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- Dieses Thema hat 74 Antworten und 19 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 9 Monaten von winkus.
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10. Juni 2016 um 11:20 Uhr #253083
Interessant finde ich, dass für einige politische Hackfressen die Unschuldsvermutung nur auf dem Papier gilt.
10. Juni 2016 um 11:35 Uhr #253084Was ist denn mit dir los, sfk, so angefressen?
10. Juni 2016 um 11:37 Uhr #253085Es ist schon beeindruckend wie unterschiedlich doch manches rechtlich gesehen wird, gut so. Noch beeindruckender ist aber, was das LG Halle alles so als normal gesehen hatte, was der OB sich da so selber passend gemacht hatte und bewusst gegen Vorschriften verstoßen hatte. Skatbrüder, Selbstherrlichkeit, König oder Sultan????? Und dann gibt es immer noch Schönredner für solche Anmaßungen…….
10. Juni 2016 um 12:32 Uhr #253097Auch der BGH hat die Wahrheit nicht gepachtet. Entscheidend ist, wie das LG Magdeburg die Beweise würdigt.
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von Stadt_für_Kinder.
10. Juni 2016 um 12:46 Uhr #253100Und da hat der BGH schon den Rahmen aufgespannt, innerhalb dessen sich das LG Magdeburg bewegen kann.
10. Juni 2016 um 12:54 Uhr #253101Das ist richtig, aber der BGH führt weder eine Beweisaufnahme durch noch würdigt er sie selbst. Das macht eben nur der „Tatrichter“ wie es im Urteil steht.
10. Juni 2016 um 12:59 Uhr #253103„Ich kann mir nicht vorstellen“, dass das noch zu Beurteilende (= die förderliche Vortätigkeit) eindeutig rechtlich gefasst werden kann. Es ist sicherlich „Ermessen“ – aber das sollte man eben nicht nur dem Angeklagten überlassen, wie das, falls ich es richtig lese, beim ersten Landgericht der Fall war.
Bei dem, was unter Erfahrung sammeln gezählt wird, ist sicherlich nicht in erster Linie die Dauer entscheidend, sondern die Differenziertheit der Aufgaben.10. Juni 2016 um 13:38 Uhr #253108Was ist denn mit dir los, sfk, so angefressen?
Wie würdest du reagieren, wenn die Unfehlbarkeit deines Gottes angezweifelt wird?
10. Juni 2016 um 14:02 Uhr #253124Ich gebe zu, dass ich große Befriedigung bzgl. der Entscheidung des BGH und auch eine leise Schadenfreude empfinde. Man musste sich als offener Kritiker des OB hier schließlich so einiges von Konsorten wie SfK oder redhall anhören und teilweise bieten lassen [EDIT: Zum Beispiel nach dem ersten Urteil.].
Von SfK eine „politische Hackfresse“ genannt zu werden, nehm ich darum heute glatt als eine Art ‚Ehrenzeichen‘ an. Von redhall hingegen sehe ich nur ‚Feigheit vor dem Feind‘, denn als solche sieht er OB-Kritiker nunmal. Hat vielleicht vor Schreck sein Passwort vergessen? Es wär so schön…
(Man verzeihe mir die militärischen Sprachbilder.)
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von Klaus54.
10. Juni 2016 um 15:44 Uhr #253150Wer eine politische Hackfresse ist, muss jeder selbst entscheiden. Wenn du es auf Dich beziehst, wird es so sein. Fakt ist: Wiegand gilt bis heute als unschuldig. Er ist Angeklagter in einem Verfahren mit einem offenen Ausgang.
10. Juni 2016 um 15:54 Uhr #253153
Anonymund wenn erst die V(erfahrens)-Waffen kommen, dann wird er endgültig gesiegt haben! Trotz dieser Vaterstadtsverräter aus der Allianz der gekränkten Verlierer. Der größte Bürgermeister aller Zeiten kann und darf nicht angezweifelt werden!
10. Juni 2016 um 16:01 Uhr #253154Es gibt Menschen, die wurden wegen Mitnahme von abgelegten Brötchen oder Stromklau für das Laden eines Handy’s rausgeschmissen.
Bitte mal „rausgeschmissen“ näher erklären.
Es passt zu meinem Bild, warum der OB bei einigen Mitarbeitern unbeliebt war. Warum muss man eigentlich sein privates Handy während der Dienstzeit aufladen?10. Juni 2016 um 16:08 Uhr #253155und wenn erst die V(erfahrens)-Waffen kommen, dann wird er endgültig gesiegt haben! Trotz dieser Vaterstadtsverräter aus der Allianz der gekränkten Verlierer. Der größte Bürgermeister aller Zeiten kann und darf nicht angezweifelt werden!
Immerhin hatte das LG Halle Zweifel, der Vertreter der Bundesanwaltschaft und die Verteidigung. Das ist nicht unbedingt wenig. Oder will man dem LG Halle gleich Strafvereitelung vorwerfen?
10. Juni 2016 um 17:41 Uhr #253158Interessant finde ich, dass für einige politische Hackfressen die Unschuldsvermutung nur auf dem Papier gilt.
Gibt es hier eigentlich keinen Moderator?
10. Juni 2016 um 18:39 Uhr #253160
AnonymSoweit ich die höchstrichterliche Begründung verstanden habe, sind zwei Dinge festgehalten:
Bernd hat den drei V-Leuten eine zu hohe Entgeltgruppe gewährt.
Das ist aber nur bei Vorsatz strafwürdig. Und das ist zu klären.
10. Juni 2016 um 18:44 Uhr #253161Doch brauchste einen?
Interresant ist, das das Gericht offensichtlich nicht einstimmig dieser gedruckten Meinung war, sonst hätten die die „Hinweise“ (Maulkorb)
als Urteil verkünden können,
Deutet vielleicht doch auf ein politisches Urteil?
