Die aktuelle Situation ist leider, dass die zuständige Person im Landesverwaltungsamt meint, die Richtlinien dahingehend auslegen zu müssen, dass keine weitere Nutzung des flutgeschädigten Baus stattfinden darf. Warum ein früheres, entgegengesetzt lautendes Schreiben des Ministeriums offenbar nicht mehr gilt, ist mir ein Rätsel.
Interesse am Erhalt kann ich in der Stadtverwaltung jedenfalls nicht erkennen.