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  • #98537

    Und, Zahlensalat, was soll die Konequenz aus deiner brillanten Analyse sein?

    Also zunächst mal – auch im Hinblick auf die Anzahl und Verteilung der Stimmen – sollte bei lokalen Wahlen/Entscheidungen eine Parteizugehörigkeit keine Rolle spielen dürfen. Es kann nicht sein, dass irgendwelche Parteiblinzen in den Stadtrat kommen, die niemand wollte, und mitentscheiden dürfen, nur weil ein anderer Kandidat sozusagen seine überschüssigen Stimmen weitergeben kann, während andere Kandidaten trotz starken Engagements und starker Wählerschaft keine Chance haben.

    Des weiteren sollte über eine Ausgemeindung z. B. Dölaus aus Halle nachgedacht werden. Die Interessen der Menschen dort sind einfach zu verschieden zu den Interessen der Stadtbewohner oder der Bewohner der Südstadt/Silberhöhe. Dass jetzt Entscheidungen, die (mehrheitlich Grüne) Innen- oder (Linke) Südstädter betreffen, von in Dölau o. ä. gewählten CDU-Politikern gefällt werden, ist keine gerechte Vertretung des Wählerwillens.

    Außerdem haben stadt- und europapolitische Themen kaum einen Bezug zueinander, aber die Leute wählen trotzdem bei beiden Wahlen die gleiche Partei, weil sie’s kennen und selber denken wehtut. Ich glaube, die Mehrheit der CDU- (oder SPD-)Wähler ist auch gegen das transatlantische Freihandelsabkommen, aber da z. B. Annegret Bergner für die CDU angetreten ist, wurde halt auch bei der EU-Wahl CDU angegkreuzt, auch wenn Frau Bergner wohl kaum einen Einfluss auf die Europapolitik ausüben wird.
    Deshalb nochmal: Parteien sollten bei zukünftigen Kommunalwahlen keine Rolle spielen dürfen. Auf die Personen kommt es an.

    #98540

    Du willst Dölau ausgemeinden, weil dir deren Wahlergebnis nicht passt?
    Was bist du für ein Demokrat?

    #98542

    Bei uns haben sich 3 Studenten das Erfrischungsgeld von 37 Euro verdient.

    Das magere Ergebnis der MitBürger hat mich auch sehr überrascht. Die Bürger haben erfreulicherweise den Parteien, die ein Grundsatzprogramm und klare Strukturen haben, das Vertrauen geschenkt, und das trotz dem ständigen Schlechtreden der Parteien.

    #98541

    Die zählen immer noch die Kommunalwahl aus. Warum dauert das so lange?

    Du hast noch nie als Wahlhelfer gearbeitet, kann das sein??

    #98553

    Doch, ich saß in meinem leben sicher so 7 – 8 mal an den Urnen. Deshalb wunderte ich mich ja. Das waren Bundestagswahlen, Landtagswahlen, aber eben noch nie eine Kommunalwahl. Wolli hat das ja alles schlüssig erklärt.

    #98556

    Du willst Dölau ausgemeinden, weil dir deren Wahlergebnis nicht passt?
    Was bist du für ein Demokrat?

    Nicht, weil mir das Wahlergebnis nicht passt, sondern weil die Interessensunterschiede zu groß sind. Wenn die Ergebnisse hinsichtlich der politischen Ausrichtung wenigstens halbwegs homogen wären, wäre das ja gar kein Problem. Aber wie ich schon sagte, werden hier Menschen im Stadrat sitzen und Entscheidungen getroffen, die nicht den Willen der Wähler in den einzelnen Stadtteilen widerspiegeln. Und bei Kommunalpolitik geht’s wirklich mehr um Entscheidungen, die vor Ort direkte Konsequenzen haben, nicht nur abstrakt, wie auf Bundes- oder EU-Ebene.

    Die Bürger haben erfreulicherweise den Parteien, die ein Grundsatzprogramm und klare Strukturen haben, das Vertrauen geschenkt, und das trotz dem ständigen Schlechtreden der Parteien.

    Es braucht im Stadtrat aber keine Grundsatzprogramme oder klare Strukturen, da werden auf demokratische Weise Entscheidungen von Menschen getroffen, die direkte Auswirkungen auf das Lebensumfeld der Nachbarn haben (Kindergärten, Straßenbau, Kulturförderung etc.). Da sind die Meinungen der Personen viel wichtiger als die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei. Aber das schnallen die Leute ja nicht. Wenn da im Stadtrat eine Entscheidung getroffen wird, denken die, es war die Partei, die das herbeigeführt hat.

