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23. November 2018 um 13:36 Uhr #330918
Habe mir die „Horden“ angesehen, haben wir auch Fotos von. Studenten, junge Mütter, Kinder etc. Wenn das die „Schwarzrote Front“ ist, dann haben die aber ordentlich abgerüstet. BP hat das auch so gesehen. Die waren megaentspannt. Die Horden, die Du meinst, waren zum Glück nicht da.
23. November 2018 um 15:22 Uhr #330921Auch hier nochmal, wenn die Gerichtsvollzieherin nicht in das Haus hineinkam… Leute, was wird hier?
23. November 2018 um 15:28 Uhr #330923Es gab keine Beobachter der Szene, die letztlich den Einsatz der Polizei abbrach.
Presse und Verteter der Politik wurden ja abgedrängt resp. erst danach wieder zugelassen.
Wer ordnete das an? Die Gerichtsvollzieherin, oder die Polizei?23. November 2018 um 15:54 Uhr #330924Riosal, auch in Hamburg war vieles bunt, änderte sich aber mitunter minütlich.
23. November 2018 um 15:54 Uhr #330925Die Gerichtsvollzieherin sicherlich nicht, meine ich.
23. November 2018 um 17:09 Uhr #330928Wenn Untermietverträge von Capuze geschlossen wurden, so sind die ungültig und die HWG hat gar keinen Anlass nachzufragen, ob Untermietverträge existieren.
Das ist meine Meinung aus dem Bauch heraus, die Cata sicher wieder so schrecklich nervt.Und genau deswegen fragt man bei juristischen Fragestellungen einen Juristen. Denn aus dem Bauch herausgeschossene Rechtsmeinungen haben die Tendenz nicht richtig zu sein…
Wenn Capuze kein Recht hatte, Untermietverträge zu schließen, dann sind entsprechende Verträge selbstverständlich nichtig. Die Feststellung, ob ein Vertrag nichtig ist, trifft aber ein Gericht und nicht die Gerichtsvollzieherin vor Ort…
Davon zu unterscheiden ist die Situation, ob eine Person ein Recht zum Besitz hat. Denn aufgrund der Drittwirkung der Grundrechte und des starken Schutzes der Wohnung bzw. des in Besitz stehenden Obdachs, kann die Polizei nicht einfach irgendwo auftauchen und eine Person aus ihrer Wohnung entfernen (unabhängig davon, ob jemand der Meinung ist, das Recht zum Besitz sei nur vorgeschoben). Ohne einen Räumungstitel geht garnichts, wenn man Personen aus einer Wohnung haben will…
Anscheinend gab es ja im Vorhinein Hinweise auf Unterverhältnisse (zumindest steht im Räumungsurteil ja ein Hinweis darauf), von daher hätte es der HWG durchaus oblegen nachzufragen, ob eventuell Unterverhältnisse bestehen, bevor geräumt wird. Das ist einfach ein handwerklicher Fehler der beauftragten Rechtsanwälte, denn bei Hausbesetzungen gehören Unterverhältnisse einfach dazu…23. November 2018 um 18:20 Uhr #330931„Die Feststellung, ob ein Vertrag nichtig ist, trifft aber ein Gericht und nicht die Gerichtsvollzieherin vor Ort…“
Dann lies dir mal die Stellungnahme des Amtsgerichtes durch.23. November 2018 um 18:52 Uhr #330932@farbspektrum: Du meinst, das Amtsgericht wusste von Untermietverträgen und hat die Gerichtsvollzieherin schlicht auflaufen lassen?
Mittwoch, 16 Uhr, da arbeitet kein Beamter, soviel ist sicher.
