In diesem konkreten Fall ja, aber nur weil ich mich etwas auskenne und die Medien informiert habe.
Die Sachbearbeiterin hatte nicht die Befugnis, den Gebührenbescheid zurück zu nehmen, obwohl sie mündlich über die Gemeinnützigkeit des Bücherbasars informiert wurde, da mußte sich erst der Pressesprecher einschalten und der Beigeordnete bemüht werden.
Erst kürzlich wurden Standgebühren für die Spendensammlung für Flüchtlinge im Irak erhoben, weil die Anmelder die Feinheiten der städtischen Gebührensatzungen für Straßen, Märkte, Grünanlagen etc. nicht kannten. Und der Normalbürger muss die auch nicht alle kennen, die Stadtverwaltung ist dazu da, uns Bürgern zu helfen und uns zu informieren.
War das nicht auch das, was OB Wiegand sinngemäß vor seiner Wahl versprochen hat?!
Mir geht es nicht so sehr um 120 Euro Gebühren für einen kleinen Bücherbasar an der Gimritzer Schleuse, obwohl das auch ein unverschämter Betrag ist, sondern um eine generelle Klärung und Verbesserung.
Ich appelliere deshalb an die Stadträte, eine solche Veränderung in den entspr. Satzungen herbeizuführen, dass gemeinnützige, nichtkommerzielle Veranstaltungen/Aktionen grundsätzlich von Gebühren freigestellt sind und die Verwaltung dabei keinen Ermessensspielraum hat.
Da unterschiedliche Ämter zuständig sind, je nachdem wo die Veranstaltung/Aktion stattfindet, ist auch eine einheitliche Handlungsweise der Verwaltung notwendig.
Für das Engagement von winkus im Kulturausschuss danke ich.