    #98561

    So dumm ist der Wähler nicht, 100011100, wie Du und so manche andere meinen.
    Ich habe mich gewundert, wie schnell die Wähler bis auf wenige Ausnahmen in den Wahlkabinen ihre Wahlentscheidung getroffen haben, sie wußten also genau, wenn sie wählen wollten.
    Es gab auch mal Stau und es hätten 3 Wahlkabinen sein müssen, denn bei uns gab es eine Wahlbeteiligung von ca. 50 % mit über 700 Wählern.

    #98562

    „Weil Die Interessenunterschiede zu groß sind“.

    Sowas kommt im Leben öfters vor. Dazu ist ein Stadtrat da, Interessensunterschiede auszugleichen. Oder was hast du dir gedacht?

    Du willst Dölau ausgemeinden. Vielleicht noch ne Mauer drumherum bauen, damit keiner der Dölauer mehr in die Stadt kommt?

    ?

    Im Gegenteil: ich wäre dafür, die Wahlbereiche aufzulösen. Ich halte die für undemokratisch. Warum darf ich nicht als mündiger Wähler unter allen Kandidaten wählen, die im Stadtgebiet kandidieren? Wieso glaubt man, uns vorschreiben zu müssen, unter welchen Kandidaten wir zu wählen haben? Besonders Einzelkandidaten werden dadurch, dass sie nur in einem Wahlbereich auf Stimmenfang gehen dürfen, die Wahlchancen beschnitten.

    #98567

    Es ist ein beliebtes Spiel der Mächtigen (egal in welchem System) Verwaltungsgrenzen zu ändern umd gewünschte Ergebnisse zu erreichen.
    Ceausescu hatte das gemacht (um die Gewichtung der Szekler zu verändern), Владимир Владимирович П. macht es und die Kolonialmächte im 18. und 19.Jahrhundert beherrschten das Spiel meisterlich. Da wäre dann Halle in guter Gesellschaft *g*
    Dass die Interessen der halleschen Ränder etwas anders sind als in der Kernstadt, ist schon klar. Hier gilt es, einen Ausgleich der Interessen zu finden. Und in einer funktionierenden Demokratie sollte das auch klappen. Aber darum gleich ausgemeinden?

    #98570

    Mal eine Frage: Wo kann man nachlesen, wie die Sitze verteilt werden?

    Bei der PARTEI repräsentiert ein Mandat knapp 2000 Stimmen, bei CDU und Linken repräsentiert ein Mandat reichlich 4000 Stimmen. Ich sehe da ein kleines Problem bei der Gleichheit der Stimmengewichtung.

    #98572

    Dem Auflösen der Wahlbezirke schließe ich mich an, die Kandidaten, die meine 3 Stimmen bekommen hätten, waren alle nicht in meinem Wahlkreis. Ich habe aus meiner Sicht die 3-4 Wahl nehmen müssen, weil meine erste und zweite Wahl in der falschen Nachbarschaft kandidiert haben.

    #98574

    @Q-Boy das interessiert mich ebenfalls, soweit ich eruieren konnte, hat Frau Winkler nur ca. 1000 Stimmen und Herr Häder hat 659 Stimmen und beide sind ebenfalls im Stadtrat…

    #98577

    Zunächst wird die Stimmenanzahl einer Partei/Wählergruppe im gesanten Stadtgebiet addiert, daraus ergibt sich die Zahl der Sitze für diese Partei/Wählergruppe.
    Dann werden anhand der Stimmen in den Wahlbereich diese Sitze auf die Wahlbereiche aufgeteilt. Wenn dann eine Partei in einem Wahlbereich 3 Sitze bekommt, entfallen diese auf die 3 Bewerber mit den meisten Stimmen dieser Partei in diesem Wahlbereich. Da kann also einer 8000 Stimmen haben und die nächsten beiden nur ca. 300, die kommen auch rein. Kandidaten mit hohen Stimmenzahlen wie Bönisch, Bergner, Meerheim ziehen also praktisch andere Kandidaten mit rein.

    Das steht alles genauer im Kommunalwahlgesetz von Sachsen-Anhalt, die Sitzverteilung regelt sich nach §§39-43.
    Das Zählverfahren bevorteilt die kleinen Parteien/Wählergruppen.

    #98579

    Legt das Kommunalwahlgesetz auch fest, dass es Wahlbereiche geben muss? oder kann der Rat beschließen, nur noch einen Wahlbereich für das gesamte Stadtgebiet einzurichten?

    #98580

    Laut Gesetz müssen Wahlbereiche annähernd die gleiche Größe haben, und das wäre nicht mehr gegeben.

