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24. November 2015 um 10:41 Uhr #190669
AnonymAber Bertramstr, die ist für Radler der bessere Weg in das Zentrum, als Frankeplatz und Markt!
„Die ist trotzdem länger rot als für die Fußis grün. Das bringt hinsichtlich Rückstau keine Punkte.“
Geht an dieser Stelle wahrscheinlich sowieso bautrechtlichen Gründen nicht aber so wie es jetzt läuft ist es auch nicht gut. Hinnehmen als Autofahrer und leiden. Denkbar, dass es sich nach Fertigstellung Böllberger Weg entspannt. Die Sperrung der Vereinsstr. für Autofahrer ist echt unsinnig.
26. November 2015 um 18:49 Uhr #191242Auch in der MZ gibt es Kritik am Rannischen Platz:
http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/zweitgroesster-kreisverkehr-in-halle-es-laeuft-nicht-rund-am-rannischen-platz,20640778,32646490.html26. November 2015 um 19:11 Uhr #191249Die Wirklichkeit hält sich manchmal eben nicht an die Theorie.
Wenn ein PKW den Kreisel verlässt und am Überweg halten muss steht die Hälfte des Autos noch im Kreisel.26. November 2015 um 19:39 Uhr #191255Die Damen und Herren Autofahrer müssen einfach begreifen, dass ein Kreisverkehr kein Formel-1-Kessel ist.
26. November 2015 um 19:52 Uhr #191258
AnonymWenn ein PKW den Kreisel verlässt und am Überweg halten muss steht die Hälfte des Autos noch im Kreisel.
Wenn aber nicht soviele Angst vor der kleinen Stufe des Innenkreisels hätten und einfach um den PKW herumfahren, würde es wohl ein klein wenig geschmeidiger gehen.
26. November 2015 um 19:55 Uhr #191260Dieser Innenkreisel hat eine bauliche Sperrlinie und darf nur von Fahrzeugen überfahren werden, die sonst nicht durch den Kreisel kämen (z.B. Lkw-Gespanne).
26. November 2015 um 20:01 Uhr #191261Zum Überholen ist aber der Innenkreis nicht gedacht.Die LKW-Farer müssen sich erst daran gewöhnen, dass sie die 4 m breite Kreiselfahrbahn voll ausnutzen, dann klappt es auch mit einer geschmeidigen Fahrt über den neuen Platz.
26. November 2015 um 20:43 Uhr #191265
Anonymdarf nur von Fahrzeugen überfahren werden, die sonst nicht durch den Kreisel kämen
Ich nehme an, du beziehst dich auf Anlage 2 der StVO, Abschnitt 9, lfd. Nr. 68, 2c.
„Ausgenommen von dem Verbot zum Überfahren der Fahrbahnbegrenzung der Mittelinsel des Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.“
Ich behaupte, dass aufgrund der Abmessungen meines Fahrzeugs ein Befahren des Kreisverkehrs nicht möglich ist, sofern ein abbiegendes Fahrzeug im Weg ist. Andere werden nicht gefährdet. Also darf ich die Begrenzung überfahren.
Wer von der LuWu in die Ossietzky-Str. abbiegt, überfährt auch eine 295 in der Fahrbahnmitte, wenn dort am Wochenende, abends/nachts, ach, eigentlich immer unerlaubterweise geparkt wird.
Da nehme ich einen eventuellen Verstoß am Rannischen, der auch noch dem Verkehrsfluss dient, auch in Kauf.
27. November 2015 um 06:56 Uhr #191283
AnonymWenn ein PKW den Kreisel verlässt und am Überweg halten muss steht die Hälfte des Autos noch im Kreisel.
Wenn aber nicht soviele Angst vor der kleinen Stufe des Innenkreisels hätten und einfach um den PKW herumfahren, würde es wohl ein klein wenig geschmeidiger gehen.
weiße Pfeile malen vom außen zum Innenkreisel. Warum ist dort überhaupt eine Stufe?
