Startseite Foren Halle (Saale) Amtsblatt an der Litfaßsäule

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    Beiträge
  • #45539

    Amtsblatt hängt ab sofort an der Litfaßsäule

    Wo ist denn vor dem Ratshof eine Litfaßsäule?

    #45551

    Anonym

    #45587

    Anonym

    und hier ein lebendiges Beispiel von Amtsblatt und Litfaßsäule

    #45679

    Artikelzitat: „Anschlagsäule hieß es früher, heute Litfaßsäule…“

    Wikipedia-Zitat: „Am bekanntesten wurde Ernst Litfaß aber durch die von ihm erfundenen Anschlagssäulen, die ihm zu Ehren Litfaßsäulen genannt werden. “

    #45793

    Anonym

    Die Stadt ist übrigend verpflichtet, jedem Haushalt ein Amtsblatt zukommen zu lassen

    #45819

    Das Blatt an die Litfaßsäule zu kleben, ist gewissermaßen vereinfachte Zustellung.

    #45828

    Jedenfalls ist das eine gute Neuerung.
    Die Behauptung von Enrico, dass jeder Haushalt ein Amtsblatt bekommen muss, bezweifle ich. Mir wurde mal auf Anfrage gesagt, dass die Beschlüsse des Stadtrates in geeigneter Form öffentlich gemacht werden müssen, ein Amtsblatt ist dazu nicht notwendig.

    #45891

    Anonym

    Du kannst natürlich statt eines Amtsblatts allen auch ein A4-Blatt in den Briefkasten stecken mit den Beschlüssen. Der Saalekreis hat für sein Amtsblatt eine einfachere Variante. Allerdings gibts im halleschen Amtsblatt zur Refinanzierung auch Werbung.

    #45895

    Die Stadtratsbeschlüsse werden doch hier im Hallespektrum schon veröffentlicht. Da brauchen wir das Amtsblatt also gar nicht.

    #45900

    Enrico, ich bin mir ziemlich sicher, dass Du Dich irrst, Städte und Gemeinden müssen ihren Bürger die amtlichen Mitteilungen nicht schriftlich über ihre Briefkästen zusenden.

    #45912

    Wolli, als geeignete Form einer öffentlichen Bekanntmachung gilt grundsätzlich das Amtsblatt. Die örtliche Presse kann als Form der Ersatzveröfffentlichung nur in streng limitierten Ausnahmefällen genutzt werden. Eine Amtsblattlitfaßsäule vor dem Ratshof als einziger Ort einer öffentlichen Bekanntmachung (wenn es denn überhaupt so vorgesehen ist) dürfte wohl kaum ausreichend sein.

    #45928

    Darf man sich eigentlich mit einem Aufkleber auf dem Briefkasten gegen die Zustellung des Amtsblattes schützen? Oder bin ich verpflichtet, dieses abzunehmen? (Ja, ist natürlich eine rein theoretische Frage)

    #45937

    Nein.

    #45942

    Wenn im Amtsblatt Werbung ist, kann man das Einwerfen untersagen.
    Wessis haben nicht immer Recht.

    #45948

    Wolli, so kannst Du das nicht sagen. Hei-wu hat auf zwei gegenläufige Fragen mit einem „nein“ geantwortet. Also: Wessis haben nicht recht!

    #45949

    Wolli hat vollkommen recht. Schriftlich müssen die Beschlüsse dem Bürger nicht zukommen, schon gar nicht in Form eines Amtblattes. Das gibt es in vielen anderen Kommunen nämlich nicht.

    #45954

    Genau, ich will aus der Rente zurückgeholt werden und in Wiegands Team.

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