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Schulze.
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12. November 2015 um 13:57 Uhr #188525
Und was soll das bringen? Viele Radfahrer beachten doch schon jetzt keinerlei StVO-Vorschriften.
12. November 2015 um 14:08 Uhr #188526Und was soll das bringen? Viele Radfahrer beachten doch schon jetzt keinerlei StVO-Vorschriften.
Und was soll dein Beitrag bringen? Viele Autofahrer beachten schon seit Jahrzehnten keinerlei StVO-Vorschriften.
12. November 2015 um 14:15 Uhr #188527Achja, aber wieviele machen das straflos… das ist wohl hier der springende Punkt…
Und zum Rot: Ich sehe immer mehr Radfahrer über rote Ampeln fahren, als Kraftfahrzeuge…Im übrigen können Radfahrer gern das Rotlicht misachten, wenn die Mitschuld für Kraftfahrzeuge dafür ausgeschlossen wird…
12. November 2015 um 16:10 Uhr #188545Ich wage mal einen Blick in die nahe Zukunft…
Wer sagt eigentlich, daß ich wegen solcher Idioten voll in die Bremsen steigen muss? Wer sich nicht an die Regeln halten will, der braucht mir nun auch nicht erwarten, daß ich ihm nach diesen Regeln Beachtung schenke….
Rosinen Picken ist nicht….Entweder die STVO gilt vollumfänglich für alle oder keinen. Wer sich also aus daraus ausnehmen will, bitte schön, den ignoriere ich dann meinerseits ebenfalls und wenns kracht ,wars einfach nur ein für mich nicht vorhersehbares Ereignis, denn ich hab ja den Vertrauensgrundsatz, daß der Andere die Regeln ebenfalls kennt und beachtet….wie gehts denn weiter?
Der Sieger so einer Auseinandersetzung ist klar. Das Auto hat ne Beule, vielleicht eine kaputte Scheibe und ich steige unverletzt aus. Der Radfahrer hat sehr wahrscheinliuch viel AUA am Wanst und hoffentlich eine Haftpfilchtversicherung, sonst muss Oleg von „Russland Inkasso“ das für mich regeln…Auch das ist kein Problem, der Schuldner zahlt den Mehraufwand. Rausreden von wegen ich bin Hartzi und hab keine Kohle ist nicht…Oleg sorgt schon für meinen Schadensausgleich und dafür daß meine S-Klasse ne neue Frontscheibe bekommt.Das ist die logische Konsequenz dessen, was einige fordern. könnt ihr haben, wollt ihr das wirklich? Ich glaube und hoffe eher nicht. Wir können froh sein, daß wir hier noch keine Zustände wie in Moskau auf den Straßen haben.
Auch wenn das gleich richtig Protest hervorruft, ich bin sogar für den Ausbau der Verkehrsüberwachung, mehr Polizei auf die Straßen und Kennzeichen und Versicherungspflicht bei Fahrrädern, ähnlich wie das nach der Wende bei den Mopeds bezüglich der Kennzeichen schnell eingeführt wurde. Da musste jede Fummlich auf einmal eine Tafel dran haben. Komischerweise fuhren die Leute die zuvor wie die Kranken mit den Mopeds gefahren sind auf einmal recht gesittet. Warum wohl?
Die Polizei bräuchte sich auch nur mal am Bahnübergang im Uniring postieren und diejenigen herauswinken ,welche dort bei Gelb weiterfahren. Egal ob Auto, Fahrrad oder Ochsenkarren
Erfreulicherweise wird ja bis auf den Fall des Umfahrens der Schranken dem nichtmotorisiertem Fahrzeugführer auf Bahnübergängen kein Bonus gewährt, ich bin ja schon lange für die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer bezüglich der Bußgelder.Wie jetzt , für Gelb kann man bestraft werden? JA! am Bahnübergang ist Gelb dem Rot gleichgestellt!
Schauen wir mal in den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog was der für Radfahrer, Moped und Autotreiber, um mal die meisten hier zu benennen, dafür vorsieht…..Bundeseinheitlicher Tatberstandskatalog:
Tatbestand Nr. 119624
Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden. 240€ 2Punkte 1Monat Fahrverbot.Muss die Bahn deswegen bremsen, kostet es nach 119625 290€, da Gefährdung, kommt es zum Unfall kostet es 350€ nach 119626. Punkte und Fahrverbot bleiben gleich, die werden übrigens auch dem Radfahrer auferlegt, so er denn einen Führerschein sein Eigen nennt. Bei einem Unfall allerdings das geringste Problem für den Radling, ein Schienenfahrzeug ist recht massiv und ein Arm oder Bein schnell abgetrennt.