    § 7 Abs. Kommunalwahlsgesetz LSA:

    „Bei der Wahl zu den Gemeinderäten in kreisfreien Städten und zu den Verbandsgemeinderäten und bei der Wahl zu den Kreistagen WIRD das Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche eingeteilt. Die jeweilige Vertretung beschließt ihre Anzahl und Abgrenzung, sobald der Wahltag feststeht. Die Wahlbereiche des Wahlgebiets sollen annähernd die gleiche Größe haben. Die Einwohnerzahl eines jeden Wahlbereichs soll von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche des Wahlgebiets nicht um mehr als 25 v. H. nach oben oder nach unten abweichen. Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sollen die örtlichen Verhältnisse und für die Wahlen zu, den Kreistagen möglichst die Grenzen von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften berücksichtigt werden.“

    #98581

    Es spielt auch eine Rolle, wieviel Kandidaten eine Partei aufgestellt hat. Es können sich 5.000 Stimmen für eine Partei eben auf 5 oder 20 Kandidaten verteilen. Beide Parteien bekommen am Ende gleich viele Sitze. Die einzelnen Kandidaten haben insgesamt aber weniger Stimmen.

    #98582

    Aus diesem Grund wurden die Wahlbereiche vor der jetzigen Kommunalwahl vom Stadtrat so geändert, dass ihr Größe der gesetzlichen Vorgabe entspricht. Durch den Einwohnerzuwachs in Heide Süd sind z.B. wesentliche Veränderungen entstanden.
    Wenn mich nicht alles täuscht, könnte der Stadtrat Halle zu einem Wahlbereich bestimmen, das hat Vor und Nachteile und wird in den Städten auch unterschiedlich gehandhabt.

    #98583

    Nein. Das Gesetz lässt keinen Spielraum – siehe „wird“. Es müssen mindestens zwei sein.

    #98584

    Danke für die Ergänzung, adiop, ich hatte es doch zu kurz zu erklären versucht.
    Deshalb hat ja auch das Neue Forum „alles was Beine hat“ aufgestellt, jeder bekommt von seiner Familie, Freunden etc. einige Stimmen, die wurden dann mit dem Ergebnis zusammengezählt, dass Sabine Wolf wieder in den Stadtrat eingezogen ist.

    #98586

    Dann sollte man das Kommunalwahlgesetz ändern. Es ist offenbar nicht der Weisheit letzter Schluß. Ansonsten könnte man ja wenigstens statt 5 Wahlkreise deren Anzahl auf zwei reduzieren.

    #98587

    Ich hätte auch gern Kandidaten aus anderen Wahlkreisen meine Stimme gegeben. Vielleicht können wir hier zur Lösung dieses Problems Briefwahltauschbörse einrichten.

    Biete Wahlzettel vom Wahlkreis 2, suche Wahlkreis 3. ^^

    #98588

    Die Mitbürger wurden als das wahrgenommen, was sie sins, ein Anhängsel der CDU. Und dann wurde lieber das Orginal gewählt!

    #98592

    Ich habe zur Frage des Gleichheitsgrundsatzes auch vor der Wahl an den Landes- und Gemeindewahlleiter geschrieben.
    Wirklich überzeugen können die Antworten nicht.

    Meine Frage:

    „Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

    ich sehe bei der kommenden Stadtratswahl den Gleichheitsgrundsatz der parteilosen Bewerber verletzt.

    Nach dem Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt kann jeder Bewerber bis zu 3 Stimmen bekommen. Für die Sitzverteilung werden dann alle Stimmen einer Partei zusammengerechnet. Die Zahl der Sitze ergibt sich dann nach Hare/Niemeyer wobei die Unterverteilung an die Wahlkreise mit dem gleichen Verfahren erfolgt.
    Hier sehe ich den Gleichheitsgrundsatz für die parteilosen Bewerber verletzt. Während ein Wahlvorschlag einer Partei/Liste auch von Stimmen aus anderen Wahlkreisen (in seiner Gemeinde/Stadt) profitieren kann, hat der parteilose Bewerber nur einen Wahlkreis, in dem er Stimmen bekommen kann. Eine Anrechnung aus einer Liste erfolgt nicht.

    Das Problem, welches sich ggf. auch in anderen Kommunen findet: in Halle gibt es 5 Wahlkreise, in den Wahlkreisen treten jeweils eine unterschiedliche Anzahl Kandidaten an. Alles Kandidaten von Parteien oder Gruppierungen. Nur in zwei Wahlkreisen treten parteilose Kandidaten an.
    Meine Frage ist: ist das ungleich, wenn in allen Wahlbezirken Parteibewerber mit einer Liste antreten und nur in 2 Wahlkreisen Einzelbewerber? Nur ein Bruchteil der Wahlberechtigte haben die Chance, den Einzelbewerber überhaupt zu wählen. Die übrigen rd. 190.000 Wähler in Halle haben diese Möglichkeit nicht, weil sie nicht in dem Wahlkreis wählen dürfen, in dem der Einzelbewerber antritt. Auch der Bewerber kann wiederum nicht von allen gewählt werden, er ist also nur von einer Teilmenge wählbar (da er ja nicht über eine Liste gewählt werden kann).

