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Willy Russe.
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24. September 2015 um 20:17 Uhr #176649
Die Bauarbeiten am Rannischen Platz in Halle (Saale) neigen sich dem Ende. Derzeitigen Planungen zufolge können Auto bereits am 5. Oktober wieder über
[Der komplette Artikel: Aktueller Sachstand der Bauarbeiten am Rannischen Platz und Böllberger Weg]24. September 2015 um 21:11 Uhr #176650Die Bauverzögerung wegen den Pfusch Gleisen ist das eine, aber warum wurden zwischenzeitlich nicht die Fußwege in der Stein-, Willy-Brandt oder Wörmlitzerstraße fertig gepflastert? Da war im Juli und August kaum ein Bauarbeiter zu sehen.
25. September 2015 um 06:08 Uhr #176652Pflaster ist für Gehbehinderte und Rollatorfahrer eine Katastrophe, wieso wird nicht ashaltiert?
Ist in der Stadt des demografischen Wandels alternativlos.26. September 2015 um 13:43 Uhr #176891@nachtschwärmer,
Noch hängt es am Böllberger Weg nicht,wie in dem entsprechenden Thread zu sehen ist:13. Oktober 2015 um 18:51 Uhr #180901Am Freitag wird der Rannische Platz geöffnet. Mal sehen, ob dann auch die Zebrastreifen ordnungsgemäß angebracht werden:
Allerdings ist die Position der Zebrastreifen reichlich katastrophal. Sie sind zu weiten außen angebracht, vor allem in der Wörmlitzer Straße. Dadurch wird der Fußweg um den Platz herum extrem verlängert.
Noch ein paar Hinweise an STVO-ignorante Autofahrer:
Wenn ihr den Kreisel verlasst, haben Fußgänger Vorrang, auch wenn es keinen Zebrastreifen gibt. (StVO § 9 Abs. 3)
Im Kreisverkehr könnt ihr Radfahrer nicht überholen. Einen Radweg gibt es nicht, und die Spur im Kreisverkehr ist nicht breit genug, um den erforderlichen Sicherheitsabstand einzuhalten. Versucht es gar nicht erst, auch wenn der Radfahrer bergauf sehr langsam unterwegs ist. (StVO § 5 Abs. 4)
Die Mittelinsel darf nicht befahren werden. Ausgenommen sind Rettungsfahrzeuge und größere LKW, die einen zu großen Wendekreis für den Kreisel haben. (StVO zu Zeichen 215 Kreisverkehr)
13. Oktober 2015 um 19:48 Uhr #180930Mir ist nicht bekannt, dass der neue Rannische Platz nun ein Kreisverkehr gemäß StVO werden soll.
13. Oktober 2015 um 20:17 Uhr #180933Das hieße dann, dass die Mittelinsel auch von PKW befahren werden darf? Die anderen genannten Regeln gelten unabhängig vom Zeichen 215.
13. Oktober 2015 um 20:36 Uhr #180936
AnonymDas hieße dann, dass die Mittelinsel auch von PKW befahren werden darf?
Wenn es nicht durch Fahrbahnmarkierungen, Bordsteine oder sonstige verbindliche Hinweise verhindert wird, dann ja. Ist dir das wichtig?
13. Oktober 2015 um 21:02 Uhr #180942@Bene,
wenn du genau hingesehen hättest, dann dürfte dir nicht entgangen sein, dass die Fußgängerüberwege sich nur an den Einmündungen des Rannischen Platzes befinden an denen sich keine Straba-Gleise befinden.13. Oktober 2015 um 23:41 Uhr #180959Noch ein paar Hinweise an STVO-ignorante Autofahrer:
Wenn ihr den Kreisel verlasst, haben Fußgänger Vorrang, auch wenn es keinen Zebrastreifen gibt. (StVO § 9 Abs. 3)Dann schau du lieber erst nach recht und links, bevor den Zebrastreifen oder die Straße betrittst.
Auch wenn du Vorrang am Zebrastreifen hast, berechtigt dich das nicht, Autofahrer zu waghalsigen Bremsmanövern zu zwingen. Ich sage nur „gegenseitige Rücksichtnahme“.14. Oktober 2015 um 18:50 Uhr #181209In der Tat, Kenno, ein Zeichen 215 steht dort nicht. Daher ist der Kreisverkehr verkehrsrechtlich kein Kreisverkehr.
Die Zebrastreifen sind aufgebracht, fehlen allerdings logischerweise an der Straßenbahn – das Anbringen von Zebrastreifen über Straßenbahnschienen ist nicht erlaubt.
Allerdings hat das Bauamt wohl versucht in der Mitte des Kreisels, zwischen Fahrbahn und Mittelinsel, einen Radstreifen einzurichten.
Wer denkt sich denn so eine gequirlte Scheiße (Entschuldigung für die Ausdrucksweise) aus. Das ist saugefährlich.
14. Oktober 2015 um 20:00 Uhr #181239@Bene,
Nach den Beschreibungen der HAVAG finden die Radfahrer am Rannischen Platz keine Erwähnung:
„Nach Fertigstellung des neuen Rannischen Platzes profitieren Anwohner, Autofahrer und Fußgänger von einem modernen, zeitgemäßen und barrierefreien Platz, der übersichtlicher und sicherer ist.“Im TV-Halle- Beitrag von Heute erklärt aber der Baudezernent Uwe Stäglin, dass die Radfahrer neben der Fahrbahn um den Platz geführt werden.
