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- Dieses Thema hat 14 Antworten und 7 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 Jahren, 10 Monaten von hei-wu.
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19. Mai 2018 um 11:40 Uhr #315125
Möge der Heilige Geist zu Pfingsten über unsere Regierung kommen und für das 3. Geschlecht ein Wort abwerfen, das alle zufriedenstellt.
Es ist aber auch verdammt kompliziert:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-11/bundesverfassungsgericht-intersexualitaet-drittes-geschlecht-geburtenregister?page=2#comments19. Mai 2018 um 12:01 Uhr #315128Warum muss das Geschlecht denn überhaupt im Ausweis stehen?
19. Mai 2018 um 16:33 Uhr #315134Zur Identifizierung der sich ausweisenden Person. @hei-wu, ich vermute eigentlich, dass dir das bekannt ist.
19. Mai 2018 um 16:52 Uhr #315135Warum muss das Geschlecht denn überhaupt im Ausweis stehen?
Damit die richtigen diskriminiert werden können. Wie willst du sonst schwachsinnige Quoten durchsetzen.
20. Mai 2018 um 03:18 Uhr #315145@Porbi, ich vermute mal, dass ein Grenzkontrollbeamter nicht in den Peronalausweis sehen muss, um das Geschlecht der Ein- oder Auslass begehrenden Person festzustellen. Ich habe übrigens telepathische Fähigkeiten: den Eintrag deines („männlichen“) Geschlechts habe ich aus deinem Ausweis geklöscht. Sieh mal nach. Es ist weg.Falls du dennoch bei einer Grenzkontrolle dein Geschlecht zeigen willst, musst du schobn tiefer in die Tasche greifen.
20. Mai 2018 um 06:38 Uhr #315147Tatsächlich, es wird über etwas diskutiert, was gar nicht im Ausweis steht. Nicht einmal der Rufname wird verraten.
Lediglich bei „Unterschrift“ findet sich ein nur zweigeschlechtlicher Hinweis. Hier könnten Korinthenkacker ansetzen.
Der BGH hat im Fall der Bankformulare schon mit klarem Verstand gesprochen.20. Mai 2018 um 09:19 Uhr #315150Im Pass steht ein Geschlecht.
Wenn in deinem Personalausweis kein Rufname steht, dann nimm mal den anderen, nicht den du selber gebastelt und nur Farbspektrum drauf geschrieben hast.
20. Mai 2018 um 09:30 Uhr #315151Was im Pass steht, muss aber EU-weit geregelt werden, da wird sich die internationale Kabarettistenszene freuen.
20. Mai 2018 um 09:47 Uhr #315152Wissen ist Macht. Nichtwissen macht nichts?
„Fehlender Rufname[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Aufgrund einer Änderung der Verwaltungspraxis wird seit Ende 2010 in deutschen Personalausweisen bei Personen mit mehreren Vornamen der (meist geburtsurkundlich bestimmte) Rufname nicht mehr kenntlich gemacht. Dies hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt, da sowohl im behördlichen als auch privaten Rechts- und Geschäftsverkehr regelmäßig neben dem Nachnamen nur ein Vorname genutzt wird, nunmehr aber nicht mehr anhand eines Ausweisdokuments nachweislich ist, welcher von mehreren Vornamen der maßgebend zu verwendende sein soll. Dieser Umstand führt in der Praxis dazu, dass neuerdings bei mehreren Vornamen vorrangig auf den ersten Vornamen zurückgegriffen wird. Dadurch wird zwar der entstandenen Rechtsunsicherheit wirksam begegnet, allerdings werden dadurch Bürger, deren Rufname nicht der erste ist, gezwungen, einen Vornamen zu gebrauchen, der meist nie dazu bestimmt war und mit dem sie sich weder selbst identifizieren noch von ihrem Umfeld identifiziert werden. Die hierfür ursächliche, aktuelle Verwaltungspraxis wird daher in der Rechtswissenschaft als verfassungswidrig erachtet und insbesondere eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GG, des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG sowie des Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG gerügt.[87]Dieser Umstand hat dazu beigetragen haben, dass es ab dem 1. November 2018 möglich sein wird, die Reihenfolge seiner Vornamen zu ändern.“(Wikipedia)
Eine Geschlechtsspezifikation gibt es nur im Reisepass verschlüsselt als „M“ oder“F“ in der maschinenlesbaren Zone
20. Mai 2018 um 11:28 Uhr #315154Du kannst die hochgradig verschlüsselten Buchstaben M und F nicht lesen? Ich hoffe mal, du kommst mit den noch komplexeren Symbolen an Toilettentüren klar.
20. Mai 2018 um 18:12 Uhr #315161habe ich aus deinem Ausweis geklöscht
Soso, du „klöschst“ also. Schone doch aber bitte deine eigenen Rechtschreibkenntnisse davor. Vielleicht solltest du deine eigenen Fragestellungen mal überprüfen. Wenn du den Personalausweis als solchen meinst, wäre es hilfreich, diesen auch so zu bezeichnen!
21. Mai 2018 um 02:08 Uhr #315166Den Anwohnerparkausweis werde ich wohl nicht gemeint haben.
29. Mai 2018 um 10:52 Uhr #315618Bald wird eine Zeit kommen, ein kleines Etwas ist schon vorhanden, da wird man aus einem Namen nicht mehr ersehen können, ob es sich um ein männliches oder weibliches Wesen handelt. Und mehr noch: Man wird auch nicht wissen, wie der Name geschrieben wird.
Beispiele: 1. Oyedeji Oworu
2. Mowafak Adal
Nun sage mir jemand das Geschlecht dieser Personen und sein/ ihr Herkunftsland!! Und auch die Betonung wird ein Problem sein.29. Mai 2018 um 11:04 Uhr #315623Ja, das waren noch Zeiten, als man als Mann wusste, dass Elfriede eine Ische bzw. Kirsche ist, an die man sich ranmachen und Bemerkungen über ihr Holz vor der Hütte machen konnte, ohne dass man gesellschaftlich geächtet wurde.
29. Mai 2018 um 12:04 Uhr #315627Nun sage mir jemand das Geschlecht dieser Personen und sein/ ihr Herkunftsland!!
Wozu ist das wichtig? was hast Du vor?
[/quote]
Und auch die Betonung wird ein Problem sein.
Ja ja, ausländisch ist schwierig.
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