Es weiß keine Sau, daß es eigentlich so teuer ist, bereits bei gelben Lampen am Bahnübergang noch durchzufahren…Das würde sich richtig lohnen. An der Moritzburg, oder gar in Halle Neustadt im Braunschweiger Bogen….5x den Bahnübergang ignoriert, 5x 240€ und die Fleppe ist garantiert weg….Die Polizei könnte sehr schnell viele Ignoranten der STVO von der Straße holen, wenn sie nur wollte…
12. November 2015 um 16:12 Uhr #188546Und täglich grüßt das Murmeltier…
12. November 2015 um 16:31 Uhr #188548
AnonymUnd wie immer schön kurz und knapp.
Wer sich nicht an die Regeln halten will, der braucht mir nun auch nicht erwarten, daß ich ihm nach diesen Regeln Beachtung schenke….
Das ist die richtige Einstellung! Wenn die anderen Kinder von der Brücke springen, will ich auch…
12. November 2015 um 16:32 Uhr #188549
AnonymEntweder die STVO gilt vollumfänglich für alle oder keinen. Wer sich also aus daraus ausnehmen will, bitte schön, den ignoriere ich dann meinerseits ebenfalls
Besorg dir die nordkoreanische Staatsbürgerschaft, deren Diplomatenpass und ein Diplomatenkennzeichen. Ansonsten verpflichtet dich deine Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk zur Einhaltung der Gesetze. Wenn dir das zu hochtrabend ist, dann frag die Besorgten. Selbst als Gast musst du die Regeln beachten. Auge um Auge gehört nicht mehr zu unserem Rechtssystem, nicht mal Unwissenheit schützt dich. Aber vielleicht gründest du den Geheimbund der Gesetzlosen und wenn Ihr euch am Geheimzeichen erkennt, fahrt ihr euch rücksichtslos um und verpfeift euch nicht bei der Polizei.Oder du sparst Zeit und wirst Hooligan. Mit deiner S-Klasse wirst du sicher beachtet. Mehr Polizeipräsenz wird noch dauern (mind. 3 Jahre), aber du kannst ja vollständige Videoüberwachung des öffentlichen Raumes fordern, dann kommt auch „Oleg“ ins Fernsehen.
12. November 2015 um 18:45 Uhr #188575Die Gesetze werden eingehalten, nachdem das Signal Rot für Radfahrer „Achtung Vorfahrt beachten“ bedeutet und im Gesetz festgeschrieben worden ist.
12. November 2015 um 18:56 Uhr #188581Genau, und bei ROT wird angehalten. Wer es denkt, nicht machen zu brauchen, trägt Konsequenzen. Basta.
12. November 2015 um 19:23 Uhr #188590Sobald es gehen Radfahrer geht, schaltest Du auf SM um.
12. November 2015 um 19:32 Uhr #188593
AnonymWer es denkt, nicht machen zu brauchen, trägt Konsequenzen. Basta.
Aber nur, wenn er erwischt wird. Gardoffeln.
12. November 2015 um 19:39 Uhr #188594So läßt sich die Organspendeproblematik auch lösen.
Bei rot fahren nur mit Spenderausweis!
Und das wolli sich mal für rot grün ausspricht, ist doch einen eigenen Pfad wert.
Jetzt brauchen wir nur noch ein Verkehrschild für die Suizit- Kreuzungen.12. November 2015 um 19:41 Uhr #188595Bei rot zu fahren ist tatsächlich Selbstmord.
12. November 2015 um 19:45 Uhr #188596
AnonymWird dir jetzt erst so richtig klar, ja? 🙂
Ist es nur versuchter Selbstmord, wenn’s keiner sieht?
12. November 2015 um 20:12 Uhr #188599Suizit- Kreuzungen.
Sind die aus dem Genlabor entlaufen ?
12. November 2015 um 20:31 Uhr #188601Viele Radfahrer am Rannischen sind auch Suizid gefärdet…kommen zw den Gleisen quer über die Insel um dann mit Schmackes in den Steinweg zu fahren.
12. November 2015 um 20:33 Uhr #188604Sacht mal, lest ihr auch den Rest der verlinkten Artikel, oder hört das Denken schon nach dem ersten Vorkommen des Wortes „Radfahrer“ in der Überschrift auf? Es stand eindeutig und mehrfach in wollis letztem verlinkten Artikel, dass die Praxis gezeigt hat, dass nach Einführung der Regel weniger Unfälle mit Radfahrern passiert sind.
Entweder die STVO gilt vollumfänglich für alle oder keinen.
Ja, und wenn das Fahren bei Rot für Radfahrer nun explizit in der StVO erlaubt wird, dann gilt das doch für alle, oder wie, oder was? Explodiert dann dein Kopf, weil das in deinem Weltbild nicht zusammenpasst?
