Startseite › Foren › Halle (Saale) › Eisenbahnüberführung (EÜ) B6
- Dieses Thema hat 29 Antworten und 8 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahren, 8 Monaten von wunderlich.
-
AutorBeiträge
-
22. März 2015 um 16:55 Uhr #145485
Durch die DB-Netze ist vorgesehen, die Eisenbahnüberführung an der B 6 durch einen Neubau in geänderter Lage entsprechend der neuen Linienführung der Bundesstraße B6 zu ersetzen. Nach anschließender Durchführung der Straßenbauarbeiten durch die Stadt Halle wird die alte Eisenbahnüberführung zurückgebaut und durch einen Dammneubau ersetzt.
Irgendwie müßte sich doch da bald was bewegen, damit die Gesamtfertigstellung des Bahnknoten Halle termingerecht erfolgen kann.22. März 2015 um 18:30 Uhr #145489Kenno, erst Neubau, dann Straße, dann Rückbau, dann Dammbau… wie du selbst schreibst… 😉
Also Stadt erst zum zweiten… eben „anschließend“…
22. März 2015 um 19:38 Uhr #145524Schulze, habe den Text geändert.
22. März 2015 um 21:36 Uhr #145571Einverstanden… es war etwas misverständlich… 😉
Andererseits hast du recht, die sollten mal in die Puschen kommen…
22. März 2015 um 23:00 Uhr #145579Die Pläne zur Verlegung der B6 und zum Brückenneubau (EÜ B6) lagen bis 11.07.2014 im Technischen Rathaus aus und sind im Internet beim Landesverwaltungsamt einsehbar.
http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/wirtschaft/planfeststellung/planunterlagen/bundesstrassen/
Aktuell sind die Gärten wohl noch nicht gekündigt.
Aber wir finden noch ein paar Eidechsen oder Weinbergschnecken (aber nur, weil sie wirklich da sind).
Der Gutachter hat nur Fledermäuse vermutet.23. März 2015 um 10:26 Uhr #145607Der Lvwa-link ist jedenfalls tot
23. März 2015 um 11:05 Uhr #145618Der Lvwa-link ist jedenfalls tot
Tut mir Leid.Das Projekt offensichtlich nicht. Im Herbst wurde schon eine Stromleitung verlegt. Ein Mast weg, dafür zwei neue. Die Unterlagen hab ich noch.
23. März 2015 um 12:25 Uhr #145634So ist es geplant:
http://www.vde8.de/EUe-B6——_site.site..ls_dir._nav.443_likecms.html
http://www.vde8.de/Kreuzungsbauwerk——_site.site..ls_dir._nav.444_likecms.html
(zum Öffnen bitte den ganzen Link markieren und im neuen Fenster öffen)
23. März 2015 um 12:51 Uhr #145637Prägnant:
Kreuzungswinkel: 4,50 m
Wohl schlecht aufgepasst in Schule und Studium…
23. März 2015 um 14:46 Uhr #145662Kreuzungswinkel hätte ich auch in Grad oder Gon erwartet.
21. Juni 2015 um 17:39 Uhr #159211Gärten sind noch nicht gekündigt. Der Flächennutzungsplan noch nicht geändert. Deshalb immer noch die gesamte Anlage Dauerkleingartenanlage.
Wird wohl ausgehen wie Delitzscher Strasse oder Rosengarten.21. Juni 2015 um 20:27 Uhr #159267Hoffentlich bleibt die Kurve wie sie ist. Das ist eine hervorragende Entschleunigungsmaßnahme, nachdem man gefühlte zehn Kilometer nur geradeaus gefahren ist, aus Bruckdorf kommend. Man kann die Straße an der Unterführung auch so noch etwas absenken, um die erforderliche Mindesthöhe zu erreichen.
22. Juni 2015 um 14:32 Uhr #159405Hoffentlich bleibt die Kurve wie sie ist. Das ist eine hervorragende Entschleunigungsmaßnahme, nachdem man gefühlte zehn Kilometer nur geradeaus gefahren ist, aus Bruckdorf kommend. Man kann die Straße an der Unterführung auch so noch etwas absenken, um die erforderliche Mindesthöhe zu erreichen.
Für diese persönlichen Änderungen dürfte es zu spät sein, denn die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung ist doch unter Dach und Fach.
Nach den DB-Netze AG Infos werden die Bauarbeiten im Zuge einer jährlich andauernden hälftigen Gleissperrung für den Umbau des Hbf.Halle bis Ende 2017 realisiert werden.22. Juni 2015 um 21:05 Uhr #159449So war der Plan. Gärten sind noch verpachtet. Keiner weiß, wann es losgeht.
„9.1 Zeitliche und technologische Abwicklung
Mit der Durchführung der Baumaßnahme wird nach dem Vorliegen des Planrechtes begonnen. Der Bauablauf ist so geplant, dass die betrieblichen Einschränkungen bei Bahn und Straße minimal bleiben. Für die Änderung der Kreuzung wird eine Bauzeit von März 2016 bis April 2018 veranschlagt. Die Sperrpause zur Vollsperrung aller 4 Eisenbahngleise zwecks Einschiebung der neuen Eisenbahnüberführung ist im November 2016 mit einer Woche eingeplant. (Erläuterungsbericht)Gehölzfällungen und der Abriss der Gartenlauben im Zuge der Baufeldfreimachung sowie Arbeiten mit starker Lärmentwicklung (z.B. beim Bau des Brückenbauwerkes) sind in der Zeit vom 1. Oktober bis 29. Februar durchzuführen. (U9 I+II)“
22. Juni 2015 um 22:12 Uhr #159454@wunderlich,
für die 3-monatige Kündigung der Kleingärten reicht doch die Zeit bis 01.10.2015 aus , zumal der Abriß der Gehölze und der Lauben offensichtlich nicht durch die Kleingärtner vorgesehen ist.22. Juni 2015 um 22:31 Uhr #159459Das mit den 3 Monaten denken andere eventuell auch. Ist aber falsch.
