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11. Januar 2018 um 09:37 Uhr #305577
Die MZ hat sich heute korrigiert, wegen rechter oder anderer Gesinnung darf niemand vom Besuch einer öffentlichen Gaststätte ausgeschlossen werden, das ist durch das Hausrecht nicht gedeckt.
11. Januar 2018 um 11:42 Uhr #305600Nur steht das, was der Anwalt sagt, so gar nicht in dem Gesetz, was er zitiert.
Und du hast immer noch nicht erklärt, was eine „öffentliche Gaststätte“ sein soll.11. Januar 2018 um 11:50 Uhr #305603Ich bin kein Experte, aber ich denke eine öffentliche Gaststatte ist eine Gaststätte, die für jeden zugänglich ist und alle bewirtet werden.
11. Januar 2018 um 12:00 Uhr #305605„Dem Hausrecht des Wirtes stehen die verfassungsmäßigen Rechte des Gastes gegenüber. Dazu zählt auch das Recht auf Gleichbehandlung, das im „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ verankert ist.“, zitiert die MZ den Anwalt Kehl.
Dieser schlichten Interpretation des AGG folgt der Bundesgerichtshof allerdings nicht: „Der Bundesgerichtshof verweist ausdrücklich darauf, dass die politische Anschauung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht aufgeführt wird.“
(Quelle: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/03/09/gericht-hausverbote-mssen-nicht-begrndet-werden/)11. Januar 2018 um 12:20 Uhr #305606Gut zu wissen. Danke, Hei-Wu. Das entkräftet dann das „Wir sind die neuen Juden“-Argument, das die AfD immer für sich in Anspruch nimmt.
11. Januar 2018 um 12:22 Uhr #305607
AnonymIch erinnere mich noch gut an die Plakate zur StuRa-Wahl Peter Kehl for Präsident von seiner LHG. Das hat dann dazu geführt, dass er nicht mal einen Sitz ergattern konnte, was schon peinlich genug war (Damals haben in etwa soviele Kandidiert wie gewählt worden: um nicht gewählt zu werden hat es schon einiger Anstrengung bedurft)
Witzigerweise war das das Jahr von LT-Wahlen und Peter Kehl ist völlig überraschend trotz letztem Platz auf der Liste doch noch als 16. FDP-Kandidat eingezogen (war vermutlich 2002). Bei den nachfolgenden Wahlen ist die FDP abgestürzt und Peter Kehl aus dem LT geflogen. Ob er immer noch aktiv in der FDP ist, weiss ich jetzt nicht.
11. Januar 2018 um 13:23 Uhr #305608Danke heiwu, nach dem Urteil des BHG dürfte klar sein, dass ein Hausverbot in Gaststätten wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität nicht zulässig ist. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass alle Hausverbote, die nicht auf diese gesetzlichen Diskrimierungstatbeständen beruhen, zulässig sind, also auch die politische Gesinnung.
Ein Kneiper kann also Identitäre, Kommunisten, Sozialisten, Christdemokraten usw. ohne Begründung rausschmeißen.
Interessant sind die Kommentare unter dem Link, es geht da vor allem darum, ob eine politische Gesinnung eine Weltanschaung ist, also unter Diskriminirungsverbot fällt, was umstritten ist aber mehrheitlich verneint wird..11. Januar 2018 um 15:36 Uhr #305619Auch wenn es schon in dem anderen Thread gepostet war, hier noch mal der Paragraph, den auch der verlinkte Blog falsch zitiert. Weltanschauung taucht darin nicht auf.
11. Januar 2018 um 17:32 Uhr #305643Nur steht das, was der Anwalt sagt, so gar nicht in dem Gesetz, was er zitiert.
Und du hast immer noch nicht erklärt, was eine „öffentliche Gaststätte“ sein soll.Immerhin das hat der Anwalt ja erläutert.
Ein wenig anders verhalte es sich, wenn Geschäfte nicht öffentlich zugänglich sind, man zum Beispiel wie im Hotel oder bei Wellnesstempeln eine Reservierung braucht. Da könne der Hausherr genauer aussuchen, mit wem er einen Vertrag eingeht. „Aber für normale Gaststätten gilt: erst einmal darf jeder rein“, so Kehl. – Quelle: https://mobil.mz-web.de/29464882 ©2018
Ansonsten halt ein schwieriges Thema. Rechtlich einfach zu lösen indem man das Hausverbot nicht begründet. Ansonsten sollte man in einem demokratischen Land weder wegen der Weltanschauung noch der Hautfarbe vor der Tür bleiben müssen.
11. Januar 2018 um 17:43 Uhr #305645Es geht nur noch darum, ob die politische Gesinnung zur Weltanschauung zählt, das ist offenbar nicht der Fall, wird aber von manchen bestritten. Wenn die politische Gesinnung zur Weltanschauung zählen würde, greift das Hausrecht nicht.