Da passt das Gedicht von Christian Morgenstern mit dem allseits bekannten geflügelten Wort ja wie die Faust aufs Auge:
Christian Morgenstern
Die unmögliche TatsachePalmström, etwas schon an Jahren,
wird an einer Straßenbeuge
und von einem Kraftfahrzeuge
überfahren.»Wie war« (spricht er, sich erhebend
und entschlossen weiterlebend)
»möglich, wie dies Unglück, ja –:
daß es überhaupt geschah?Ist die Staatskunst anzuklagen
in bezug auf Kraftfahrwagen?
Gab die Polizeivorschrift
hier dem Fahrer freie Trift?Oder war vielmehr verboten,
hier Lebendige zu Toten
umzuwandeln, – kurz und schlicht:
Durfte hier der Kutscher nicht –?«Eingehüllt in feuchte Tücher,
prüft er die Gesetzesbücher
und ist alsobald im klaren:
Wagen durften dort nicht fahren!Und er kommt zu dem Ergebnis:
»Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil«, so schließt er messerscharf,
»nicht sein kann, was nicht sein darf.«12. November 2015 um 22:12 Uhr #188624Fakten vs. Behauptungen: „Bei Unfällen mit einem Pkw war der Radfahrer nur zu 24,7 % und bei Unfällen mit Güterkraftfahrzeugen nur zu 20,2 % der Hauptverursacher des Unfalls.“ (Seite 9 auf https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/TransportVerkehr/Verkehrsunfaelle/UnfaelleZweirad5462408147004.pdf?__blob=publicationFile )
Da können die üblichen Verdächtigen noch so geifern: Contra factum non valet argumentum.
Unfälle werden zu einem Großteil durch Regelübertretungen und mangelnde Rücksicht von Kraftfahrern verursacht und nur zu einem kleinen Teil durch Radfahrer. Radfahrer leiden weder unter dem Windschutzscheibensyndrom (=eingeschränkte Wahrnehmung und Empathiefähigkeit) und bedrohen auch niemanden durch übertriebene Masse.
Ampeln existieren nicht wegen Radfahrern, sondern um alle Verkehrsteilnehmer vor Kraftfahrzeugen zu schützen. Daher besteht für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer auch keine Veranlassung, rote Ampeln zu beachten, wenn keine Bedrohungslage durch eine Blechkiste gegeben ist.
Leute, die sowas fordern, haben bereits zuviel NO2 und Kohlenmonoxid eingeatmet.
12. November 2015 um 23:36 Uhr #188645Ampeln existieren nicht wegen Radfahrern, sondern um alle Verkehrsteilnehmer vor Kraftfahrzeugen zu schützen.
Und um überhaupt den zu starken Fahrzeugverkehr zu organisieren. Gäbe es keine Ampeln, würden sich die Autos nur gegenseitig im Weg stehen und nicht mehr vor oder zurück kommen, denn im Gegensatz zu Fahrrädern verbrauchen Autos viel mehr Raum und man kann da nicht einfach mal Absteigen und sie z. B. um 180° drehen oder über ein kleines Hindernis drüberheben/drumrumschieben.
13. November 2015 um 00:40 Uhr #188659Seltsames Verständnis der StVO §37 Abs. 6:
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. …
Aber macht nur weiter so…:
Rotlichtverstoß als Radfahrer: Ein Rotlichtverstoß zählt zu jenen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auch zu Punkten führen können, wenn man gar keinen Führerschein besitzt. Fährt ein Radfahrer bei Rot über die Ampel, so muss er ein Bußgeld von 45 Euro bezahlen, und bekommt einen Punkt auf dem Flensburger Punktekonto.13. November 2015 um 02:02 Uhr #188662Radfahrer sollten bei Rot freie Fahrt haben und das Blech an Kraftfahrzeugen sollte wieder dicker werden, so ist allen geholfen.
13. November 2015 um 05:33 Uhr #188669
Anonym@ Wolli: Zustimmung mit Einschränkung von meiner Seite!!
Radfahrende R e n t n e r dürfen generell bei Rot fahren an allen Ampeln Deutschlands!! Was heißt d ü r f e n, man sollte besser formulieren:Radfahrende Rentner m ü s s e n bei roter Ampel in Deutschland fahren!
Bei entsprecendem E r f o l g sollte dann diese Bestimmung auch auf fußgehende Rentner ausgeweitet werden! m 🙂 🙂 🙂
Für den ökonomischen Erfolg garantiere und hafte ich persnlich. 🙂 🙂
16. November 2015 um 21:03 Uhr #189193Sammelgräber sind aber nicht zulässig 😉
16. November 2015 um 22:17 Uhr #189220http://pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html
Fahrt doch bei „Rot“, ich fahr bei „Grün“!
16. November 2015 um 23:43 Uhr #189256Fällt alles unter „sozialverträgliches Ableben“ bzw. Darwin Award…
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