Startseite Foren Halle (Saale) Brandstiftung am Heiderand

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  • #378773

    Brandstiftung gemäß § 306 StGB (Strafe: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren)
    Schwere Brandstiftung gemäß § 306 a StGB (Strafe: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren)

    #378775

    Brandstiftung gemäß § 306 StGB (Strafe: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren)

    Schwere Brandstiftung gemäß § 306 a StGB (Strafe: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren)

    Kommt leider selten zu entsprechenden Urteilen. Immerhin war der vermutliche Täter blöd genug sich erwischen zu lassen.

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