Startseite Foren Halle (Saale) Fridays for future in Halle am 15. März 2019

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  • #340700

    @ redhall_Schreibe deine unqualifizierten Äußerungen die hallische Sprache betreffend in den Thread, wo sie hingehören, dann antworte ich dir.

    #340719

    Anonym

    peterkotte
    Beschäftige Dich bitte mit dem Streikrecht in D, bevor Du schreibst.

    Wenn ich streiken will, dann streike ich. Da brauche ich keine Paragraphen, die mir das verbieten bzw. vorschreiben wollen, wie und wann ich zu streiken habe.

    Noch nie was von wilden Streiks gehört?

    #340810

    @ redhall_Schreibe deine unqualifizierten Äußerungen die hallische Sprache betreffend in den Thread, wo sie hingehören, dann antworte ich dir.

    Danke @elfriede

    #340815

    @fractus

    Nein, du verweigerst die geschuldete Arbeitsleistung aka Arbeitsverweigerung. Und das ist arbeitsrechtlich justiziabel

    #340816

    peterkotte
    Beschäftige Dich bitte mit dem Streikrecht in D, bevor Du schreibst.

    Wenn ich streiken will, dann streike ich. Da brauche ich keine Paragraphen, die mir das verbieten bzw. vorschreiben wollen, wie und wann ich zu streiken habe.

    Noch nie was von wilden Streiks gehört?

    Und wenn du deine wilden Streiks für irgendwelchen Müll durchziehst, wird dich jeder vernünftige Arbeitgeber, zu Recht, mindestens abmahnen. Und dann musst du wieder über den bösen Staat und die fiesen Kapitalisten lästern, weil du mal wieder nichts auf die Reihe bekommst. Genauso haben Schulen die Pflicht die Schulschwänzer zu melden. Dann müssen eben entsprechende Maßnahmen ergriffen werden und am Ende wird es nicht die falschen treffen.

    #340894

    Anonym

    Streiks für irgendwelchen Müll durchziehst,

    Ob die Sache den Einsatz Wert ist, entscheidet immer noch der Streikende selbst. Da braucht er keine Ratschläge von außen (und auch keine Vorgaben, wofür er denn wie streiken darf.)

    Und natürlich schützt der bürgerliche Rechtsstaat den Kapitaleigener und nicht den vom Kapitalbesitzer abhängenden Arbeitskraftverkäufer.

    Wer erinnert sich noch an die Rechtssprechung zur Aussperrung (inkl, des staatlich verweigerten Arbeitslosengeldes für ausgesperrte Arbeiter?

    Die streikenden Schüler sind ihrem Gewissen verpflichtet und sie brauchen keine Ratschläge von gerade noch auf Erden wandelnden lebenden Leichnamen auf Gnadenbrot.

    #340901

    Beschäftige Dich bitte mit dem Streikrecht in D, bevor Du schreibst.

    Die Schüler“streiks“ fallen nicht unter das Arbeitsrecht.
    Im Übrigen gab es in der Europäischen Geschichte viele „verbotene“ Streiks, wem von Euch fallen Beispiele ein?

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