Startseite Foren Halle (Saale) Fahrradverkehr auf der Peißnitz

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  • #336998

    Kann mir bitte jemand einen Grund sagen, warum der Fahrradverkehr auf der Peißnitz nicht entsprechend durch Verkehrsbeschilderung freigegeben ist?

    Ich meine dabei ausdrücklich nicht die Straße zwischen Ernst-König-Straße via Peißnitzbrücke via Gut Gimritz.

    #336999

    Welche denn sonst?
    Dort ist die SDtraße als Fahrradstraße ausgewiesen, aufgehoben wird sie auf der Peißnitz nicht, also ist alles für Fahrräder frei.

    #337036

    Ich meine alle Wegebeziehungen a b s e i t s dieser Straße, die übrigens nicht einmal als Fahrradstraße ausgeschildert ist, zB die Wege an der Fontaine oder der Weg zwischen Riveufer und Peißnitzbrücke und von dort südlich bis in Richtung Schleuse. Sind das nun reine Fußgängerzonen?

    #337038

    Ich meine alle Wegebeziehungen a b s e i t s dieser Straße, die übrigens nicht einmal als Fahrradstraße ausgeschildert ist, zB die Wege an der Fontaine oder der Weg zwischen Riveufer und Peißnitzbrücke und von dort südlich bis in Richtung Schleuse. Sind das nun reine Fußgängerzonen?

    Fragst du gerade ob Fußwege wirklich Fußwege sind? Nicht schlecht.

    #337039

    Eine berechtigte Frage, fahren doch dort tausende Räder täglich lang.

    #337040

    Eine berechtigte Frage, fahren doch dort tausende Räder täglich lang.

    Richtig, nicht nur am Bahnhof sind viele Radler asozial.

    #337046

    Das ist ja erstmal nur eine These. Ich vermute, es gibt möglicher Weise einen Grund, warum man es nicht explizit ausschildert, andererseits aber irgendwie als legal betrachtet wird. Aber was ist die Grundlage?

    #337049

    Welche Grundlage? Wenn ich mich nicht irre ist der Fußweg nicht für Radfahrer freigegeben, ist ja bei Fußwegen normal. Auf der Straße können sie ja fahren. In den geteilten Bereichen auf der Peißnitz fährt auch kein Radfahrer Schrittgeschwindigkeit.

    #337050

    Ich erwarte kreative Lösungen von dir:

    a) Radfahrer haben immer recht oder
    b) Gewohnheitsrecht?

    #337051

    Ich erwarte kreative Lösungen von dir:

    a) Radfahrer haben immer recht oder
    b) Gewohnheitsrecht?

    Ich muss da nichts lösen. Das obliegt im Zweifel der Polizei.

    #337052

    Womöglich muss man erstmal eine Selbstanzeige machen.

    #337053

    Radfahrer sollten Kennzeichen haben, da sie nach vielen Symphatisanten dem Auto gleichgestellt sein sollen.

    Leider ist eine unbestimmte Menge dieser Radfahrer der Meinung sie könnten gegen alle Regeln verstossen. Um sie vor sich und anderen Verkehrsteilnehmer zu schützen , wäre somit eine Identifizierung wie bei
    Fahrrädern mit Hilfsmotor, sehr dienlich.

    Es ist an der Zeit auch diese „gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer“ an die Sicherheitsleine zu nehmen…..

    #337057

    teu

    Ich war schon immer für eine Kennzeichnung jeglicher Person.
    Diese wäre, ähnlich eines Kfz-Kennzeichens, zu tragen.
    Daraus könnte man inhaltlich schließen auf Geschlecht, Alter, Wohnort, Vorstrafen, Menstruationszyklus etc. pp.
    Ist das nicht gerade beschlossen worden von Seehofer, Layen und sonst noch so?
    Das sind doch die Kandidaten fürs Dschungelcamp im nächsten Jahr. Oder?

    #337105

    Es wird so sein: Die Fußwege sind dort zweifelsohne nicht ausgeschildert. Also müssen es Radwege sein. Für Autos wären sie so oder so zu schmal. Die Fußgänger sind also illegal! 🙂 🙂 🙂

    #337107

    Freie Fahrt für freie Radfahrer. Es hat bis jetzt funktioniert, also lässt es so wie es ist.

