Startseite Foren Halle (Saale) Coronavirus – Panik oder Pandemie ?

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  • #386954

    „Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil plädiert für eine effizientere Gestaltung der Corona-Warn-App. „Ich verstehe nicht, warum wir uns nicht einen Ruck geben und einige datenschutzrechtliche Hürden aus dem Weg räumen“, sagte er der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. „Dass es in Zeiten der Pandemie nicht vertretbar sein soll, zu einem vernünftigen, automatisierten Austausch wichtiger Daten über die Corona-App zu kommen, ist mir völlig unbegreiflich.““ (ntv)

    Berechtigte Frage: Ist in einer Pandemie der Datenschutz ebenso wichtig wie ein Menschenleben?

    #386956

    B2B

    Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz darf das Ordnungsamt ohne richterlichen Beschluss nur auf Hinweis eines Blockwarts in die Wohnung spazieren. Beim nächsten heißen Sommer wird das Klimaschutzgesetz verschärft und das Ordnungsamt darf in die Kochtöpfe schauen. Beim nächsten AIDS-Ausbruch dürfen sie mit in die Betten.
    Diese Aushöhlung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte ist sehr bedenklich.

    #386959

    Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz darf das Ordnungsamt ohne richterlichen Beschluss nur auf Hinweis eines Blockwarts in die Wohnung spazieren. Beim nächsten heißen Sommer wird das Klimaschutzgesetz verschärft und das Ordnungsamt darf in die Kochtöpfe schauen. Beim nächsten AIDS-Ausbruch dürfen sie mit in die Betten.

    Diese Aushöhlung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte ist sehr bedenklich.

    Was soll das alles erst werden, wenn du durch eine Impfung gechippt wirst oder Frau Merkel in deiner Beesenkammer lauert?

    Geht es dir eigentlich gut?

    #386960

    Schlimmer als die Menschen, die sich in ihrem Kopf selber etwas zurechtbasteln, finde ich Politiker, die, obwohl sie es besser wissen, die Bevölkerung belügen, die die Corona-App hochjubeln, obwohl sie wissen, dass sie ineffektiv ist.

    #386961

    Schlimmer als die Menschen, die sich in ihrem Kopf selber etwas zurechtbasteln, finde ich Politiker, die, obwohl sie es besser wissen, die Bevölkerung belügen, die die Corona-App hochjubeln, obwohl sie wissen, dass sie ineffektiv ist.

    Leider gehört auch Gesundheitsminister Spahn immer wieder mal dazu. Er verspricht jetzt für den Sommer die Rückkehr zu Normalität. Das wird in wissenschaftlichen Kreisen erheblich anders gesehen.

    #386966

    B2B

    Geht es dir eigentlich gut?

    Ich finde den Artikel 13 im Grundgesetz mit hohen Hürden für die Unverletzlichkeit der Privatsphäre gut.

    (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
    (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

    #386967

    Geht es dir eigentlich gut?

    Ich finde den Artikel 13 im Grundgesetz mit hohen Hürden für die Unverletzlichkeit der Privatsphäre gut.

    (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

    (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

    Davor haben doch du und deine seltsamen Fake-News- und Verschwörungsanhänger keine Angst. Die fürchten sich doch vielmehr, dass in ihrem Kopf „eingebrochen“ wird.

    #386968

    @SfK, Du kannst von den Ansichten von B2B über Corona halten, was Du willst. Aber was die Einschränkung von Grundrechten anbetrifft, muss man sehr sehr vorsichtig sein. Corona bietet auch für mich keinen rechtfertigenden Anlass, grundlegende Datenschutzbestimmungen außer Kraft zu setzen.

