein das eine IG aus mehreren Individualisten besteht, aber wenn von vornherein die Meinung geäußert wird das die Modellierung nichts taugt, dann sollen es halt die vom Gericht zu bestellenden Gutachter prüfen.Ist zwar schade, weil, wenn die Aussagen nicht passen, ohnehin wieder kritisiert wird.

    In der Tat. Beklagt wird nicht der LHW. Wer was und wen beklagt, weißt du sicher besser 😉

    Was vom LHW gefordert wird und stets wurde, wurde auch zum Termin am 03.11.2014 nochmals genannt. Die versprochene enge Zusammenarbeit bzw. Transparenz blieb bisher jedenfalls aus. Deine Argumentation reiht sich hier allerdings nahtlos in den „was wollt ihr denn eigentlich“-Singsang ein. Worum es den Kritikern geht, wurde doch oft genug auf den Punkt gebracht – zuletzt in Form klar definiter Fragen beim Termin am 03.11.2014. Es ist natürlich leichter, stets die Formulierung zu hinterfragen, anstatt auf die Fragen tatsächlich einzugehen…

    #124229

    Kann mir jemand mal sagen, ob es sich bei der Fläche rund um die alte Eissporthalle um ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes handelt?

    Eigentlich nicht, denn mit dem Bau der alten Eissporthalle wurde ja die Dammkrone des ursprünglich geraden Gimritzer Damms nach Osten verbreitert und damals schon bei Hochwasser der Wilden Saale der noch heutige Schleifenverlauf des Dammes gegeben.
    Erinnert ihr euch an mein Foto in einem anderen Thread von der Ostseite der Eissporthalle und wo vor den roten Trafotüren die Dammverteidigung angesetzt wurde.
    Hei-wu`s Reaktion darauf war nur „Schönes Bild“.

    #124230

    Korrekt. Schönes Bild, aber eben kein Argument. Verschaff dir mal lieber Überblick anhand einer Karte. Von Trafohäuschen und Eissporthalle hat der Stadtrat sich im übrigen verabschiedet.

    #124234

    Du lenkst vom Thema ab.Das ist keine Antwort darauf, dass der alte Damm schon eine Schleifenlösung ist und jetzt nur an gleicher Stelle ersetzt werden braucht.
    PS.: Die Stadt hat sich übrigens noch nicht von dem höher gesetzten Trafohäuschen verabschhiedet, welches für die Funktion der Brunnengalerie notwendig ist.
    Auch du hast dich, wie viele andere auch, von den falschen Bestandslageplänen des LHW vom tatsächlichen Deichverlauf täuschen lassen.

    #124237

    Ich habe das schon in den vorangeg unzähligen Threads erläutert, Es gab auch Zeichnungen alternativer Lösungen. Ich habe aber schlichtweg keine Lust, mit einem Sandsack zu diskutieren. Nimm dir jetzt selber eine Karte, such meinetwegen Dein Trafohäuschen, das es eh bald nicht mehr gibt, und fang an zu malen.

    #124239

    Jetzt wirst du ausfallend, weil dir keine andere Antwort mehr einfällt.

    #124243

    Ich kann nicht erkennen, dass in einem als solches nicht festgesetzten Überschwemmungsgebiet nicht bauen dürfte – sp wohl die unterstellte Behauptung der Kritiker. Das Gesetz sagt hier eindeutig etwas anderes:

    http://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__78.html

    #124244

    Freunde, ihr seht doch – man dreht sich im Kreis. Jeder findet passende Antworten oder „Belege“ für seine Ansichten.


    @Kenno
    : es spielt doch auch keine Rolle, ob beim Hochwasser 2013 östlich der Eissporthalle Sandsäcke gestapelt wurden – damals war diese ja auch noch Schutzziel und sollte vor Schaden bewahrt werden. Der Schaden ist da, die Eissporthalle aufgegeben und diese muss somit folgerichtig bei künftigem Hochwasser nicht mehr verteidigt werden. Warum dann daran festhalten? Es geht doch darum, dass für die Zukunft größtmöglicher (und nochmal: es geht um jeden cm!) Schutz für Alle geschaffen wird. Ob das eine krumme Deichlinie, die den Hochwasserabfluss mindert, besser ermöglicht, als ein gerader Deichverlauf, bleibt höchst zweifelhaft.
    Und auf konkrete Fragen, die dem LHW dazu gestellt worden, bleibt dieser Antworten schuldig.

    Und zum oftmals wiederholten Verweis auf die Seite http://www.gimritzer-damm.de: ich denke schon, dass man die Informationen, die dort gegeben werden richtig lesen kann. Auch die Auslage im Technischen Rathaus Anfang des Jahres war unmissverständlich. Aber eben nicht „vollständig“ (und wie das gemeint ist, weißt du ganz genau – dazu hast du die Stimmen und Fragen der Kritiker der krummen Deichlinie oft genug gehört). Wenn ich entscheidende Fragen unbeantwortet lasse, muss ich nicht lügen, um evtl. unangenehme Wahrheiten zu verbergen.

    #124245

    @Kenno: Mir fallen nun mal keine neuen Antworten mehr ein auf deine immer gleiche, stereotype Behauptung.

    #124246

    Ich kann nicht erkennen, dass in einem als solches nicht festgesetzten Überschwemmungsgebiet nicht bauen dürfte – sp wohl die unterstellte Behauptung der Kritiker. Das Gesetz sagt hier eindeutig etwas anderes:

    http://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__78.html

    Was willst du damit zum Ausdruck bringen? Nicht das ich dich falsch verstehe! (und ja, ich meine das sachlich nicht kritisch 😉 )

    #124249

    Ich will sagen, dass zumindest das Wasserrecht kein Hindernis für eine Bebauung des Rummelplatzes ist. Zumindest dann, wenn kein Festsetzung als Überschwemmungsgebiet existieren sollte.