23. November 2018 um 19:43 Uhr #330933„Anscheinend gab es ja im Vorhinein Hinweise auf Unterverhältnisse (zumindest steht im Räumungsurteil ja ein Hinweis darauf), von daher hätte es der HWG durchaus oblegen nachzufragen, ob eventuell Unterverhältnisse bestehen, bevor geräumt wird. Das ist einfach ein handwerklicher Fehler der beauftragten Rechtsanwälte, denn bei Hausbesetzungen gehören Unterverhältnisse einfach dazu…“
Dazu gibt es nix hinzufügen , siehe auch meinen Kommentar davor…
23. November 2018 um 20:38 Uhr #330938„Die Feststellung, ob ein Vertrag nichtig ist, trifft aber ein Gericht und nicht die Gerichtsvollzieherin vor Ort…“
Dann lies dir mal die Stellungnahme des Amtsgerichtes durch.Du scheinst sie gelesen zu haben. Verrate mir bitte die Fundstelle für deine Behauptung, die von dir zitierte These von Philipp Zeller sei falsch. Ich wüsste nicht, an welcher Stelle seiner Erklärung der Präsident des Amtsgerichts Halle (Salle) kundgetan haben soll, dass er seine Gerichtsvollzieher*innen mit originären richterlichen Aufgaben betraut hätte.
23. November 2018 um 21:05 Uhr #330939Anscheinend gab es ja im Vorhinein Hinweise auf Unterverhältnisse (zumindest steht im Räumungsurteil ja ein Hinweis darauf), von daher hätte es der HWG durchaus oblegen nachzufragen, ob eventuell Unterverhältnisse bestehen, bevor geräumt wird. Das ist einfach ein handwerklicher Fehler der beauftragten Rechtsanwälte, denn bei Hausbesetzungen gehören Unterverhältnisse einfach dazu…
Dann wird der von der HWG beauftragte Anwalt möglicherweise noch nicht die Erfahrung gehabt haben, dieses bewährte Handwerkszeug anzuwenden. War ja nett vom Gericht, ihn vorher darauf hinzuweisen.
Vielleicht schon aus diesem Grund wäre die Stadt gut beraten, HWG und GWG zusammenzulegen, damit so was nicht wieder passiert. Zwei konkurrierende städtische Wohnungsunternehmen sind sowieso Blödsinn. Man muss in dem Zusammenhang kein junger Liberaler sein, um festzustellen: Marx ist Murks…
23. November 2018 um 21:18 Uhr #330940Habe mir die „Horden“ angesehen, haben wir auch Fotos von. Studenten, junge Mütter, Kinder etc. Wenn das die „Schwarzrote Front“ ist, dann haben die aber ordentlich abgerüstet. BP hat das auch so gesehen. Die waren megaentspannt. Die Horden, die Du meinst, waren zum Glück nicht da.
Manchmal ist es schwer die zu sehen manchmal will man sie nicht sehen. Ist beides nicht unwahrscheinlich.
Dann wird der von der HWG beauftragte Anwalt möglicherweise noch nicht die Erfahrung gehabt haben, dieses bewährte Handwerkszeug anzuwenden. War ja nett vom Gericht, ihn vorher darauf hinzuweisen.
Vielleicht schon aus diesem Grund wäre die Stadt gut beraten, HWG und GWG zusammenzulegen, damit so was nicht wieder passiert. Zwei konkurrierende städtische Wohnungsunternehmen sind sowieso Blödsinn. Man muss in dem Zusammenhang kein junger Liberaler sein, um festzustellen: Marx ist Murks…
Gerichtsvollzieher , Amtsgericht und HWG sind da ziemlich einer Meinung. Ein paar Kriminelle, deren Unterstützer und ein Anwalt mit begrenzter Moral sehen den Fehler bei der HWG. Wem soll man hier wohl glauben.
So oder so wird das Hasi geräumt. Auf den Kosten werden wir alle sitzen bleiben und für diese sind alleine die Hasis verantwortlich.
23. November 2018 um 21:23 Uhr #330942„Verrate mir bitte die Fundstelle“
So groß ist ja die hallesche Informationswelt im Internet nicht, dass man es nicht selbständig finden kann.23. November 2018 um 21:31 Uhr #330943Ist es nicht so, dass dort niemand wohnen durfte?
23. November 2018 um 21:31 Uhr #330944ein Anwalt mit begrenzter Moral
Starker Tobak. Dann zeig ihn bei der Anwaltskammer an, weil er seinen Job gemacht hat.