    #386969

    Da antworte ich dir ganz offen: Das Virus hat vorher nicht gefragt, ob es ein Grundgesetz gibt. Für das Drehbuch der Eindämmung einer Pandemie ist das Grundgesetz daher nicht die erste Wahl. Einige sagen aber, in der Demokratie sei es immer die erste Wahl. Das stimmt förmlich gesehen schon – aber praktisch eben nicht. Deswegen kann man zu Recht sagen: Datenschutz geht derzeit vor Menschenschutz. Mag jeder davon halten, was er will.

    #386971

    Daten geschützt – Mensch tod. Seltsame Logig, SfKchen.

    #386972

    Falsch: Daten geschützt – Mensch tot.

    Richtig: Daten während Pandemie geschützt – mehr Menschen tot.

    #386974

    Im Lutherland Sachsen-Anhalt sollte man mal lesen, was Luther zu Seuchen gesagt hat:
    Luther schrieb, als 1527 die Pest in Wittenberg ausbrach:

    „Wenn Gott tödliche Seuchen schickt, will ich Gott bitten, gnädig zu sein und der Seuche zu wehren. Dann will ich das Haus räuchern und lüften, Arznei geben und nehmen, Orte meiden, wo man mich nicht braucht, damit ich nicht andere vergifte und anstecke und ihnen durch meine Nachlässigkeit eine Ursache zum Tode werde.
    Wenn mein Nächster mich aber braucht, so will ich weder Ort noch Person meiden, sondern frei zu ihm gehen und helfen. Siehe, das ist ein gottesfürchtiger Glaube, der nicht tollkühn und dumm und dreist ist und Gott nicht versucht.“
    (Quelle: Luthers Werke, Band 5, Seite 334f)

    #386975

    Aber was die Einschränkung von Grundrechten anbetrifft, muss man sehr sehr vorsichtig sein. Corona bietet auch für mich keinen rechtfertigenden Anlass, grundlegende Datenschutzbestimmungen außer Kraft zu setzen.

    Die Restriktionen zur Eindämmung der Pandemie beschneiden ja massiv (und ich denke zurecht) die Allgemeine Handlungsfreiheit, welche ein aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) abgeleitetes Grundrecht ist. Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat die Rechtsprechung aus diesem Artikel abgeleitet.

    Hier sind verschiedene Rechte gegeneinander abzuwägen. In ostasiatischen Demokratien wie Südkorea oder Japan ist die allgemeine Handlungsfreiheit viel weniger beschränkt als hierzulande, weil die Pandemie dort recht gut unter Kontrolle ist, nicht zuletzt wohl wegen effizienterer Nachverfolgung der Infektionswege um den Preis der Verletzung des Rechs auf informationelle Selbstbestimmung.

    #386976

    Das Argument „wenn doch die Vorteile überwiegen“ wird gerne genommen, um geschichtlich gewachsene Gesetze zu knacken. Ich spiele da beispielsweise auf die eindeutige Identifizierung von Menschen an. Die vielen Vorteile der eindeutigen Steuernummer haben der Diskussion seinerzeit ein Ende bereitet. Verfassungsrechtlich ist allerdings die Personenkennzahl vorerst eindeutig gekippt worden.

    Corona kann für vieles ein willkommenes Brecheisen sein. Nicht ohne Grund stehen „Ängstliche“ mit niedriger Reizschwelle zur Zeit dauernd ohne Maske auf der Straße.

    Mit der „Unverletzlichkeit der Wohnung“ ist es nicht weit her – muss nur ein besorgter Bürger einen süßliches Geruch erschnüffeln… Ich will ja wirklich nicht nerven – mich nerven aber solche Hintergründe massiv. Vielleicht wird es Zeit, das „Nerven“ weiterzutragen, bis es mal den „Richtigen“ nervt und er was dagegen tut. Spahn ist mit Entkriminalisierungsvisionen in den Bundestag rein… Nerven tut ihn nur sein eigener Mist und da tut er was. Leider konnte ich Herrn Jung nicht dazu bewegen, im heutigen Interview diesen Sachverhalt anzusprechen. Zumal, weil Herr Spahn kein Mediziner ist und hauptsächlich plötzlich derartige medizinische Sachverhalte erklären muss.

