Grundsteuer nicht vollumfänglich auf die Nebenkosten umgelegt werden darf, sondern die Kommune nur den Anteil vom Bewohner abverlangen darf, der ihr tatsächlich durch seine Anwesenheit statistisch entsteht.
Für die Zeiten der Abwesenheit wird der darauf entfallenden Anteil der Grundsteuer dann vom Hausbesitzer allein getragen?
Die Abwesenheitszeiten werden wie festgestellt? Wieviel Mehrkosten entstehen der öffentlichen Verwaltung durch den bürokratischen Aufwand (einschließlich Verfahrenskosten wenn pauschalierende Abwesenheitsfeststellungen auf Widerspruch stoßen)?