23. November 2018 um 21:51 Uhr #330946„Verrate mir bitte die Fundstelle“
„Wie der Präsident des Amtsgerichts Halle (Saale) uns mitteilt, obliegt ihm die Dienstaufsicht über die Gerichtsvollzieher des Bezirks. Aus Anlass der Berichterstattung über die Räumung des Grundstücks Hafenstraße 7 in Halle (Hasi) sehe ich mich zu folgenden Ausführungen veranlasst:
…
„Das Räumungsurteil, das die Grundlage der Vollstreckung bildete, richtete sich gegen den Capuze e.V.. Bei einer Räumung muss aber nicht gegen jede einzelne Person, die sich im Haus bzw. in den Räumlichkeiten aufhält, ein eigener Titel vorliegen. Zwar darf gegen Untermieter, die tatsächlich eigenen Besitz an den Räumlichkeiten haben, nur vollstreckt werden, wenn auch gegen sie ein Räumungsurteil vorliegt. Der Gerichtsvollzieher hat dabei aber zu prüfen, ob der vermeintliche „Untermieter“, der sich in den herauszugebenden Mieträumen aufhält, auch tatsächlich dort wohnt und Besitz daran hat oder ob er nur zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung vorgeschoben ist. Ungeachtet der Frage, ob der Capuze e.V. überhaupt berechtigt war, Dritten Räumlichkeiten in der Hafenstraße 7 zur Nutzung zu überlassen, reicht es nicht aus, einfach nur Untermietverhältnisse zu behaupten, um eine Räumungsvollstreckung zu verhindern.Die Prüfung, ob tatsächliche Anhaltspunkte für einen Besitz der „Untermieter“ vorlagen, konnte die Obergerichtsvollzieherin jedoch nicht vornehmen, da ihr kein Zugang zu dem Gebäude gewährt wurde. Die vermeintlichen Untermieter konnten im Übrigen noch nicht einmal angeben, in welchen Räumen sie denn überhaupt wohnen würden.
Die Obergerichtsvollzieherin, die daraufhin zu der Einschätzung gelangt war, dass die vermeintlichen Untermieter nur zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung vorgeschoben waren, ersuchte die Polizei sodann um Vollzugshilfe. Sowohl zur Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten im Haus als auch zur Durchführung der Räumung hätte sie zunächst einmal das Haus betreten müssen. Angesichts der massiven Präsenz der Mitglieder des Capuze e.V. und seiner Unterstützer war sie jedoch nicht in der Lage, alleine in das Gebäude zu gelangen oder die Räumung fortzusetzen.“23. November 2018 um 22:09 Uhr #330948Ist doch prägnant. Und ausreichend. Der HWG lagen keine Informationen, resp. Anfragen für Untermietverhältnisse vor. dementsprechend war davon auszugehen, daß es keine gibt, bzw. welche wiederrechtlich sind. Dazu braucht es keine Gerichtsentscheide, das regelt sich aus den Gesetzen und Verträgen.
So in etwa hat es Wolli auch ausgedrückt, und so steht es wohl in fast jedem Mietvertrag drin.
Daß das Ding für den Capuze und seinen Vorstand wohl noch ein fettes nachspiel haben wird, steht außer Frage.Und eine Sperrung der Innenstadt(?) hat es ohnehin nicht gegeben; es war lediglich mal ein Straßenabschnitt (Sackstraße) und eine Haltestelle betroffen. Sowas gab es auch schon immer mal aus anderen Anlässen…
23. November 2018 um 22:20 Uhr #330950Hoffentlich geht die HWG den Weg bis zum Ende. Man kann am Ende ja eine Rechnung aufmachen, wie viel Geld am Ende für soziale Projekte fehlt, dank der Hasis. Die Kriminellen müssen auf allen legalen Kanälen geächtet werden.
23. November 2018 um 22:23 Uhr #330951„Die Kriminellen müssen auf allen legalen Kanälen geächtet werden.“
Ein Meisterwerk eines Satzes.23. November 2018 um 22:43 Uhr #330953Ein Meisterwerk eines Satzes.
