Startseite Foren Halle (Saale) Frechheit siegt? Neustadt-Center ignoriert Gerichtsbeschluss

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  • #304267

    Klar wird es ne Reaktion von Gerichtsseite geben, wichtig ist das sie an die richtige Adresse geht. die Angestellten können nix dafür, es sei denn es waren Inhaber geführte Geschäfte, was ja bei Fischer wenn er auf war nicht der Fall ist.
    Aber denken wir doch mal weiter, was lernen die Unternehmen jetzt daraus, Fakt ist, Genehmigungen der Stadt sind null komma nix wert, Planen kann man nicht denn es kann immer noch 5 vor 12 ne Absage erstritten werden egal durch wen.
    Was jetzt passieren muss ist eine Neufassung des Ladenschlussgesetzes, denn scheinbar ist es nicht eindeutig formuliert sonst würden Gerichte nicht wiederholt so entscheiden.
    Man beachte übrigens das der Offene Sonntag zur Nikolausparty am 3.12.2017 im Saalecenter nicht beanstandet wurde, also da hat Verdi auf jeden Fall versagt. Und es ist am Ende auch keine Einheitliche Linie zu erkennen, das ist man aber von verdi gewohnt.

    #304271

    Fakt ist, Genehmigungen der Stadt sind null komma nix wert,

    Korrekt. An wem mag es wohl liegen?

    #304272

    @hei-wu, ich würde nicht ausschließlich beim stättischen Personal die Schuld sehen, ich sehe eher das Ladenschlussgesetz als Problem, es scheint nicht eindeutig zu sein, vielleicht fehlen auch Definitionen die der heutigen Zeit entsprechen. Das Ladenschlussgestez ist von 2006 also über 11 Jahre alt. Die Welt hat sich entwickelt, umd im Handel sind 10 Jahre und mehr Welten. Nicht um Sonst sagt man Handel ist Wandel, nur unsere Gesetze kommen da scheinbar nicht mit.

    #304276

    Für leseunkundige: (1) Die Gemeinde kann erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Von der Öffnung ausgenommen sind der Neujahrstag, der Karfreitag, der Ostersonntag, der Ostermontag, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie der Heiligabend, soweit dieser auf einen Sonntag fällt.

    Was ist darsan nicht zu verstehen!

    #304287

    Tja @redhall da frage ich mich doch warum Richter der Meinung waren die Verkaufsoffenen Sonntage im Neustadtcenter zu verbieten. Die beantragten Termine waren konform mit dem Ladenschlussgesetz in Sachsen Anhalt, also was hat die Richter gestört was nicht im Ladenschlussgesetz geregelt ist.
    Hie fehlt es scheinbar an der Klarheit was ist ein „besonderer Anlass“ da gehen scheinbar die Ansichten auseinander.
    Gibt es bei solchen richterlichen Entscheidungen eigentlich die Möglichkeit der Revision oder der Gegenklage?

    • Diese Antwort wurde geändert vor 6 Jahren, 4 Monaten von McPoldy.
    • Diese Antwort wurde geändert vor 6 Jahren, 4 Monaten von McPoldy.
    #304290

    Ein „besonderer Anlass“ ist sicher nicht ein Humtatafest, das der Center-Veranstalter veranstaltet, um einen „besonderen Anlass“ zu generieren, damit er das Ladenschlussgesetz umgehen kann. Da hilft es auch nicht, wenn er „TV-Halle“ mit ins Boot holt.

    #304292

    Welchen Anlass hatte Peißen?

    #304293

    Dann sieht es aber mit den Anlässen Nikolausparty, Ostermarkt, Lichterfest und Weihnachtsmarkt auch etwas mau aus.
    Das ganze bekommt wirklich langsam den Anschein das es tatsächlich auf die Sichtweise des jeweiligen Richters ankommt was der dann für würdig erachtet. Der eine findet das Lichterfest doof, der andere den Ostermarkt. Da müssen ganz klar neue Definitionen her sonst kann man das gleich am Günen Tisch auswürfeln lassen.

    Peissen hat nichts mit Halle zu tun, das ist Saalekreis.

    #304298

    Dann sag das deinen BT-Abgeordneten; das ladenschlussgesetz ist ein Bundesgesetz…

    #304299

    Welchen Anlass hatte Peißen?

    Das ist wurscht. Geklagt hatte Ver.Di gegen die Genehmigung für das Neustadt-Center.
    Nur dazu kann es dann auch einen Beschluss geben.

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