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- Dieses Thema hat 100 Antworten und 16 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 10 Monaten von geraldo.
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16. Januar 2016 um 11:29 Uhr #199140
Und an dieser Stelle, lieber Wolli, musst Du Dir doch eingestehen, dass wir wieder so etwas wie eine Eingabe beim Staatsratsvorsitzenden brauchen.
16. Januar 2016 um 11:42 Uhr #199144Mit deiner „DDR-Nostalgie“ bringst da es nicht bis in die Ratsspitze.
16. Januar 2016 um 11:44 Uhr #199145Nein, brauchen wir nicht und geht auch nicht, selbst Angie kann die Aufstellung von Fahrradparbügeln vor der Mubi nicht anweisen, auch unser umtriebiger OB kann gegen den Willen des Eigentümers des Grundstückes nichts ausrichten. Und das ist auch gut so.
Der OB könnte aber seine Verwaltung anweisen, mit dem Eigentümer zu sprechen.
Das ist ja vermutlich gar nicht geschehen.
Als Förderverein der Stadtbibliothek werden wir die Angelegenheit jetzt selbst in die Hand nehmen.16. Januar 2016 um 11:47 Uhr #199147Hätt ich an eurer Stelle schon lange gemacht – das soll kein Vorwurf sein.
28. Januar 2016 um 17:33 Uhr #201984Als erstes habe ich mal Fotos gemacht, dort werden wir einen mobilen Fahrradständer aufstellen:
28. Januar 2016 um 23:41 Uhr #202046
AnonymMobil= beweglich? Mobil= fahrendes Gerät? Mobil= tragbar, nicht angeschraubt oder wie soll man sich das vorstellen?
29. Januar 2016 um 09:19 Uhr #202076Tragbar, nicht angeschraubt. So wie vor vielen Geschäften (z. B. Industriebackfilialen).
29. Januar 2016 um 09:20 Uhr #202077Als erstes habe ich mal Fotos gemacht, dort werden wir einen mobilen Fahrradständer aufstellen:
Prima Wolli.
29. Januar 2016 um 12:10 Uhr #202156Da wir niemanden vor den Kopf stoßen wollen, werde ich den städtischen „Runden Tisch Radverkehr“ um Behandlung in der nächsten Sitzung am 11. Februar bitten, obwohl die Stadt nicht zuständig ist, denn ihr gehört die Aufstellfläche nicht.
29. Januar 2016 um 14:28 Uhr #202215
Anonymq10010110: Damit erachte ich den Fahrradständer nicht als diewbstahlssicher. Man kann heutzutage nicht so blöd denken, wie es kommen könnte.Aber ich versuch’s mal:
a) Eigenbedarf (passt in jeden Keller)
b) Metall= bringt Geld bei Ablieferung( siehe auch Gulli-Deckel!)29. Januar 2016 um 15:12 Uhr #202222Auch daran haben wir gedacht, Elfriede, deshalb wird von außen unsichtbar ein GSM-Tracker eingebaut, damit kann man das Gestell mit dem Handy orten und der Dieb bekommt netten Besuch.
Außerdem steht schräg gegenüber in der Ecke bei Diebels schon lange ein Fahrradstämndeer, der bisher nicht geklaut wurde.:
9. Juni 2016 um 11:31 Uhr #252888Von Runden Tisch Radverkehr kam folgende Antwort(gekürzt):
„Wir haben das Thema beim Runden Tisch Rad am 11.02.2016 behandelt. Die Teilnehmer waren sich einig, dass Ständer verwendet werden sollten, bei denen man den Rahmen mit anschließen kann. Da der klassische Vorderradhalter (s. g. „Felgenkiller“) dies nicht ermöglicht, sollten derartige Modelle nicht verwendet werden.
Hinsichtlich der Realisierung der Fahrradständer bin ich mit der Hausverwaltung in Kontakt getreten. Es handelt sich dabei um die IVK GmbH mit Sitz in Leipzig. “
Es wurde daraufhin ein Gespräch am 18.2. vor Ort vereinbart.Ergebnis der Beratung am 18.2.2016
„Herr Bucher übergab Kopien von Vorzugsvarianten für Fahrradabstellanlagen, erklärte aber, dass er und sein städtischer Bereich nicht zuständig sind, da das Grundstück kein städtisches Eigentum ist.
Der Hausverwalter erklärte, das sich das Grundstück im Besitz einer Eigentümergemeinschaft von vier Eigentümern befindet, die alle befragt werden müssen.
Außerdem müssen die Belange der Feuerwehr beachtet werden.Aufgrund dieser Sachlage und der Tatsache, dass die Bemühungen der Musikbibliothek seit Jahren erfolglos sind, kam ich zu der Einschätzung, dass es in absehbarer Zeit keine Lösung gibt, wenn die Klärung in den Händen des Hausverwalters bleibt und der zuständige städtische Bereich für Fahrradabstellanlagen die städtische Musikbibliothek nicht unterstützt.