    #337108

    Am Eingangstor zur Peißnitz auf der Gimritzer Seite ist die Zufahrt zur Peißnitz als Fahradstraße gekennzeichnet. Was auch immer das sein mag. Zusätzlich verziert mit allerlei komischen Symbolen, die ich nicht so genau dekodieren kann. Deshalb: Radler frei!
    Im Zweifelsfall ist es so etwas wie ein „shared space“. Nehmt Rücksicht aufeinander, und habt Spaß.

    #337109

    Das werde ich mir morgen mal ansehen.

    #337112

    Ihr habt echt Probleme. Und dann noch solche Typen wie Rive. Junge, Junge, da tun sich Abgründe auf. Der Deutsche an sich kann sehr häßlich sein.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 2 Monaten von Osmo.
    #337114

    @SfK: Dreh dich morgen früh noch mal rum. Die Gimritzer Lokalredaktion des Magdeburger Generalanzeigers war soeben vor Ort und kehrte mit diesem Bild zurück (gerade aus dem Entwicklerbad genommen und per Fax an die Red. geschickt):

    Bildunterschrift: „Beschilderung Wilde Saale/ An der Saaleschleife: Wer hier nicht wohnt, darf Fahrrad fahren. Anwohner gehen besser zu Fuß, sonst trifft sie der Wendehammer. Zuwiderhandelnde werden von herrenlosen Fahrrädern verfolgt.“

    #337115

    Zwischen Schwanenbrücke und Peißnitzbrücke fahren täglich tausende Radfahrer,,ein Schild ist mir an dieser Strecke noch nicht aufgefallen.

    #337116

    Herr TEU, natürlich ist das schon alles bekloppt.

    Das man so einer Forderung keinen Blumentopf gewinnen kann ist klar, aber soweit sie mit Ihrem 1000 Euro Drahtesel auch Zusatzversicherungen wegen Diebstahl mit Fahradkennziffern haben, Fahradparkhäuser fordern usw. geht es darum den Halter des Fahrrads ggg, anzeigen zu können, wenn mal wieder ein Fussgänger am Markt mit Tempo 30 mit Elektromotor umgesäbelt wird….

    #337119

    SfK meinte aber um die Fontäne. Neben der Ziegelwiese verläuft die Peißnitzstraße und ist von den restlichen Wegen mit einem Bordstein abgetrennt.

    Ansonsten zum Schild. Die Fahrradstraße ist halt eine Straße die den Radlern vorbehalten ist, außer ein Zusatzschild (Anlieger frei) regelt das anders. Dann haben die Radfahrer aber eben dennoch „Vorrang“, zusätzlich gelten maximal 30 km/h. Und Anlieger sind keine Anwohner, da letzteres m.W. als Ausnahme eh nicht mehr erlaubt ist. Was ein legitimes Anliegen ist, musst du dann ggf. mit der Obrigkeit im Nachhinein klären.

    #337141

    Viel einfacher: „Anlieger sind Personen „[…], die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.“

    #337148

    Ich habe mir die Lage vor Ort nochmal angeschaut. Es befindet sich in der Tat die Beschilderung mit der Fahrradstraße an der Abzweigung der ehemaligen Rennbahnstrecke in Richtung Gut Gimritz. Die Ausschilderung der Fahrradstraße geht dann kurz vor dem Spielplatz (der mit der Seilbahn) so weiter, dass dort ein Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder, Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kfz (Verkehrsschild VZ 260) steht. Darunter befindet sich eine Ausnahme für Anlieger.

    Das alles macht die Sache nicht wirklich einfacher.

    1. Frage: Bedeutet das nun, dass die Fahrradstraße dort endet, wo der Spielplatz beginnt?

    2. Frage: Wo führt die Fahrradstraße nun genau lang?

    3. Frage: Warum gibt es in entgegengesetzter Richtung (also aus Ernst-König-Straße kommend) keine Fahrradstraße? Ist das also eine Einbahn-Fahrradstraße?

    4. Frage: Was ist zB mit dem Weg zur Schwanenbrücke, den Wolli ansprach?

    #337150

    Frage: Bedeutet das nun, dass die Fahrradstraße dort endet, wo der Spielplatz beginnt?

    Sie endet da, wo sie aufgehoben wird. Vorher nicht. Ein „Aufgehoben-Schild“ befindet sich beispielsweise auf der Rückseite des oben abgebildeten Schildes.

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