Der Dauercamper/Obdachlose vor dem Ratshof ist euch sicher auch schon aufgefallen. Ich habe ihn mal mit wenig Erfolg angesprochen, er scheint vom Leben arg gebeutelt zu sein.
Jetzt nimmt er allerdings mit seinem Rad und hoch bepackten Hänger zwei der neuen Fahrradbügel in Daueranspruch, das gefällt nicht allen.
Bei „Sags uns einfach“ steht dazu folgendes:
„Am Ratshof wurden neue Fahrradbügel zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern aufgestellt. Mir ist nun schon seit dem aufgefallen, dass der sich dort aufhaltende „Dauercamper“ seinen Besitz zwischen zwei dieser Fahrradbügel dauerhaft abstellt. Ich denke mal, dass das nicht im Sinne des Erfinders ist oder wird das einfach geduldet?
Status:
Abgeschlossen
Antworten:
Antwort vom 27.09.2017 10:09:
Es ist erlaubt, ein Fahrrad mit bepacktem Hänger an Fahrradbügeln abzustellen. Ein ordnungsrechtliches Einschreiten ist nicht geplant.
Das Team Sag´s uns einfach“