29. November 2015 um 15:25 Uhr #191627Kein Wunder, dass es am neuen Rannischen Platz nicht rund läuft, denn so ein Kreisel mit 7 Armen erfordert eine gleichmäßige Belastung.
Da man nun nach der Sperrung der 5 Vereinsstraßen den gesamten Umleitungsverkehr vom Böllberger Weg zusätzich über Kreisel geleitet hat, kann es dort nicht rund laufen.29. November 2015 um 20:04 Uhr #191646Gibt es heute nicht für alles Richtlinien.
Der Kreisel kommt mir so komisch vor, wird doch nicht schon zu DDR- Zeiten geplant worden sein?
Irgendein Typenprojekt von 1980? 😉29. November 2015 um 21:58 Uhr #191698
AnonymApropos TGL:
Bei erneuter, offensiver Betrachtung des Verkehrsprojekts Rannischer Kreisel ist mir aufgefallen, dass die nach Verwaltungsvorschrift zur StVO erforderliche Markierung mit einer Sperrlinie (Z. 295) am Bordstein angebracht ist, dieser Bordstein aber den innersten Kreis abgrenzt.
Der Kreis, den ich im obigen Beispiel im Zuge der Geschmeidigkeit zum Ausweichen befahre, ist von der offiziellen Fahrbahn zwar auch mit Bordstein abgetrennt, aber eben nicht farblich markiert. Da dort kein anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, insbesondere kein Radfahrer, spricht aus meiner Sicht nichts gegen ein (legales) Befahren dieses Innen- bzw. Mittelkreises, wenigstens um kreiselverlassende Fahrzeuge zu umschiffen.30. November 2015 um 16:29 Uhr #191843Mir ist noch was ganz anderes aufgefallen, da ich den Rannischen Platz täglich befahre. Kaum einer blinkt bei der Einfahrt, obwohl das nach der StVO jeder müsste.
Der Rannische Platz ist KEIN Kreisverkehr nach der StVO. Es ist eine „kreisverkehrähnliche Kreuzung“. Deswegen MUSS beim Rannischem Platz sowohl beim Einfahren, als auch beim Ausfahren geblinkt werden.Genauso ist es auch beim „Kreisel“ um die Pauluskirche nur mit dem Unterschied, das dort nicht derjenige Vorfahrt hat, der im Krisel fährt, sondern derjenige, der in den Kreisel einfahren will (Rechts vor Links Regelung).
30. November 2015 um 17:00 Uhr #191845@Xsara3112,
du irrst und brauchst bei der Einfahrt nicht blinken, weil alle Einfahrten mit dem Vorfahrtsschild und dem Rechtsabbiegepfeil ausgestattet sind. Beim Ausfahren mußt du auch blinken, weil du die Fahrtrichtung änderst.30. November 2015 um 18:20 Uhr #191848Kenno, in diesem Falle irrst du leider. Du änderst auch bei der Einfart die Fahrtrichtung und musst blinken.
Nur bei „richtigen“ Kreisverkehren, die durch das entsprechende Zeichen gekennzeichnet sind, musst du nicht blinken, bzw. darfst es auch nicht.30. November 2015 um 18:46 Uhr #191850Bei den Einfahrten kommt es nicht auf eine Fahrtrichtungsänderung an, weil diese eindeutig vorgegeben ist.
30. November 2015 um 18:49 Uhr #191852Bei den Einfahrten kommt es nicht auf eine Fahrtrichtungsänderung an, weil diese eindeutig vorgegeben ist.
Das ist egal, geblinkt werden muss trotzdem. „Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“ Es ist völlig unerheblich, ob es das Abbiegen die einzige Möglichkeit ist.
30. November 2015 um 19:43 Uhr #191857Dieser Innenkreisel hat eine bauliche Sperrlinie und darf nur von Fahrzeugen überfahren werden, die sonst nicht durch den Kreisel kämen (z.B. Lkw-Gespanne).