Ich habe deshalb die Klärung der Angelegenheit übernommen. Der Hausverwalter sagte zu, mir umgehend die Ansprechpartner der Eigentümergemeinschaft mitzuteilen.“
Da der Hausverwalter mir die zu befragenden Eigentümer nicht mitgeteilt hat, bin ich zu Tat geschritten, habe einen Fahrradständer gekauft und hingestellt, Fahrradbügel wie gewünscht konnten es natürlich nicht sein, da dabei eiune Bodenverankerung nötig ist.
Am 8.6. habe ich ein Foto gemacht:
Dem Bereich von Herrn Stäglin überreiche ich für die unterlassene Unterstützung der städtischen Musikbibliothek folgenden Stempel:
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 10 Monaten von wolli.
10. Juni 2016 um 14:16 Uhr #253129Wenn du solche Ständer hinstellst kannste es auch gleich lassen, es sei denn du findest es witzig, nachher nur noch das Vorderrad vorzufinden.
10. Juni 2016 um 17:48 Uhr #253159@geraldo
Ich mache Dir einen Vorschlag, Du holst von den vier Grundstückseigentümern und von der Feuerwehr (wegen der Zufahrt)die Genehmigung zur Aufstellung von Fahrradbügeln ein, die im Boden fest verankert werden, und unser Förderverein stellt die Fahrradbügel auf, an denen die Räder am Rahmen angeschlosssen werden können.13. Juni 2016 um 17:24 Uhr #25350513. Juni 2016 um 17:53 Uhr #253509Wenn du solche Ständer hinstellst kannste es auch gleich lassen, es sei denn du findest es witzig, nachher nur noch das Vorderrad vorzufinden.
Besser als nichts. Aber du stellst dein Fahrrad wahrscheinlich eh wild ab wo du willst. Vielleicht sollte man die Damen und Herren vom Ordnungsamt noch mit einer Flex ausstatten.
13. Juni 2016 um 19:29 Uhr #253516Dieses „Besser als nix“ verstellt nur den Platz für richtige Lösungen. Und was etwa das Anschließen des Fahrrades bspw. an einem Verkehrsschild mit „wild“ zu tun hat verstehen wohl nur Autofahrer, die gerne auf Fuß- und Radwegen parken.
13. Juni 2016 um 19:55 Uhr #253518Um es nochmal zu sagen: Es ist nach StVO erlaubt, sein Fahrrad auf der Straße wie ein Auto zu parken. Davon sollte aus Protest hemmungslos Gebrauch gemacht werden, bis Autofahrer feststellen, dass man mit den eigenen Beinen auch laufen kann.
13. Juni 2016 um 20:29 Uhr #253523Dieses “Besser als nix” verstellt nur den Platz für richtige Lösungen. Und was etwa das Anschließen des Fahrrades bspw. an einem Verkehrsschild mit “wild” zu tun hat verstehen wohl nur Autofahrer, die gerne auf Fuß- und Radwegen parken.
Wo verstellt die Lösung hier den Platz für eine richtige Lösung die nicht mal angedacht ist?
Und zum Thema Falschparken von Radfahrern, schau dir mal z.B. das Geländer am Unterberg an. Aber stimmt Pflichten gelten nur für Autofahrer. Zumindest in deiner Welt.
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 10 Monaten von nix idee.
13. Juni 2016 um 20:31 Uhr #253525
AnonymEine sehr rücksichtsvolle Haltung @SfK! Diese Art Protest trägt bestimmt zu gegenseitigem Verständnis bei.
13. Juni 2016 um 20:41 Uhr #253527Ich glaube, es hackt! Geht Rücksicht jetzt soweit, dass man seine Rechte als Straßenverkehrsteilnehmer nicht mehr ausüben darf?
13. Juni 2016 um 21:09 Uhr #253528CDU- und Mantafahrer werden Deinen auf der Straße geparkten linken, versifften Drahtesel von der Straße fegen.
13. Juni 2016 um 21:38 Uhr #253531Dann wird nachgerüstet.
13. Juni 2016 um 21:40 Uhr #253532Ich glaube, es hackt! Geht Rücksicht jetzt soweit, dass man seine Rechte als Straßenverkehrsteilnehmer nicht mehr ausüben darf?
Stimmt darum hast selbst du von Protest geschrieben. Wobei ich dir diese Naivität wirklich sofort und in vollem Umfang abnehme.
Davon sollte aus Protest hemmungslos Gebrauch gemacht werden
Aber dann kenne auch deine Pflichten. Denn wer mit den großen Spielen will, sollte auch die Regeln kennen. Da hast du ja in der Vergangenheit sehr viele Defizite bewiesen.
13. Juni 2016 um 21:59 Uhr #253541Dieses “Besser als nix” verstellt nur den Platz für richtige Lösungen.
Naja, für richtige Lösungen fehlt ja wohl ganz offensichtlich der Wille. So ein Fahrradständer (wohlgemerkt keine Fahrradsicherungsanlage) ist schnell weggeräumt, wenn sich das mal ändert.
Und zum Thema Falschparken von Radfahrern, schau dir mal z.B. das Geländer am Unterberg an.
Du kannst mir jetzt sicher mal behilflich sein und die passende Vorschrift dazu raussuchen?
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