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  • #138291

    Hatte die Flasche Ouzo umgewidmet und kann mich erst jetzt wieder zu Wort melden. Das Urteil ist in der Sache zu begrüßen. Aber die vielen Randbemerkungen des Richters haben nichts im Gerichtssaal zu suchen. Das war Politik.

    #138295

    Woran zu sehen ist; auch Richter sind nur Menschen und offensichtlich doch auch Interessengeleitet, oder so.

    #138300

    Wohl noch nie etwas davon gehört, dass ein Urteil auch begründet werden muss? „Randbemerkungen“ sind eher die geistigen Ergüsse in diesem Forum.

    #138322

    Das Urteil ist zu begründen, die Revision legt die Staatsanwaltschaft ein, nicht der verbitterte und „unabhängige“ Richter!

    #138366

    Anonym

    @redhall, Pegida lässt grüßen.

    #138380

    Danke für die Grüße von Deiner Truppe, @Lou!
    Mit Eurer Hatz seid ihr ja nun kläglich gescheitert.
    Wie sagte ich bei seinem Amtsantritt:
    Jetzt wird endlich auch im Rathaus rechtsstaatlich gearbeitet!

    #138408

    B. trifft bald niemand mehr, wer gibt sich schon mit Spieverderbern ab?

    #138409

    Anonym

    Lieber @redhaller, wer soll meine Truppe sein?! Jedenfalls wird mir durch deine Aussage klar, dass der Begriff Rechtsstaat für den gemeinen Bürger (in Anlehnung an @winkus Denk- und Ausdrucksweise) völlig nebulös und beliebig ist.

    #138421

    Liebe? @Lou!
    Du lagst doch mit Deiner Gedankenwelt völlig daneben!
    Außer nebulösen Anschuldigungen habt ihr doch nichts vorgebracht!
    0815 ist doch Deine Vorwahl! 😉

    #138504

    @Geraldo Natürlich müssen die Richter den Freispruch begründen. Mehr aber auch nicht. Das Wort „Gutsherrenart“ ist zu null Prozent relevant für den Freispruch. Andernfalls erkläre mir, wobei es eine Rolle spielen soll.

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