    Ich bitte um Aufklärung des Dilemmas.
    Welche Auswirkungen hat das auf die Kommunalwahl 2014?

    Vielen Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen,
    Wanja Seifert“

    Antwort der Gemeindewahlleiterin:

    „Sehr geehrter Herr Seifert,
    gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Kommunalwahl bilden das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt.
    Die Einreichung der Wahlvorschläge durch Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber sowie die Ergebnisermittlung verläuft entsprechend dieser gesetzlichen Vorgaben und liegt nicht im Ermessen der Wahlbehörde einer Gemeinde.
    Insofern entspricht Ihre Darstellung in Bezug auf die Berechnung der Sitzverteilung in einer Gemeinde mit mehreren Wahlbereichen den gesetzlichen Vorschriften gemäß § 40 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen- Anhalt.
    Ihrer Schlussfolgerung, dass diese Berechnung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde, kann hingegen aus hiesiger Sicht nicht gefolgt werden. Sollte das nämlich der Fall sein, müsste eine gesetzliche Änderung , die vom Landtag des Landes Sachsen- Anhalt vorgenommen werden muss, erreicht werden.
    Ihre E- Mail leite ich gern an den Landeswahlleiter weiter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stellv. Gemeindewahlleiterin Halle“

    Antwort des Landeswahlleiters:
    „Sehr geehrter Herr Seifert,

    es ist zutreffend, dass gemäß dem Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt jeder Wähler bei jeder Wahl zu den Vertretungen, die in seinem Wahlbereich stattfindet, drei Stimmen hat.

    Die im Wahlgebiet mit mehreren Wahlbereichen zu vergebenden Sitze werden gem. § 40 Abs. 2 KWG LSA den Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern aufgrund ihrer Gesamtstimmenzahl entsprechend dem Verfahren bei der Mandatsverteilung zu den Gemeinderatswahlen zugeteilt. Jede Partei, Wählergruppe und jeder Einzelbewerber erhält so viele Sitze, wie dies ihrem/seinem prozentualen Anteil an den Wählerstimmen entspricht. Hierbei wird in einem ersten Schritt die Stimmenzahl einer jeden Partei oder Wählergruppe und eines jeden Einzelbewerbers festgestellt. Die Verteilung der zu vergebenden Sitze auf die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber aufgrund dieser festgestellten Stimmenzahl erfolgt sodann nach dem Proportionalverfahren Hare/Niemeyer. Die den Parteien und Wählergruppen im Wahlgebiet jeweils insgesamt zustehenden Sitze werden – wiederum nach Hare-Niemeyer – auf Ihre Wahlvorschläge in den einzelnen Wahlbereichen verteilt. Allein letzterer Berechnungsschritt entfällt bei Einzelwahlvorschlägen.

    Im Falle des Vorliegens einer Wahlvorschlagsverbindung können bei der Feststellung der Stimmenzahl die Gesamtstimmen der Wahlvorschlagsverbindung berücksichtigt werden (§ 40 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 39 Abs. 4 KWG).

    Eine Feststellung eines Verstoßes gegen einen verfassungsrechtlichen Grundsatz des Wahlrechts, insbesondere des von Ihnen angeführten Prinzips der Chancengleichheit der Wahlbewerber, durch das Landesverfassungsgericht ist diesseits nicht bekannt. Die Umsetzung der Wahlrechtsgrundsätze bei der Ausgestaltung des konkreten Wahlrechts ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers. Dem Gesetzgeber steht bei der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze ein Ermessensspielraum zu (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Az.: LVG 10/06, Urteil vom 08.03.2007) , welchen er mit den Regelungen der einschlägigen §§ 40, 39 KWG LSA genutzt hat. Eine Beanstandung des Landesverfassungsgerichts dahin, dass diese Regelungen dem in der Verfassung zum Ausdruck kommenden Willen des Verfassungsgebers zuwiderlaufen, was bei Regelungen des Wahlrechts etwa der Fall sein kann, wenn die betroffene Regelung generell ungeeignet ist, die Einhaltung der Wahlgrundsätze zu sichern, oder wenn sie aufgrund ihrer Struktur diese Grundsätze erheblich gefährdet, liegt nicht vor, sodass einer Anwendung der Vorschriften gemäß der bisherigen Praxis nichts entgegen steht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag“

    #98604

    Ich hätte auch gern Kandidaten aus anderen Wahlkreisen meine Stimme gegeben. Vielleicht können wir hier zur Lösung dieses Problems Briefwahltauschbörse einrichten.

    Biete Wahlzettel vom Wahlkreis 2, suche Wahlkreis 3. ^^

    #98605

    @wolli Vielen Dank für die Erklärung!!

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