Bundeskleingartengesetz
(2) Die Kündigung ist nur für den 30. November eines Jahres zulässig; sie hat spätestens zu erfolgen
1. (hier nicht relevant)
2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 6 am dritten Werktag im Februar
http://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.htmlKürzere Fristen sind nur bei „Verschulden“ der Kleingärtner möglich, welches ja hier nicht vorliegt.
22. Juni 2015 um 22:45 Uhr #159461@ Kenno, wo hast du das mit den 3 Monaten als Kündigungsfrist her? Gibt es da eine Quelle?
Und hat Wunderlich recht „Der Flächennutzungsplan noch nicht geändert.“ Immerhin geht dann ja eine Straße durch die „Dauerkleingartenanlage“.
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 11 Monaten von admin.
22. Juni 2015 um 23:27 Uhr #159466Die Kündigung zum 30.11. laut Bundeskleingartengesetz ist richtig, reicht aber trotzdem noch aus und die 3-Monatefrist hatten wir bei unserer Gartenkündigung durch, weil uns Zeit für die Herstellung des ursprünglichen Zustandes gegeben werden mußte.
Ob die Anlage eine Dauerkleingartenanlage ist, möchte ich stark bezweifeln, müßte aber aus dem FNP hervorgehen.23. Juni 2015 um 01:13 Uhr #159477Haben die gekündigten Gärtner eine Möglichkeit, in andere Gartenanlagen umzuziehen? Inwieweit hilft da der Stadtverband ?
23. Juni 2015 um 11:24 Uhr #159549„die 3-Monatefrist hatten wir bei unserer Gartenkündigung durch,“
@ Kenno, was war die Begründung:
§ 9 Ordentliche Kündigung
(1) Der Verpächter kann den Kleingartenpachtvertrag kündigen, wenn
1. der Pächter ungeachtet einer in Textform abgegebenen Abmahnung des Verpächters eine nicht kleingärtnerische Nutzung fortsetzt oder andere Verpflichtungen, die die Nutzung des Kleingartens betreffen, nicht unerheblich verletzt, insbesondere die Laube zum dauernden Wohnen benutzt, das Grundstück unbefugt einem Dritten überläßt, erhebliche Bewirtschaftungsmängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt oder geldliche oder sonstige Gemeinschaftsleistungen für die Kleingartenanlage verweigert;
(2) Die Kündigung ist nur für den 30. November eines Jahres zulässig; sie hat spätestens zu erfolgen:
1. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 am dritten Werktag im August,
2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 6 am dritten Werktag im Februar
FNP hier: http://www.halle.de/de/Verwaltung/Stadtentwicklung/Bauleitplanung/Flaechennutzungsplan/23. Juni 2015 um 11:29 Uhr #159550@ hei-Wu Die Pächter sind noch nicht gekündigt.
23. Juni 2015 um 11:51 Uhr #159558@wunderlich,
bei uns ging es um die Kündigung durch den Grundstückseigentümer, der das Kleingartengelände (29 Gärten) wohnungswirtschaftlich verwerten wollte und in 2.Instanz gerichtlich scheiterte.23. Juni 2015 um 12:09 Uhr #159562Am Donnersberg?
23. Juni 2015 um 12:32 Uhr #159569Ja
23. Juni 2015 um 12:55 Uhr #159580Die Anlage „Am Gleisdreieck“ an sich bleibt doch erhalten. Muttern ihr Gartenparadies, welches sie vom Opa übernahm, ist da auch und die hat mit Sorge die Entwicklung dort verfolgt. Glücklicherweise ist sie nicht betroffen, der Garten ist seit über 50 Jahren in den Händen der Familie.
Die vom Rückbau betroffenen Kleingärtner sind bereits größtenteils innerhalb der Anlage in andere freie Gärten umgezogen, einige wenige haben ganz aufgegeben. Sicher spielte da auch das Alter eine Rolle.
Allerdings freut man sich seit 2 JAhren vermehrt über Kinderlachen in der Anlage, es gibt mehrere Junge Familien, die die Kleingärtnerei für sich entdeckt haben und man kann hoffen, daß der Negativtrend, die Überalterung nunmehr sich umkehrt.Hilfe vom Stadtverband? Von was träumt ihr denn nachts? Von denen hat sich nicht mal ein einziger Vertreter zu den Versammlungen getraut, als die Baumaßnahme als erstes durch die Zeitung publik wurde. Auch keine Art übrigens, daß der Bauherr nicht mal zuerst die Betroffenen informiert, ehe es durch die Presse geht.
Ich persönlich halte es für blanken Unsinn, die bisherige Kurve nunmehr in 2 exakte 90° Kurven umzugestalten, der Sinn ergibt sich hier einfach nicht in meinen Augen. Man hätte die Brücke dort wo sie bisher war, neu bauen und die Straße in der jetzigen Lage ertüchtigen können. Da wär vielleicht eine Reihe der Gärten gefallen, aber nicht ein solches Ungemach über die Anlage hereingebrochen.
Aber gut, nun sollen die Bagger rollen um eine Schneise der Verwüstung mitten durch die über die Jahrzehnte gesund gewachsene Anlage zu schlagen.
Ich würde mir ja wünschen, daß man dann wenigstens den Rest der alten Straße, der da nun bei der Umverlegung übrig bleibt, liegen lässt und die Fläche offiziell zu Parkplätzen umwidmet. Das würde dort ein echtes Problem lösen. -
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.