Startseite Foren Halle (Saale) Anonyme Gruppe angeblicher TOOH-Mitarbeiter verteidigt Rosinski mit offenem Brief

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  • #377534

    Unter dem Absender „belegschaft.der.buehnen.halle@gmail.com“ verbreitet eine Gruppe von angeblich „mindestens 64 Mitarbeitern“ einen offen Brief an de
    [Der komplette Artikel: Anonyme Gruppe angeblicher TOOH-Mitarbeiter verteidigt Rosinski mit offenem Brief]

    #377535

    Klingt für mich sehr authentisch. Es bleibt diesen Mitarbeitern wohl nur, eigene Belegschaftsvertreter zu wählen.

    #377536

    Ja, einen anonymen Vertreter der anonymen Belegschaft.

    #377537

    „Worte von Selbstbedienungsladen und Selbstverwirklicherbude kursieren. Weder unsere Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der TOOH, Herr Gerd Vogel, Michael Sedlaczek noch irgendjemand vom Betriebsrat, konnten uns in einer eilends von uns Mitarbeitern einberufenen Unterredung mit mehr als 60 Kollegen der TOOH darlegen, was genau Herrn Rosinski vorzuwerfen ist.“ Ganz so anonym scheinen sie nicht zu sein, die 60 Kollegen. Das ihnen weder die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat als auch der Betriebsrat Auskunft geben kann, obgleich sie die Abberufung unterstützten, wenn nicht sogar initiierten, ist ein Armutszeugnis erster Güte.

    #377538

    Vielleicht ist das Schreiben so lang geworden, weil er jetzt viel Zeit hat.

    #377539

    Anonym

    Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie das mit einem anonymen Brief von 64 anonymen Mitarbeitern wohl so funktionieren soll. Steht dann dort als Unterschrift 1, anonym, 2, anonym, …, 64. anonym?

    Wie kommt eigentlich jemand auf die Idee, das für ein seriöses Anliegen ein anonymer Brief die geeignete Form sei?

    Auch verstehe ich nicht so ganz den Inhalt. Der Aufsichtsrat hat Rosinsky beurlaubt. Im Aufsichtsrat sitzen weder Brenner, noch Lutz noch Werner. Wieso wird in einer Beurteilung von Rosinskys Wirken ellenlang über diese hergezogen. Um diese ging es doch gar nicht.

    Oder sollte der anonyme Brief nur noch ein nachgeschobenen Beweis für das Intrigieren von Rosinsky (und seiner anonymen Unterstützer) und damit eine inhaltlich Begründung der Aufsichtsratsentschiedung zur Beurlaubung Rosinskys sein?

    #377540

    Bestünde der Brief einfach aus dem Lob der Arbeit von Rosinski und trüge 67 Unterschriften, dann könnte er die Öffentlichkeit deutlich beeinflussen. So fragt man sich aber, ob es vielleicht nur 6,7 Autoren gibt, oder gar einen einzigen. Ein Bärendienst.

    #377541

    Rosinskis Fähigkeit, zu manipulieren und zu instrumentalisieren, ist bekannt.

    Ohne Praktikantin ist das natürlich schwerer geworden. Aber die magische Zahl von 64 Unterschriften unter einen anonymen Brief zu inszenieren, erscheint mir als Laien-Theaterkritiker sensationell. Wer hat so lange an dem Drehbuch geschrieben?

    Der Text ist lang, und enthält keine stilistischen Brüche.

    Wir kennen solche Art Pressemitteilungen von zwei Umweltvereinen in ähnlicher Länge. Da schreibt aber auch nur einer….

    #377542

    Ähm,

    #377544

    Kommt noch was?

    #377545

    Ich schreibe jetzt im Namen von 268,375 Mitarbeitern der TOOH:
    Herr Rosinski war ganz, ganz böse.

    #377546

    An fractus:

    Mit Brenner, Lutz und Werner hat es insofern doch zu tun,
    als diese die zweite Streitpartei bilden.
    Die erste ist, logischerweise, Rosinski.
    Der Stadtrat sollte Intendanten u. Aufsichtsratsmitgliedern
    die auch Arbeitnehmervertreter der TOOH sind,
    bezügl. persönlicher Interessen an der Geschäftsführer-
    freistellung im Blick behalten.
    Für Außenstehende ist es leider schwer, das ganze zu durchblicken.