Ansonsten, liebe Bediensteten, eröffnet das Urteil ja auch den Weg in eine andere Richtung.
Wenn ich da an die durchgängige Anwendung der Erfahrungsstufe 1 denke 😉10. Juni 2016 um 19:33 Uhr #253162Jemand wie Kläuschen hat genau ,.0 Sekunden gebraucht, um sich über das Urteil eine Meinung zu bilden.
Das ist doch kaum zu toppen.
Aber, ein paar http://www.phil.uni-passau.de/fileadmin/dokumente/lehrstuehle/reutner/Muster-Eidesstattliche_Erklaerung.pdf und Kläuschens Kartenhaus stürzt zusammen. Sagt der BGH 😉10. Juni 2016 um 19:54 Uhr #253164Jemand wie Kläuschen hat genau ,.0 Sekunden gebraucht, um sich über das Urteil eine Meinung zu bilden.
Das ist doch kaum toppen.Um genau zu sein, ich hab das Urteil auf der BGH-Seite gefunden, in aller Ruhe gelesen, verstanden und dann mit dem Link hier im Spektrum einen neuen Thread eröffnet. Den hat die Redaktion dann an ihren später erschienen Artikel gekoppelt. Technische Spielerei, ich war eben schneller. Aber ich nehms den Machern hier nicht krumm. 😉
[EDIT: Lassen Sie doch das „Kläuschen“. Mit dieser Form der Lächerlichkeiten locken Sie mich nicht. Da sind wir beide wie der sprichwörtliche Baum an dem sich das Schwein reibt. Sie dürfen raten wer wer ist.]
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von Klaus54.
10. Juni 2016 um 20:03 Uhr #253166Immerhin hat er sich angesprochen gefühlt!
Er muss deshalb nicht gleich zum … werden!10. Juni 2016 um 21:37 Uhr #253170Ach woher denn, Sie überschätzen sich mal wieder maßlos und Ihre Rolle in unser beider Stück interpretieren Sie falsch. Das war aber zu erwarten. Insofern: business as usual.
Schade allerdings ums Niveau, das Sie hier mit solchen Nickeligkeiten im Umgang mit meinem User-Namen senken.
10. Juni 2016 um 22:29 Uhr #253173Interresant ist, das das Gericht offensichtlich nicht einstimmig dieser gedruckten Meinung war, sonst hätten die die “Hinweise” (Maulkorb)
als Urteil verkünden können,
@Redhall, laß es Dir von einem Jurastudenten erklären. 3. Semester reicht.
Selbst als Nichtjuristen krümmen sich bei deinen und SfKs Äußerungen die Zehennägel hoch.10. Juni 2016 um 22:50 Uhr #253174Bernd hat den drei V-Leuten eine zu hohe Entgeltgruppe gewährt.
Das ist aber nur bei Vorsatz strafwürdig. Und das ist zu klären.Ich lese nochmals raus, dass der Angeklagte nach Ermessen eingestuft hat, dass ihm das aber nicht zugestanden hätte – er hätte nicht nach Ermessen, sondern nach reiner Rechtsanwendung einstufen müssen. Das Landgericht Halle hätte Stufe 4 gewährt (- mir ist jetzt unklar, ob nach „reiner Rechtsanwendung“ oder anders). Wie das Ergebnis also aussehen muss/darf, ist m.E. noch offen (- die Entgeltstufe also; sie könnte ggf. noch 5 werden)(Absatz 8).
Zusätzlich muss dem Angeklagten noch Untreue im Sinne einer Pflichtverletzung (hinsichtlich der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen) nachgewiesen werden (–> mit der Folge von bis zu 5 Jahren Freiheitsstraße oder einer Geldstrafe) (Absatz 27). (Meinst du das mit „Vorsatz“, @eissportler?)
Dass „Verfahrensfehler“ bei beiden Seiten (Landgericht und Angeklagtem) vorlagen, steht in dem Urteil des BGH.10. Juni 2016 um 22:59 Uhr #253178Auch als Nichtjurist sind mir hier die Zehennägel schon rausgesprungen. 😏
Wo steht denn das mit der gewährten Stufe 4?
Ich lese das Urteil vom BGH so, dass auch wenn es Stufe 4 wäre, und da kommen beim BGH viele Zweifel zwischen und in den Zeilen, wäre es ein Schaden.
Den Vorsatz (inkl. Ignoranz bzg. diesem) hat der BGH ja auch bereits formuliert.- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von HansimGlück.
10. Juni 2016 um 23:19 Uhr #253182Wo steht denn das mit der gewährten Stufe 4?
Huch – na hier:
„Unter Weglassung sachfremder Kriterien hätte allen drei Personen eine Vergütung nach der Erfahrungsstufe 4 gewährt werden können.“ (s.o.: Absatz 8)Ich lese das Urteil vom BGH so, dass auch wenn es Stufe 4 wäre, und da kommen beim BGH viele Zweifel zwischen und in den Zeilen, wäre es ein Schaden.
Hilf mir, wo finde ich das?
Den Vorsatz (inkl. Ignoranz bzg. diesem) hat der BGH ja auch bereits formuliert.
Du wirst schon recht haben. Kannst du mir beim Suchen helfen?
10. Juni 2016 um 23:25 Uhr #253183„Danach oblag es ihm [dem OB], die Haushaltswirtschaft u.a. nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu führen.“, so der BGH.
Ach siehe mal einer an. Und da ist egal, was seine Amtsvorgängerin beim Stadion eingefädelt hat?
http://www.lrh.sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Sonstiges/PrM_2_SonderberichtStadionHalle.pdf
Pure Heuchelei!
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