Startseite Foren Halle (Saale) Bank fragt nach der Religion

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  • #81320

    Kontoauszug mit Info zu Einbehalt von Kirchensteuer ab 01.01.2015

    Jeder Besitzer eines Privatgirokontos wurde von seinem Geldinstitut darüber informiert, dass ab 01.01.2015 Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt werden.

    Dazu wird vom Geldinstitut beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für alle Kunden die Religionszugehörigkeit abgefragt. Das BZSt teilt für Angehörige einer steuererhebenden Re-ligionsgemeinschaft dann dem Bankinstitut das „Kirchensteuerabzugsmerkmal“ (KISTAM) mit. Damit ist klar: Der betreffende Kunde ist Angehöriger einer steuererhebenden Religions-gemeinschaft. Klar ist aber auch, dass der Kunde, zu dem kein KISTAM mitgeteilt worden ist konfessionslos ist.
    Man merke: Keine Info ist also auch eine Info!

    In meinen Augen ist das GESINNUNGSSCHNÜFFELEI.
    Das ist einer Demokratie unwürdig.

    Eins muss klar sein. Die Geldinstitute / Banken / Sparkasse, wie sie auch alle heißen, haben alle ganz genaue Kenntnis über die Vermögenssituation ihrer Kunden.
    Bei einer Sparkasse habe ich nicht ganz so große Bauchschmerzen. Ist ja eine „öffentlich-rechtliche Institution“. Vertrauensbonus.
    Aber alle Andern sind Privatwirtschaft. Was dort in der Vergangenheit schief lief ist bekannt.

    Denken wir mal ganz schwarz.
    Ein Privatkunde eines Geldinstituts bewirbt sich um einen Kredit.
    Der zuständige Mitarbeiter ist aber ein „bekennender“ Angehöriger einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft. Für den Kunden gibt es keinen KISTAM.
    Was heißt dies? Der Kunde ist Atheist.
    Was könnte da jetzt passieren??????????

    Die Banken/Geldinstitute stellen sich jetzt hin und sagen: „Wir können nichts dafür! Wir set-zen nur eine gesetzliche Vorgabe um.“
    Aber blinder Gehorsam kann schädlich sein. Das zeigt die Geschichte immer wieder.

    Es gibt zwar die Möglichkeit eines Sperrvermerkes. Da entsteht aber eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung zum Zwecke der Veranlagung nach § 51a Absatz 2d Satz 1 EStG.

    Haben wir den Beschluss zu diesem Gesetzt Alle verschlafen?
    Zumindest der Datenschutzbeauftragte hätte hier aufschreien und intervenieren müssen.
    Habe nichts gemerkt.

    #81323
    #81329

    Wenn nun die Religion auch nach der Bank fragt, wäre zumindest der status quo gesichert. Aber für Bankfragen ist eigentlich Wolli zuständig.

    #81336

    Wenn Du Mitglied eines Vereins oder einer Partei bist, erfährt die Bank das auch, spätestens, wenn Du die fälligen Beiträge abbuchen läßt.
    So what?

    Jeder Arbeitgeber erfährt auch über die Mitgbliedschaft in einer Kirche – schon über die Lohnsteuerkarte. Das ist übrigens nichts neues.
    Dass nun Kirchenmitglieder kreditwürdiger sein sollen als Atheisten, mag ich auch zu bezweifeln. Zwischen Gläubigern und Gläubigen besteht noch ein feiner Unterschied.

    #81340

    @ hei-wu
    Ganz schön blauäugig!

    #81350

    Ammendorfer- sei nicht böse, aber deine verschwörungstheorie ist nur zum schmunzeln. heuto zb. wurde ein ufo gesichtet, was vllt ein hubschrauber war, vllt nicht. das ist sehr viel intressanter 😉 Die hausaufgabe für dich: eine verschwörungstheorie daraus zu machen 😉

    #81352

    Ich war nicht verwundert über diese sonderbare Regelung in einem Gesetz.
    Lt. Grundgesetz und schon in früheren Verfassungen gibt es eine Trennung von Staat und Kirche, als Theorie.
    Praktisch spielt weiterhin der Staat den Erfüllungsgehilfen für die kathol. u. evang. Kirche.
    Aber das ist ja verständlich. Ohne den staatlichen Geldeintreiber wäre die Kirche ganz arm dran. Wieviel der „Mitglieder“ würden freiwillig noch ihren Obulus abführen?
    Deshalb muß das Geldeintreiben perfektioniert werden.

    #81357

    Man kann es wirklich übertreiben! Wer das Schreiben richtig liest, erkennt unschwer, dass bei Unterlassen der Info an die Bank/Sparkasse eine evtl. Religionszugehörigkeit bei der Einkommenssteuererklärung zu berücksichtigen ist. Wo ist das Problem, Ammendorfer??

    #81359

    Es wäre doch ganz einfach: Anstatt „Kirchensteuer“ zu erheben sollten die Kirchen ihre entsprechenden Mitgliegsbeiträge selber eintreiben, dann bräuchte auch weder Staat noch Bank „nach der Gesinnung schnüffeln“.

