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1. Juli 2020 um 13:59 Uhr #377534
Unter dem Absender „belegschaft.der.buehnen.halle@gmail.com“ verbreitet eine Gruppe von angeblich „mindestens 64 Mitarbeitern“ einen offen Brief an de
[Der komplette Artikel: Anonyme Gruppe angeblicher TOOH-Mitarbeiter verteidigt Rosinski mit offenem Brief]1. Juli 2020 um 14:16 Uhr #377535Klingt für mich sehr authentisch. Es bleibt diesen Mitarbeitern wohl nur, eigene Belegschaftsvertreter zu wählen.
1. Juli 2020 um 15:07 Uhr #377536Ja, einen anonymen Vertreter der anonymen Belegschaft.
1. Juli 2020 um 15:19 Uhr #377537„Worte von Selbstbedienungsladen und Selbstverwirklicherbude kursieren. Weder unsere Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der TOOH, Herr Gerd Vogel, Michael Sedlaczek noch irgendjemand vom Betriebsrat, konnten uns in einer eilends von uns Mitarbeitern einberufenen Unterredung mit mehr als 60 Kollegen der TOOH darlegen, was genau Herrn Rosinski vorzuwerfen ist.“ Ganz so anonym scheinen sie nicht zu sein, die 60 Kollegen. Das ihnen weder die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat als auch der Betriebsrat Auskunft geben kann, obgleich sie die Abberufung unterstützten, wenn nicht sogar initiierten, ist ein Armutszeugnis erster Güte.
1. Juli 2020 um 16:01 Uhr #377538Vielleicht ist das Schreiben so lang geworden, weil er jetzt viel Zeit hat.
1. Juli 2020 um 19:52 Uhr #377539
AnonymIch versuche mir gerade vorzustellen, wie das mit einem anonymen Brief von 64 anonymen Mitarbeitern wohl so funktionieren soll. Steht dann dort als Unterschrift 1, anonym, 2, anonym, …, 64. anonym?
Wie kommt eigentlich jemand auf die Idee, das für ein seriöses Anliegen ein anonymer Brief die geeignete Form sei?
Auch verstehe ich nicht so ganz den Inhalt. Der Aufsichtsrat hat Rosinsky beurlaubt. Im Aufsichtsrat sitzen weder Brenner, noch Lutz noch Werner. Wieso wird in einer Beurteilung von Rosinskys Wirken ellenlang über diese hergezogen. Um diese ging es doch gar nicht.
Oder sollte der anonyme Brief nur noch ein nachgeschobenen Beweis für das Intrigieren von Rosinsky (und seiner anonymen Unterstützer) und damit eine inhaltlich Begründung der Aufsichtsratsentschiedung zur Beurlaubung Rosinskys sein?
1. Juli 2020 um 20:33 Uhr #377540Bestünde der Brief einfach aus dem Lob der Arbeit von Rosinski und trüge 67 Unterschriften, dann könnte er die Öffentlichkeit deutlich beeinflussen. So fragt man sich aber, ob es vielleicht nur 6,7 Autoren gibt, oder gar einen einzigen. Ein Bärendienst.
1. Juli 2020 um 23:12 Uhr #377541Rosinskis Fähigkeit, zu manipulieren und zu instrumentalisieren, ist bekannt.
Ohne Praktikantin ist das natürlich schwerer geworden. Aber die magische Zahl von 64 Unterschriften unter einen anonymen Brief zu inszenieren, erscheint mir als Laien-Theaterkritiker sensationell. Wer hat so lange an dem Drehbuch geschrieben?
Der Text ist lang, und enthält keine stilistischen Brüche.
Wir kennen solche Art Pressemitteilungen von zwei Umweltvereinen in ähnlicher Länge. Da schreibt aber auch nur einer….
1. Juli 2020 um 23:51 Uhr #377542Ähm,
1. Juli 2020 um 23:53 Uhr #377544Kommt noch was?
2. Juli 2020 um 00:16 Uhr #377545Ich schreibe jetzt im Namen von 268,375 Mitarbeitern der TOOH:
Herr Rosinski war ganz, ganz böse.2. Juli 2020 um 01:26 Uhr #377546An fractus:
Mit Brenner, Lutz und Werner hat es insofern doch zu tun,
als diese die zweite Streitpartei bilden.
Die erste ist, logischerweise, Rosinski.