Hautfarbe ist geklärt, jede Hautfarbe darf rein.11. Januar 2018 um 18:04 Uhr #305646Ihr werdet es anders sehen, aber ich sehe zwischen einer öffentlich zugänglichen Gaststätte und einer öffentlichen Gaststätte einen Unterschied. Es gibt öffentliche Toiletten, die sind in der Regel von Gemeinden betrieben.
11. Januar 2018 um 18:23 Uhr #305648[quote}Die MZ hat sich heute korrigiert, wegen rechter oder anderer Gesinnung darf niemand vom Besuch einer öffentlichen Gaststätte ausgeschlossen werden, das ist durch das Hausrecht nicht gedeckt.
[/quote]
Zur Erhaltung des Hausfriedens ist die Inanspruchnahme des Hausrechtes durchaus erlaubt.
11. Januar 2018 um 20:21 Uhr #305656Aber das scheint nach dem Link von heiwu
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/03/09/gericht-hausverbote-mssen-nicht-begrndet-werden/)
nun auch wieder nicht zu stimmen. Vielleicht muss sich die MZ nochmal korrigieren.11. Januar 2018 um 21:24 Uhr #305659Ihr werdet es anders sehen, aber ich sehe zwischen einer öffentlich zugänglichen Gaststätte und einer öffentlichen Gaststätte einen Unterschied. Es gibt öffentliche Toiletten, die sind in der Regel von Gemeinden betrieben.
Gibt es dann überhaupt öffentliche Gaststätten? Hier zählt halt ein potentiell begrenzter Nutzerkreis. Ein 0815 Pub dürfte unter öffentlich fallen.
Wenn du die Antifa Aktiv Kneipe oder Landserbar für Jungnationale gründest dann wirst du vermutlich nicht unter öffentlich fallen.
Zur Erhaltung des Hausfriedens ist die Inanspruchnahme des Hausrechtes durchaus erlaubt.
Richtig. Wichtig wäre die Begründung. So blöd es klingt, keine Begründung wäre in dem Fall das beste. Wenn du zufällig alle schwarzen nicht in die Disko lässt, AfD Mitgliedern aus deiner Kneipe wirfst oder Marsianer nicht in deine Bar lässt bist du auf der sicheren Seite.
11. Januar 2018 um 21:33 Uhr #305660Halle ist ein sehr kleines Dorf.
Man kennt sich. In der Kneipen-Szene sowieso.
Kann ja sein, dass Geschöpfe erschienen, die man kannte, äußerlich, drinnen ist ja nichts, und diese deshalb entfernte.11. Januar 2018 um 21:41 Uhr #305662Gibt es dann überhaupt öffentliche Gaststätten? Hier zählt halt ein potentiell begrenzter Nutzerkreis. Ein 0815 Pub dürfte unter öffentlich fallen.
Welche Relevanz hätte das im konkreten Fall? Das AGG sieht ja eindeutig weder „weltanschauliche“ noch „politische“ Gründe für Diskriminierung vor.
Die Frage, ob eine Gaststätte nun ein „öffentlicher“ oder „privater“ Raum ist, entfaltet ihre Relevanz hier gar nicht erst (in anderen Fällen schon, etwa beim Nichtrauchergesetz). Mit anderen Worten: Nazis oder andere unliebsame Gäste aus seinen Räumen und von seinen Dienstleistungen auszuschließen, ist Sache des Wirtes – solange er nicht die Vorschriften des AGG oder bereits zivilrechtlich eingegangene Verträge bricht (wie in dem streitgegenständlichen Hotel-Fall, über den der BGH ja auch zu befinden hatte).
Weiter argumentiere ich hier nicht, ich bin kein Jurist. Politisch kann man darüber diskutieren, ob der Kneipenbetreiber vernünftig gehandelt hat. Ich denke schon, aber da scheinen hier die Meinungen auseinander zu gehen.11. Januar 2018 um 21:46 Uhr #305663Jetzt noch der Hinweis an wolli, das manche Weltanschauung durchaus mit politischer Gesinnung gleichzusetzen ist.
Ausländer sind keine Menschen gleich AfD
Ausländer sind Menschen der demokratische Rest
jetzt auf den BT bezogen!11. Januar 2018 um 21:50 Uhr #305664Wieso wollen Ausländerhasser unbedingt bei Ausländern ihr Bier trinken? Wollen sie mal unter Menschen oder was?
11. Januar 2018 um 21:58 Uhr #305665Wieso wollen Ausländerhasser unbedingt bei Ausländern ihr Bier trinken? Wollen sie mal unter Menschen oder was?
Ach was. Es war eine Provokation.
Mit dem Ergebnis, dass wir hier diskutieren.Einfach nur PR.
11. Januar 2018 um 22:01 Uhr #305668Welche Relevanz hätte das im konkreten Fall? Das AGG sieht ja eindeutig weder „weltanschauliche“ noch „politische“ Gründe für Diskriminierung vor.