    #81362

    @murphy
    Staat erhebt im Auftrag der Kirche die Kirchensteuer und bekommt für diese Leistung 3% der Kirchensteuer. Wenn er diese Leistung nicht mehr erbringen würde, wird die Zahlung der Kirchensteuer für Kirchenmitglieder nicht freiwillig, da müßte die Kirche eigene Ämter dafür gründen und die würden die Kirchensteuer einziehen, das würde aber mehr kosten als jetzt über vorhandene Strukturen des Staates.
    Freiwillig ist nur die Mitgliedschaft in einer Kirche, nicht die Zahlung der Kirchensteuer.

    #81364

    Vor allem würde dem Staat aber eine lukrative Einnahmequelle entgehen.

    #81366

    Welche denn? Die einbehaltenen 3% dürften in etwa die Kosten decken.

    #81368

    Gibt es wirklich eine Kosten-Nutzen-Rechnung für die Dienstleistung Beitragseinnahme.
    Rechtlich handelt es sich nicht um eine STEUER.
    Der Betrag in Höhe von 3% ist ein Witz!

    #81381

    Bei der Kirchensteuer handelt es sich m.W. rechtlich um eine Steuer.

    Ich nehme an, dass die 3% für beide Seiten von Vorteil sind.

    #81383

    Von Nachteil ist allerdings nur für eine Seite, dass ein Großteil des Kirchenbaushaltes – besonders in LSA – Steuer finanziert ist. Die besonders hohen Zahlungen als Entschädigung wg des Reichsdeputationsauptschlusses hat einst die Regierung Münch ausgehandelt.
    Angeblich kommt das Land aus diesem Staatsvertrag nicht raus – was zu überprüfen wäre. Die Finanzierung der Kultur wäre jedenfalls sicher, wenn es diese überhöhten Zwangsabgaben an eibne mittlerweile sich selbst überflüssig gemachte evangelische Kirche im Lande nicht gäbe.

    #81386

    Das Lutherjahr muss finanziert werden, Leute, rückt die Penunzen raus! Einen Lutherzwerk für jeden Steuerzahler, das wäre es doch!

    #81391

    Für Euch wird in der Hölle noch eine Schippe Koks extra aufgelegt.

    #81393

    geraldo, wolli

    bis 1990 war das ja auch so, daß sich die Kirchen selbst um ihre Steuern gekümmert haben, und es ging!!! … aber sie wollten ja so klug sein… und müssen nun mit dem Verdruss leben… deshalb zahlen viele gar nicht mehr=ausgetreten, andere nur das erzwungene, viele aber nix mehr, weil sie unter dem Limit liegen, und dann natürlich als freiwilligen Beitrag auch kein Kirchgeld/Gemeindebeitrag…

    Und was ist, wenn man bei der Sparkasse sagt, daß man jüdisch oder muslemisch oder griechisch-orthodox oder „andere“ Religion ist?… meines wissens wird nur ev. oder kath. nachgefragt… 😉

    Im Übrigen ist wohl eine wahrheitsgemäße Auskunft vielleicht verlangt, weil nicht strafbewehrt oder belehrt, aber nicht gefordert. Man wird ja nicht als Zeuge vernommen, sondern quasi als „Beschuldigter“ befragt… und da dürfen sich die Balken…

    Lentztlich: die wenigsten werden überhaupt in dieser Angelegenheit steuerlich veranlagt, bei den meisten sind die Freigrenzen für die Zinsgewinne(!) ausreichend.

    #81394

    Sag einfach dem Staat, dass Du griechisch – orthodox bist. Du kannst es auch gleich deiner Sparkasse sagen. Oder deinem Komposthaufen. Die Reaktion wird ziemlich ähnlich sein.

    #81475

    Wolli, du hast recht.
    Ich bin geborener Ossi und nach der Wende weitergeschulter Manager. Dabei hatte ich zu lernen, dass Steuern vom Staat und nur vom Staat erhoben werden.
    Inzwischen weiss ich, das auch Körperschaften Steuern erheben. Aber nur die Körperschaften, die sich Kirche nennen. (Aber nicht alle).
    Dass die 3% für Beide von Vorteil sind, glaubst Du aber nicht wirklich.

    #81481

    Über die 3% habe ich mir bisher nicht den Kopf zerbrochen.

    #81484

    Komisches Thema: Wer Mitglied einer Kirche ist, zahlt Kirchensteuer. Darüber, dass sie vom Staat oder Banken eingezogen wird, sollten sich die „Betroffenen“ streiten oder auch nicht.

    Mir ist der Sermon unter dem Konzoauszug völlig wurscht.

    #81635

    Die Frage der Banken nach der Religionszugehörigkeit hat viele verwirrt, deshalb hat die Ev. Kirchenleitung eine Klarstellung verbreitet, der Kern ist folgender:
    Kapitalerträge, die bei den Banken anfallen, sind oberhalb der Freibeträge steuerpflichtig, also auch kirchensteuerpflichtig. Zur Vereinfachung des Verfahrens wurde vereinbart, dass die Banken diese Kirchensteuern auf Kapitalerträge direkt an die Kirchen abführen, dazu müssen sie natürlich die Kirchenzugehörigkeit kennen.
    Wer diese Angabe den Banken nicht machen will, kann diesem Verfahren widersprechen, die Kapitalerträge sind dann auf der Steuererklärung anzugeben und das Finanzamt führt dann die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge ab.

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