Startseite Foren Halle (Saale) Besitzer von Polenböllern in den Knast

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  • #342244

    In Halle-Neustadt wurden zwei Bücher-Telefonzellen mit Polenböllern zerstört, jetzt wurde der Gerberbrunnen im Wolmirstedt vermutlich auch mit Polenböllern teilweise zerstört:
    https://www.volksstimme.de/lokal/wolmirstedt/zerstoert-gerber-brunnen-der-domaene-zerstoert
    Das ist kein Spass mehr, der Besitz solcher Böller sollte mit Gefängnis betraft werden.

    #342245

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
    Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

    #342264

    Zählen diese Böller als Sprengstoff?

    #342270

    Zählen diese Böller als Sprengstoff?

    Natürlich. Vermutlich selbst wenn du mit „legalen“ Böllern obigen Tatbestand erfüllst.

    #342274

    Anonym

    Also das Zünden einer Atombombe wird hiermit nicht erfasst?

    #342280

    Aber damit:

    § 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie

    (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    (2) Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

    (3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe
    1. in den Fällen des Absatzes 1 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren,
    2. in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    #342312

    Also das Zünden einer Atombombe wird hiermit nicht erfasst?

    Hättest du am langen Marsch teilgenommen, hättest du den Text vielleicht verstanden oder so ähnlich.

    #342325

    Und im Knast haben die Anwender von Polenböllern es manchmal besser als zu Hause…. Und das soll helfen?

    #342412

    Also soll man sie nicht in den Knast stecken?

    #342422

    Die Böller sollten verboten, der Besitz und das Zünden der Dinger strafrechtlich geahndet werden.

    #342428

    Die Böller sollten verboten, der Besitz und das Zünden der Dinger strafrechtlich geahndet werden.

    Das ist doch heute schon so.

    #342436

    Und dann kommen viele Polenböller aus Tschechien, nur so als Hinweis.

    #342453

    teu

    Die EU hat z.B. Wattestäbchen aus Plastik verboten und die Trinkhalme auch.
    Bei Knallern funktioniert das offensichtlich nicht.
    Weil die EU aus „Knallern“ besteht?

    #342577

    Jaaaa hei-wu, Papier ist geduldig, weiste doch.

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