Entgegen deiner Feststellung glaube ich aber, dass die Radfahrer doch wohl rechts neben den Autofahrern geführt werden und nicht im Kreisinneren.14. Oktober 2015 um 20:04 Uhr #181240Kenno, dann schau dir das mal vor Ort an. Da gibt es links von der Fahrbahn einen Asphaltstreifen, begrenzt durch abgesenkten Bordstein, mit Fahrradpiktogrammen drauf.
Benutzungspflichtig oder benutzbar ist der nicht.
Wer denkt sich sowas denn aus?
14. Oktober 2015 um 22:55 Uhr #181305@Bene
Wenn ein Radweg vorhanden ist, und das scheint einer zu sein, bist du als Radfahrer verpflichtet den Radweg zu benutzen.
Existiert ein Radweg und du benutzt die Straße bzw. den Fußweg (es sei denn der radweg ist irgendwie zugeparkt, etc.) und die Polizei erwischt dich, wirst du mit Sicherheit ein Verwarngeld bezahlen müssen, bei Behinderung wird daraus sogar ein Bußgeld.14. Oktober 2015 um 23:09 Uhr #181308@Bene
Wenn ein Radweg vorhanden ist, und das scheint einer zu sein, bist du als Radfahrer verpflichtet den Radweg zu benutzen. Existiert ein Radweg und du benutzt die Straße bzw. den Fußweg (es sei denn der radweg ist irgendwie zugeparkt, etc.) und die Polizei erwischt dich, wirst du mit Sicherheit ein Verwarngeld bezahlen müssen, bei Behinderung wird daraus sogar ein Bußgeld.Quatsch.
Und erneut bringst du deine Unkenntnis der Verkehrsregeln zu Wort. Bitte mache mal eine Nachschulung.
15. Oktober 2015 um 01:14 Uhr #181337CITROËN 1234 ist allwissend! 🙂
15. Oktober 2015 um 07:13 Uhr #181344
AnonymRadwegpflicht nur bei Schild nach meiner Kenntnis!
Ich werde mit dem Rad einfach den kürzesten Weg zwischen 2 Punkten nehmen, so wie am Frankeplatz auch. Radfahrer sind nicht bedacht also freie Fahrt. Am Frankeplatz von Süden gibt es nur Abbiegung links u. rechts also über Gleisbett gerade aus. Am Rannischen wird es wohl nicht anders werden.
15. Oktober 2015 um 08:12 Uhr #181352Quatsch.
Und erneut bringst du deine Unkenntnis der Verkehrsregeln zu Wort. Bitte mache mal eine Nachschulung.Selbst wenn es keine Pflicht ist, verhalte ich mich im Straßenverkehr offenbar besser also du.
Du scheinst immer nur danach zu gehen, „erst ich, dann alle anderen“. Du scheinst ja alles zu wissen. Bist sogar so schlau, ohne zu gucken einfach über den Zebrastreifen zu latschen. Bin mal gespannt, ob du immer noch zu egoistisch denkst, wenn du mal unter einem Auto liegst, weil es mal nicht rechtzeitig bremsen konnte, z.B auf Grund nasser/rutschiger Fahrbahn. Dann kannst du zwar auch auf dein Recht pochen, aber dan eventuell auch auf Grund deiner Unachtsamkeit/Überheblichkeit, nach dem Motto „Der Autofahrer hätte anhalten müssen“.
Kurz gesagt: Wenn ich in der Verkehrspolitik was zu sagen hätte, ich würde gerade für Radfahrer folgendes in der StVO ändern:
– Pflicht für Radwegnutzung (wenn vorhanden)
– Helmpflicht
– Führerschein für Radfahrer (ausgenommen Kinder, Radführerscheinpflicht ab 16 Jahre)
– Kennzeichenpflicht für Radfahrer (ähnlich wie bei Mopeds)15. Oktober 2015 um 08:42 Uhr #181360Wie viele Menschen hast du eigentlich schon über den Haufen gefahren, Sarah?
15. Oktober 2015 um 08:50 Uhr #181364Keinen einzigen, wohl eher deswegen, das ich im Straßenverkehr aufpasse und auch mal auf mein Vorfahrtsrecht verzichte.
15. Oktober 2015 um 10:47 Uhr #181403Hallo Radfahrer,
hier:
http://pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html
finde ich eine schöne Zusammenfassung zur „Nachschulung“. Nicht ganz so trocken wie die Vorschriften im Original – aber doch gut recherchiert und nicht vom Fahrradhasser geschrieben. 🙂
Radfahrer sind nicht bedacht also freie Fahrt.
Wegen dir gibt es also die Schilder an den Ampeln: „Gilt auch für Radfahrer“
15. Oktober 2015 um 11:09 Uhr #181408Ja das ist gut geschrieben und auch viele Autofahrer sollten sich das mal durchlesen.
15. Oktober 2015 um 11:48 Uhr #181427Ich wäre dafür, das wenn ein Radweg vorhanden ist, dieser auch benutzt werden muss, egal ob das ein rundes blaues Schild steht oder nicht.
15. Oktober 2015 um 11:50 Uhr #181428Träume weiter. Jeder Radfahrer hat das Recht, den Straßenverkehr auszubremsen. Das ist auch gut so.
15. Oktober 2015 um 13:10 Uhr #181451Träume weiter. Jeder Radfahrer hat das Recht, den Straßenverkehr auszubremsen. Das ist auch gut so.
Da geht dir einer ab oder?
So richtig schön die verfluchten Autofahrer ärgern. Da schämt man sich ja als Radfahrer. -
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