    „THEATERSTREIT“ist sowieso das falsche Wort, denn es streiten sich
    ja nicht zwei oder mehrere Theater untereinander.
    Es ist ein Streit INNERHALB EINER Theater GmbH.

    Brief: es existieren keine Unterschriften unter diesem.
    Er zeigt ein Stimmungsbild, welches unter mindestens 64 Mitarbeitern
    existiert, in Worte gefasst wurde und das derren Anliegen formuliert.

    Natürlich sorgen sich manche Kollegen,daß ihre Unterschrift
    ihnen Ärger bringen könnte.
    Andere sorgen sich weniger und würden unterschreiben.
    Das Schreiben sollte außerdem noch vor der heutigen Aufsitsratssitzung
    sowie der am Freitag stattfindenden Betriebsversammlung
    an die Öffentlichkeit.
    Abgesehen davon, wäre ein offenes Unterschriften sammeln
    unterbunden worden (so frei sind wir nun auch wieder nicht,
    30 Jahre später).
    Der Brief und was er anspricht und fragt wird, so hoffen wir,
    in gewisser Weise wirken,
    auch wenn er juristisch wertlos sein sollte.

    #377573

    Was wäre ein Theater ohne Theater. Und erst eine GmbH. Da machen Theater Theater Theater. Ein „Glück“, das die Staatskapelle nur Musik macht. Das wäre noch ein Theater.

    #377576

    Anonym

    Jetzt wird das Gericht zum Theater glaubt man der MZ.

    Der Brief und was er anspricht und fragt wird, so hoffen wir,
    in gewisser Weise wirken,

    Ich hoffe es ausdrücklich nicht. Der Geschäftsführer ist für die wirtschaftliche Sicherstellung von Theater, Oper und Orchester zuständig. Die Intendanten für deren künstlerische Leitung. Die Aufgabe von Theater, Oper Orchester ist die Kunst. Insofern ist der Geschäftsführer ein Dienstleister für die Intendanten. Der auch im Brief aufscheinende Versuch, dieses Verhältnis umzukehren und die Intendanten zu Dienstleistern des Geschäftsführers im Sinne eines wirtschaftlich orientierten Kunstbetriebes zu machen, geht dagegen völlig an den Aufgaben der TOOH vorbei. Er formuliert darin einen kommerziell gefälligen Kunstanspruch, der weit über die Kompetenzen eines Geschäftsführeres hinausgeht und sich fremde Kompetenzen anmaßt.

    #377629

    An fractus:

    Die Aufgabe des Geschäftsführers
    ist, den Intendanten Geld für derren
    Projekte zu geben.
    Aber ebenso seine Aufgabe ist es,
    ihnen bei Überschreiten des Budgets in Erinnerung zu bringen,
    daß es Geld von vielen Steuerzahlern
    ist, mit dem sie da umspringen.

    Und nur weil jemand verantwortungsvollen
    Umgang mit Geld einfordert und nötigenfalls durchsetzt, ist er noch lange kein Kunstverhinderer.

    #377630

    Nein, aber auch nicht „Der gute Mensch von Sezuan“…

    #377634

    Anonym

    „Unerwähnt sollte man auch viele fragwürdige Inszenierungen nicht lassen, welche die Abonnementen- und Zuschauerzahlen einbrechen ließen. “

    Es ist genau diese Übergriffigkeit der Argumentatation ins künstlerische, die ich meinte. Diese Übergriffigkeit wird im nächsten Satz dann radikalisiert:
    „Kann man Herrn Rosinski, der diese Experimente ohne Einmischung gestattete, …“

    ist er nicht gnädig gewesen, der Herr GF?

    Diese Argumentation ist übergriffig, denn solche Bewertungen sind alleine Sache des Aufsichtsrates und gehen einen GF nichts an. Sie greift direkt in die Kompetenz des Aufsichtsrates ein. Hier maßt sich der GF. unter dem Vorwand (!) der Wirtschaftlichkeit eine künstlerische Einmischung und Bewertung an, die jenseits seines Aufgabenbereiches liegt.

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