Die Frage, ob eine Gaststätte nun ein „öffentlicher“ oder „privater“ Raum ist, entfaltet ihre Relevanz hier gar nicht erst (in anderen Fällen schon, etwa beim Nichtrauchergesetz). Mit anderen Worten: Nazis oder andere unliebsame Gäste aus seinen Räumen und von seinen Dienstleistungen auszuschließen, ist Sache des Wirtes – solange er nicht die Vorschriften des AGG oder bereits zivilrechtlich eingegangene Verträge bricht (wie in dem streitgegenständlichen Hotel-Fall, über den der BGH ja auch zu befinden hatte).
Weiter argumentiere ich hier nicht, ich bin kein Jurist. Politisch kann man darüber diskutieren, ob der Kneipenbetreiber vernünftig gehandelt hat. Ich denke schon, aber da scheinen hier aber die Meinungen auseinander zu gehen.Machen wir es völlig unprovokativ kurz:
https://www.duden.de/rechtschreibung/WeltanschauungDa es sich bei der IB/Kontrakultur um keine Partei handelt kann man sehr klar von Weltanschauung sprechen. Und genau hier ist der Knackpunkt:
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Recht_und_gesetz/Diskriminierungsmerkmale/religion/religion_node.htmlIch bleibe dabei. Es sollte niemand wegen einer demokratisch Vereinbaren politischen Einstellung diskriminiert werden. Somit sollten die Spektren von „Die Linke“ bis zur „NPD“ alle Rechte genießen dürfen. Inklusive dem Recht beliebige Kneipen/Restaurants zu besuchen. Ich persönlich würde solche Spinner auf meiner Privatparty nicht geil finden. Wenn sie ihren Müll verbreiten würden sie vermutlich auch heraus geschmissen werden. Ich hätte bei solchen politischen Extremen vermutlich auch eine extrem geringe Toleranzgrenze. Und dennoch sollte diesen Personen ein normales öffentliches Leben möglich sein.
Und die größte Gefahr die ich hier sehe ist das gute „Wehret den Anfängen!“. Wenn die NPD überall Hausverbot genießt, genießt danach die CDU und dann die SPD Hausverbot. Man könnte diesen Effekt zwar Leugnen aber siehe unserer Linksextremisten vom Hasi. Für die ist die SPD auch schon voll Nazi.
11. Januar 2018 um 22:02 Uhr #305669Der Begriff der „Weltanschauung“ ist m.E. derart schwammig, dass man ihn getrost außer acht lassen könnte, da nicht fassbar. Aber das ist ein philosophisches Thema. Es ist m.E. ein geistesgeschichtlicher Begriff, der sich – man korrigiere mich – im 19. Jahrhundert als neutralisierte Parallelbegrifflichkeit zur „Religion“ entwickelt hat und in manchen Rechtsordnungen (Art 4 GG: “ Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“) mehr noch in der Rechtssprechung, eine gewisse Deutungskraft entfalten konnte. Beispielsweise konnte man in der alten BRD den Kriegsdienst aus „Gewissensgründen“ verweigern. Zulässig waren „religiöse“ oder „weltanschauliche“, aber keine politischen Begründungen. Wohlgemerkt: im hier diskutierten Fall spielt das aber gar keine Rolle.
11. Januar 2018 um 22:15 Uhr #305671
Anonymich verstehe nicht, warum ich als Rechter unbedingt in eine Linke Kneipe zum Bier trinken gehen muss? Entspannung und Erholung kann es sicher nicht sein.
Ansonsten halte ich das ganze hier für ziemlich übertrieben. Hausverbote gegen Faschisten und Rechte kenne ich schon seit Jahren. Z.B. aus der Kellnerstraße (resp. Ludwigstraße). In solchen Kneipen habe ich mich dann auch immer wohlgefühlt und bin gerne hingegangen.
11. Januar 2018 um 23:52 Uhr #305674Und du hast dabei nie das Bedürfnis nach Klavierabenden mit nationalen Liedern verspürt? Nach deutschen Mädels mit langen, blondgezopften Beinen? Darauf ein Brown Ale, Meinor!
12. Januar 2018 um 16:26 Uhr #305737ich verstehe nicht, warum ich als Rechter unbedingt in eine Linke Kneipe zum Bier trinken gehen muss? Entspannung und Erholung kann es sicher nicht sein.
Ein irisches Pub ist sicher ein äußerst linker Ort.
Ansonsten halte ich das ganze hier für ziemlich übertrieben. Hausverbote gegen Faschisten und Rechte kenne ich schon seit Jahren. Z.B. aus der Kellnerstraße (resp. Ludwigstraße). In solchen Kneipen habe ich mich dann auch immer wohlgefühlt und bin gerne hingegangen.
Genau. Verbote für Schwarze/Ausländer was auch immer gab es auch schon vor vielen Jahren. Warum also diese Aufregung.
Deine Einstellung ist mir genauso unsympathisch wie die von einem NPD-Anhänger der sich in seiner Dorfkneipe ohne Ausländer viel wohler fühlt.
12. Januar 2018 um 16:42 Uhr #305742Ich glaube nicht, dass ein Wirt warten muss, bis Identioten eine Kneipenschlägerei provozieren.
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