    #124255

    Ich will sagen, dass zumindest das Wasserrecht kein Hindernis für eine Bebauung des Rummelplatzes ist. Zumindest dann, wenn kein Festsetzung als Überschwemmungsgebiet existieren sollte.

    Ja und genau da haben wir die Doppelmoral: an anderen Plätzen (Gut Gimritz, Neustadt(!), etc.) wird Bebauung kritisiert (obwohl der Baugrund schon vor Jahrzehnten aufgeschüttet wurde bzw. die bereits vorhandene Bebauung wieder nutzbar gemacht wurde oder es eben städtebauliche Planung der DDR war) – und hier denkt man tatsächlich darüber nach, Bauland zu schaffen (siehe Äußerung seitens Herr Bock; zu lesen am letzten Sonntag)? Als Herr Henning vom LHW am 03.11.2014 sagte, er habe seitens der Stadt bisher keine Änderung der Schutzziele erfahren – es handele sich ja am Ende um potentielles Bauland, dass gewonnen werden könnte – dachten Viele anfangs noch an einen schlechten Scherz. Aber auch hier wurden wieder Mal Tatsachen geschaffen, die keine Verantwortung bezüglich des Hochwasserschutzes erkennen lassen…

    Das leuchtet mir – aus verantwortungsvoller Sicht dem Hochwasserschutz gegenüber – nicht ein! Das sich damit sicherlich ein lukratives Geschäft machen lässt, schon eher…
    Ich dachte Anfangs wirklich, dass die Schutzziele vorgegeben wurden, um den gesetzeswidrig begonnen Deichverlauf zu legitimieren und somit eine persönliche Haftung zum umgehen. Das war wirklich sehr naiv von mir!

    #124256

    Andererseits sehr naiv zu glauben, daß da jemand den persönlichen Reibach machen könnte… außerdem wäre doch der Sandanger sehr viel ertragreicher…

    #124257

    Als ich vor einem Dreivierteljahr in #85767 den Verdacht äußerte, es ginge bei der Deichschleife um die Schaffung von Bauland, war das für einige von Euch der Beleg, ich hätte sie nicht mehr alle.

    #124270

    @SfK:
    Guckst Du hier:

    #124338

    @halleandersaale Du beschreibst sehr schön die kommunale oder behördliche Doppelmoral in #124255. Da wird einerseits lamentiert, man hätte ja als Bauherr gewusst, dass man an das Saaleufer zieht und müsste mit den Konsequenzen dann auch leben. Schließlich sind hier kommunal geprüfte und mit B-Plan abgesicherte Bebauungsgebiete, auch im Interesse und auf Betreiben der Kommune entstanden. Die Einordnung der Bauhöhen erfolgte demnach gemäß Beurteilung der zuständigen Fachbehörde (Hochwassergefahr).Nun gibt es seit einigen Jahren neue Erkenntnisse zu Hochwassergefahren in solchen Lagen. Und anstatt dem Rechnung zu tragen, wird die Öffentlichkeit durch die Presse informiert, dass das Rummelplatzgelände zukünftig trotz Hochwassergefahr oder Versumpfung bebauungswürdig wäre. Gleichzeitig, ich schrieb es schon, werden derzeit trotz unklarer Folgen durch den neuen Deich saaleseitig in der Hafenstraße neue und große Bauvorhaben zur Genehmigung gebracht. Um hier den zu erwartenden Hochwassergefahren zu trotzen, schlägt die Behörde den Investoren partiellen Aufschüttungen vor und erhöht die Gelände- und Bauhöhen. Weitere Genehmigungen in einem Bereich, von dem die Kommune sagt, dieser wäre definitiv nicht vor Hochwasser zu schützen. Ein weiterer „Nebeneffekt“ ist dann auch noch, dass in Saalenähe folglich auch umfangreiche Aufschüttungen für Straßen- und Gebäudebau erfolgen, die gleichzeitig auch wieder saalenahe Auslaufflächen verringern. – Da schwillt mir der Kamm.

    Was ich mir von allen Beteiligten in der Deich-Diskussion wünsche: Ich wohne in der halleschen Altstadt und habe erhebliche Hochwasserschäden erlitten. Die Kritiker der Deich-Kritiker sollten aufhören, sich mit ihren Befindlichkeiten auf Gut Gimritz oder Sophienhafen zu fokussieren! Die Schäden betrafen weit umfangreichere Gebiete in und um der Stadt. Wer den Schaden hatte, braucht… den Spott nicht auch noch.

    #124342

    Kann mir jemand mal sagen, ob es sich bei der Fläche rund um die alte Eissporthalle um ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes handelt?

    Hatte doch schon berichtet, das die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten unter der Regierung Höppner an den von der CDU organisierten Protesten gescheitert ist, die CDU hatte doch feste in den Überschwemmungsgebieten bauen lassen (Rischmühleninsel in Merseburg) und die bebauten und beliehenen Grundstücke wären dann alle nichts mehr Wert gewesen.

    #124343

    Die SPD sollte ihren Finanzminister auffordern, die Grundstücke aufzukaufen. Im Rahmen der Doppik wurden die Grundstücke doch bewertet und tauchen auf der Habenseite auf.
    Einfach so auf Null setzen gibt Haue vom Finanzminister, den sollte die SPD mal einladen und sich Doppik erklären lassen. Dann stimmt der Haushalt nicht mehr und sie können Halle Komissar Erben vorsetzen, der hat bekanntlich als erster seinen Landkreis in die Pleite geführt!

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