Was zur Hölle ist denn eine „bauliche Sperrlinie“? Eine „Sperrlinie“ ist eine weiße (Ausnahme vorübergehende Markierung -> gelb) Linie. Nachts sieht das Ding verdammt Grau aus.
Findet man zur Not auch in der StVO.
30. November 2015 um 19:58 Uhr #191858Für die Mittelinsel ist kein weißer Strich als Begrenzung vorgeschrieben, eine bauliche Trennung und das entsprechende Verkehrszeichen genügen. Der „Witz“ ist allerdings, dass keine entsprechenden Kreisverkehrszeichen angebracht worden sind, sicherlich wegen der Straßenbahn.
30. November 2015 um 20:05 Uhr #191859
Anonymsicherlich wegen der Straßenbahn.
Ja. Zeichen 215 („Kreisverkehrszeichen“) darf nicht angebracht werden, wenn der Mittelkreis von einer Straßenbahn gekreuzt wird. Das ist hier der Fall.
Für die Mittelinsel ist kein weißer Strich als Begrenzung vorgeschrieben
Der Bordstein des inneren Kreises ist aber weiß angemalt (Zeichen 295 – „Sperrlinie“), der direkt an die Fahrbahn grenzende nicht. Schrieb ich bereits.
30. November 2015 um 20:31 Uhr #191860Für die Mittelinsel ist kein weißer Strich als Begrenzung vorgeschrieben, eine bauliche Trennung und das entsprechende Verkehrszeichen genügen. Der „Witz“ ist allerdings, dass keine entsprechenden Kreisverkehrszeichen angebracht worden sind, sicherlich wegen der Straßenbahn.
Und diese Mittelinsel ist die gepflasterte Mitte. Und die interessiert nur wenn es ein richtiger Bordstein ist oder eben mit einer weißen Sperrlinie ausgestattet ist.
Und der Witz ist, dass du dich auf eine Regel für einen Kreisverkehr berufst und selbst weißt das dies keiner ist. Also nach StVO.1. Dezember 2015 um 07:02 Uhr #191893
AnonymDie Lage würde sich sofort entspannen, wenn die Vereinsstraße wieder offen wäre! Der stau entsteht faktisch nur zu Hauptverkehrszeiten.
Und mit dem Fahrrad gerade drüber fahren könnte sehr gefährlich sein, da die Autofahrer nur den Blick links habe und nicht einen kreuzenden Radler rechts erwarten, also ich lass es jedenfalls, wenn viel verkehr ist!
1. Dezember 2015 um 08:16 Uhr #191898Kenno, in diesem Falle irrst du leider. Du änderst auch bei der Einfart die Fahrtrichtung und musst blinken.
Das ist aber völlig überflüssig und das machen nur Leute, die die Welt ausschließlich über Vorschriften wahrnehmen und sie Naturgesetzen wie Schwerkraft gleichsetzen. Fahrzeuge die bei der Einfahrt in den Kreisel sinnlos blinken, erhöhen den Co²-Verbrauch sinnloser Weise. Allerdings sieht man das extem selten, also ganz so blöde sind die meisten doch nicht.
1. Dezember 2015 um 10:05 Uhr #191920@philipp hat völlig recht, es muss beim Ein- und beim Ausfahren dieses Kreisels geblinkt werden, weil eben nicht durch Zeichen 215
ausgeschildert ist. Genauso ist es beim Kreisel an der Eselsmühle, dort blinken auch die wenigsten. Ob man das für sinnvoll hält oder nicht, spielt dabei keine Rolle, es ist schlicht und einfach eine Regel der StVO, die manche offensichtlich nicht begreifen wollen.
1. Dezember 2015 um 10:16 Uhr #191924Es sind Kreisverkehre, die man nur der Straßenbahn wegen nicht so beschildert hat. Und wer hier beim Einfahren blinkt und sich auf die Automatik des Hebls verlässt, der blinkt dann auch noch rechts, obwohl er den Kreisel nicht gleich wieder verlassen will.
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