    #386977

    Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz darf das Ordnungsamt ohne richterlichen Beschluss nur auf Hinweis eines Blockwarts in die Wohnung spazieren. Beim nächsten heißen Sommer wird das Klimaschutzgesetz verschärft und das Ordnungsamt darf in die Kochtöpfe schauen. Beim nächsten AIDS-Ausbruch dürfen sie mit in die Betten.

    Diese Aushöhlung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte ist sehr bedenklich.

    In welcher Querdenkergruppe steht sowas? Beziehst Du dich auf §29 IfSG? Der steht m.W. schon länger im Gesetz.

    #386978

    Stadt_für_Kinder, deine Logik macht mir Angst.

    #386980

    @SfK, Du kannst von den Ansichten von B2B über Corona halten, was Du willst. Aber was die Einschränkung von Grundrechten anbetrifft, muss man sehr sehr vorsichtig sein. Corona bietet auch für mich keinen rechtfertigenden Anlass, grundlegende Datenschutzbestimmungen außer Kraft zu setzen.

    Klar ist das Einschränken von Grundrechten ein schweres Thema, hier muss eben abgewogen werden ob die Gefühle von Covidioten oder Dauerbetroffenen wichtiger sind als Zehntausende Todesopfer.

    Gerade beim Datenschutz muss man eben abwägen ob das Interesse groß genug ist, bei den Ausnahmen die man bis jetzt schon getroffen hat, scheint eine Pandemie ein sehr guter Grund zu sein.

    #386981

    Also wieder nix.

    #386982

    Aber was die Einschränkung von Grundrechten anbetrifft, muss man sehr sehr vorsichtig sein. Corona bietet auch für mich keinen rechtfertigenden Anlass, grundlegende Datenschutzbestimmungen außer Kraft zu setzen.

    Die Restriktionen zur Eindämmung der Pandemie beschneiden ja massiv (und ich denke zurecht) die Allgemeine Handlungsfreiheit, welche ein aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) abgeleitetes Grundrecht ist. Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat die Rechtsprechung aus diesem Artikel abgeleitet.

    Hier sind verschiedene Rechte gegeneinander abzuwägen. In ostasiatischen Demokratien wie Südkorea oder Japan ist die allgemeine Handlungsfreiheit viel weniger beschränkt als hierzulande, weil die Pandemie dort recht gut unter Kontrolle ist, nicht zuletzt wohl wegen effizienterer Nachverfolgung der Infektionswege um den Preis der Verletzung des Rechs auf informationelle Selbstbestimmung.

    Selbstverständlich wird es Möglichkeiten geben, zeitlich begrenzt, Grundrechte für höhere Gesundheits-Interessen zu beschneiden. Wichtig ist eben, dies zeitlich begrenzt zu tun, es entsprechend vorher im Bundestag zu diskutieren und eben nach Evaluation wieder im Grundzustand einzusetzen. Dessen ist sich die Regierung mittlerweile bewusst – Äußerungen entsprechender Politiker wurden kundgetan. 😉

    #386983

    Könnt Ihr bitte das Wort Covididioten überdenken? Benutzt es ruhig weiter, wenn Ihr es einfach nicht besser wisst, extra selber recht einfach wirken möchtet, oder ähnliche niedere Beweggrüde, wie die von Euch verallgemeinert, wenigen, negativen, störenden, Beschimpften, habt. Die Benutzung setzt Euch selber in kein gutes Licht. Es schließt nämlich mittlerweile auch tatsächlich einfache, sich noch nicht informierte, Menschen mit Ängsten, Euch und viele andere mehr mit ein.