Sonst wird doch wieder geheult und irgendwas unterstellt. Wenn die Hausbesetzer mal irgendwann zu Verstand kommen und ihre illegalen Handlungen einstellen und sich sinnvoll engagieren ist ja alles okay. Aber bis dahin sollte man dieses Handeln nicht relativieren und verteidigen.
23. November 2018 um 22:56 Uhr #330954Nur um das nochmals festzustellen: Blamiert hat sich nicht „Hasi“, sondern das Amtsgericht.
Vor Montag nachmittag werden von dort keine Aussagen mehr kommen.
Das ist sicher.23. November 2018 um 23:24 Uhr #330959Nur um das nochmals festzustellen: Blamiert hat sich nicht „Hasi“, sondern das Amtsgericht.
Vor Montag nachmittag werden von dort keine Aussagen mehr kommen.
Das ist sicher.Blamiert hat sich der Rechtsstaat, da so etwas überhaupt möglich ist.
Die Polizei hätte unkompliziert Fakten schaffen können, was ja selbst der Anwalt einsehen musste. So wird das Spiel noch eine Weile gehen aber um so mehr wird das Verständnis für Hausbesetzer bröckeln. Weder die halleschen Wohngesellschaften, noch die Stadt werden vergessen, dass man diesen Leuten nie trauen darf. Im besten Fall wackelt auch der status quo anderer Projekte in Halle. Für die Zivilgesellschaft wäre es ein wichtiger Schritt.
23. November 2018 um 23:39 Uhr #330960Für die Zivilgesellschaft wäre es ein wichtiger Schritt.
Ich würde die Wohnungspolitik der HWG nicht gerade als einen Fortschritt der Zivilgesellschaft bezeichnen – um mal vom Monothema „Hasi“ wegzukommen. Hier wird gerade eine kommunale Gesellschaft gefeiert, die sozialpolitisch toxisch ist: und zudem Geld kostet, das mit einer Eingliederung in die GWG bequem einzusparen wäre.
24. November 2018 um 00:11 Uhr #330961Das Thema Wohnungpolitik der HWG musst Du dann getrennt aufmachen, hier geht es um Hasi.
24. November 2018 um 00:11 Uhr #330962Blamiert hat sich nicht das Amtsgericht, sondern die HWG und ihre rechtliche Beratung. Die Gerichtsvollzieherin war gehalten, dem Antrag nachzugehen. Erst vor Ort hätte sie einen gewissen Spielraum, das Ganze abzubrechen oder nicht. Vor Ort, auch im Gebäude, war sie auch. Ihrem ersten Eindruck nach waren die aufgetauchten „Unternutzer“ des Objekts keine tatsächlichen Nutzer, sondern nur vorgeschobene Personen, die die Räumung verhindern sollten. Deshalb hat sie ein zweites Amtshilfeersuchen an die Polizei gestellt. Dieses zweite Ersuchen hat die Polizei aus meiner Sicht mit ganz vernünftigen Gründen abgelehnt. Denn wie auch der Präsident des Amtsgerichts Halle (Saale) als Dienstherr der Gerichtsvollzieherin nicht unerwähnt lässt, kann bzw. muss die Polizei bei einer evidenten Rechtswidrigkeit die Durchführung der Maßnahme verweigern.
Hier gab es schon im Urteil des LG Halle den ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die HVG mit Unternutzern zu rechnen hatte und erforderlichenfalls Auskunftsklage erheben sollte, um vollstreckbare Räumungstitel auch gegen diese Personen zu erwirken. Darüber hinaus wurde, wie die Polizei in der heutigen MZ Auflage mitteilte, durch den Hasi-Anwalt schon vor dem Räumungstermin bekannt gegeben, das sich „Unternutzer“ melden werden. Das hat die Polizei der HVG kommuniziert. Dennoch fühlte sich die städtische Wohnungsgesellschaft zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte einzuholen und ggf. den vorgesehenen Rechtsweg zu bestreiten.
Dass die Polizei da eine „evidente Rechtswidrigkeit“ der Maßnahme annimmt und ihr Mitwirken verweigert, wundert mich nicht. Im Gegenteil, das spricht für qualitative Arbeit unserer Polizei. -
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