Streiks für irgendwelchen Müll durchziehst,
Ob die Sache den Einsatz Wert ist, entscheidet immer noch der Streikende selbst. Da braucht er keine Ratschläge von außen (und auch keine Vorgaben, wofür er denn wie streiken darf.)
Und natürlich schützt der bürgerliche Rechtsstaat den Kapitaleigener und nicht den vom Kapitalbesitzer abhängenden Arbeitskraftverkäufer.
Wer erinnert sich noch an die Rechtssprechung zur Aussperrung (inkl, des staatlich verweigerten Arbeitslosengeldes für ausgesperrte Arbeiter?
Die streikenden Schüler sind ihrem Gewissen verpflichtet und sie brauchen keine Ratschläge von gerade noch auf Erden wandelnden lebenden Leichnamen auf Gnadenbrot.