„Sie endet da, wo sie aufgehoben wird. Vorher nicht. Ein „Aufgehoben-Schild“ befindet sich beispielsweise auf der Rückseite des oben abgebildeten Schildes.“
Korrekt. Die Rückseite des Schildes ist so beschildert. Aber dafür müsste ich letztlich im Kreis fahren, um die Aufhebung der Fahrradstraße überhaupt zu passieren, denn an keiner anderen Stellen der Peißnitzinsel befindet sich eine Ausschilderung als Fahrradstraße.