Der Stadtrat sollte Intendanten u. Aufsichtsratsmitgliedern
die auch Arbeitnehmervertreter der TOOH sind,
bezügl. persönlicher Interessen an der Geschäftsführer-
freistellung im Blick behalten.
Für Außenstehende ist es leider schwer, das ganze zu durchblicken.„THEATERSTREIT“ist sowieso das falsche Wort, denn es streiten sich
ja nicht zwei oder mehrere Theater untereinander.
Es ist ein Streit INNERHALB EINER Theater GmbH.Brief: es existieren keine Unterschriften unter diesem.
Er zeigt ein Stimmungsbild, welches unter mindestens 64 Mitarbeitern
existiert, in Worte gefasst wurde und das derren Anliegen formuliert.Natürlich sorgen sich manche Kollegen,daß ihre Unterschrift
ihnen Ärger bringen könnte.
Andere sorgen sich weniger und würden unterschreiben.
Das Schreiben sollte außerdem noch vor der heutigen Aufsitsratssitzung
sowie der am Freitag stattfindenden Betriebsversammlung
an die Öffentlichkeit.
Abgesehen davon, wäre ein offenes Unterschriften sammeln
unterbunden worden (so frei sind wir nun auch wieder nicht,
30 Jahre später).
Der Brief und was er anspricht und fragt wird, so hoffen wir,
in gewisser Weise wirken,
auch wenn er juristisch wertlos sein sollte.2. Juli 2020 um 16:55 Uhr #377573Was wäre ein Theater ohne Theater. Und erst eine GmbH. Da machen Theater Theater Theater. Ein „Glück“, das die Staatskapelle nur Musik macht. Das wäre noch ein Theater.
2. Juli 2020 um 20:28 Uhr #377576
AnonymJetzt wird das Gericht zum Theater glaubt man der MZ.
Der Brief und was er anspricht und fragt wird, so hoffen wir,
in gewisser Weise wirken,Ich hoffe es ausdrücklich nicht. Der Geschäftsführer ist für die wirtschaftliche Sicherstellung von Theater, Oper und Orchester zuständig. Die Intendanten für deren künstlerische Leitung. Die Aufgabe von Theater, Oper Orchester ist die Kunst. Insofern ist der Geschäftsführer ein Dienstleister für die Intendanten. Der auch im Brief aufscheinende Versuch, dieses Verhältnis umzukehren und die Intendanten zu Dienstleistern des Geschäftsführers im Sinne eines wirtschaftlich orientierten Kunstbetriebes zu machen, geht dagegen völlig an den Aufgaben der TOOH vorbei. Er formuliert darin einen kommerziell gefälligen Kunstanspruch, der weit über die Kompetenzen eines Geschäftsführeres hinausgeht und sich fremde Kompetenzen anmaßt.
3. Juli 2020 um 19:32 Uhr #377629An fractus:
Die Aufgabe des Geschäftsführers
ist, den Intendanten Geld für derren
Projekte zu geben.
Aber ebenso seine Aufgabe ist es,
ihnen bei Überschreiten des Budgets in Erinnerung zu bringen,
daß es Geld von vielen Steuerzahlern
ist, mit dem sie da umspringen.Und nur weil jemand verantwortungsvollen
Umgang mit Geld einfordert und nötigenfalls durchsetzt, ist er noch lange kein Kunstverhinderer.4. Juli 2020 um 00:58 Uhr #377630Nein, aber auch nicht „Der gute Mensch von Sezuan“…
4. Juli 2020 um 08:51 Uhr #377634
Anonym„Unerwähnt sollte man auch viele fragwürdige Inszenierungen nicht lassen, welche die Abonnementen- und Zuschauerzahlen einbrechen ließen. “
Es ist genau diese Übergriffigkeit der Argumentatation ins künstlerische, die ich meinte. Diese Übergriffigkeit wird im nächsten Satz dann radikalisiert:
„Kann man Herrn Rosinski, der diese Experimente ohne Einmischung gestattete, …“ist er nicht gnädig gewesen, der Herr GF?
Diese Argumentation ist übergriffig, denn solche Bewertungen sind alleine Sache des Aufsichtsrates und gehen einen GF nichts an. Sie greift direkt in die Kompetenz des Aufsichtsrates ein. Hier maßt sich der GF. unter dem Vorwand (!) der Wirtschaftlichkeit eine künstlerische Einmischung und Bewertung an, die jenseits seines Aufgabenbereiches liegt.
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