    (Querdenken war mal ein prima Gesellschaftsspiel: https://www.amazon.de/110-Querdenken-Die-besten-QuerDenkAnst%C3%B6%C3%9Fe/dp/3897778564)

    #386984

    Aber was die Einschränkung von Grundrechten anbetrifft, muss man sehr sehr vorsichtig sein. Corona bietet auch für mich keinen rechtfertigenden Anlass, grundlegende Datenschutzbestimmungen außer Kraft zu setzen.

    Die Restriktionen zur Eindämmung der Pandemie beschneiden ja massiv (und ich denke zurecht) die Allgemeine Handlungsfreiheit, welche ein aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) abgeleitetes Grundrecht ist. Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat die Rechtsprechung aus diesem Artikel abgeleitet.

    Hier sind verschiedene Rechte gegeneinander abzuwägen. In ostasiatischen Demokratien wie Südkorea oder Japan ist die allgemeine Handlungsfreiheit viel weniger beschränkt als hierzulande, weil die Pandemie dort recht gut unter Kontrolle ist, nicht zuletzt wohl wegen effizienterer Nachverfolgung der Infektionswege um den Preis der Verletzung des Rechs auf informationelle Selbstbestimmung.

    Exakt meine Meinung. Allein die Länge der Freiheitseinschränkungen, die pure Vernichtung von Existenzen und Menschenleben rechtfertigen es durchaus, etwa die Bewegungsdaten effektiver zu erfassen bzw. auszuwerten, als das momentan der Fall ist.

    #386989

    Aber was die Einschränkung von Grundrechten anbetrifft, muss man sehr sehr vorsichtig sein. Corona bietet auch für mich keinen rechtfertigenden Anlass, grundlegende Datenschutzbestimmungen außer Kraft zu setzen.

    Die Restriktionen zur Eindämmung der Pandemie beschneiden ja massiv (und ich denke zurecht) die Allgemeine Handlungsfreiheit, welche ein aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) abgeleitetes Grundrecht ist. Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat die Rechtsprechung aus diesem Artikel abgeleitet.

    Hier sind verschiedene Rechte gegeneinander abzuwägen. In ostasiatischen Demokratien wie Südkorea oder Japan ist die allgemeine Handlungsfreiheit viel weniger beschränkt als hierzulande, weil die Pandemie dort recht gut unter Kontrolle ist, nicht zuletzt wohl wegen effizienterer Nachverfolgung der Infektionswege um den Preis der Verletzung des Rechs auf informationelle Selbstbestimmung.

    Exakt meine Meinung. Allein die Länge der Freiheitseinschränkungen, die pure Vernichtung von Existenzen und Menschenleben rechtfertigen es durchaus, etwa die Bewegungsdaten effektiver zu erfassen bzw. auszuwerten, als das momentan der Fall ist.

    Rein theoretisch hätte es vorher Sinn gemacht. Vor der Vernichtung von Existenzen und Menschenleben – hinterher ist es nur noch eine faule Ausrede. Im Sommer war Zeit für den Diskurs – aber da wollte ja jeder Kanzler werden.

    #386991

    Datenschutz geht derzeit vor Menschenschutz.

    Ich glaube, hier hast Du dich verschrieben? Geht nicht Menschenschutz vor Datenschutz?

    #386992

    So sollte es sein… Ist es aber nicht.

    #386997

    Rein theoretisch hätte es vorher Sinn gemacht. Vor der Vernichtung von Existenzen und Menschenleben – hinterher ist es nur noch eine faule Ausrede

    Hätte hätte. Ich mache nicht nur AfD/Querdenker den Vorwurf, mit ihrer Leugnungspropaganda die Bevölkerung aufgehetzt zu haben. Auch Leute wie Lindner, Laschet, Hasi und Ramelow haben mit ihrem ständigen Lockerungsgequatsche dazu beigetragen, dass die Bürger in Sommer und Herbst unvorsichtig geworden sind.
    Mit der Gefahrensensitivität der Öffentlichkeit sollte man nicht leichtfertig spielen.

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