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- Dieses Thema hat 71 Antworten und 14 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 Jahren, 10 Monaten von Kenno.
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10. Mai 2018 um 22:15 Uhr #314732
Kenno, deine Annahme ist falsch. Der Holzplatz wurde zwar teilweise 2013 überschwemmt, aber das Gelände liegt oberhalb des HQ100. Da kannst du aufschütten bis der Arzt kommt (wenn du eine Baugenehmigung dafür bekommst).
11. Mai 2018 um 04:53 Uhr #314734HansimGlück, auch eine durch Erdaufschüttung über HQ 100 erteilte Baugenehmigung ist rechtswidrig und kann vom Landesverwaltungsamt von Amtswegen, wie im Fall des Gimritzer Damms, für rechtsunwirksam erklärt werden.
11. Mai 2018 um 06:18 Uhr #314735Kann man als geistig unbedarfte Person in Bausachen einmal erfahren, was „hakuhhundert“ bedeutet? Kenno?
11. Mai 2018 um 08:59 Uhr #314742Elfriede, ich mache es kurz.Schau hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Jahrhunderthochwasser11. Mai 2018 um 09:23 Uhr #314744HansimGlück, auch eine durch Erdaufschüttung über HQ 100 erteilte Baugenehmigung ist rechtswidrig und kann vom Landesverwaltungsamt von Amtswegen, wie im Fall des Gimritzer Damms, für rechtsunwirksam erklärt werden.
Das sind 2 Paar Schuhe. Planetarium -> Baugenehmigung durch die Stadt, Deichbau -> Planfeststellungsverfahren durch die zuständige Behörde = Landesverwaltungsamt. Und bitte genau lesen, was Hansi schrieb: aufschütten o b e r h a l b, nicht aufschütten (bis) über …
11. Mai 2018 um 10:24 Uhr #314753und kann vom Landesverwaltungsamt von Amtswegen, wie im Fall des Gimritzer Damms, für rechtsunwirksam erklärt werden.
Was hat das Landesverwaltungsamt im Falle „Gimritzer Damm“ freiwillig und von Amts wegen als rechtsunwirksam erklärt?
11. Mai 2018 um 13:38 Uhr #314804Die Erstellung eines Planfeststellungsverfahrens ohne Variantenvergleich und Umweltverträglichkeitsprüfung.
11. Mai 2018 um 13:56 Uhr #314805Rati,
Die Annahme von HansimGlück, dass das derzeitige Geländeniveau am Holzplatz/Gaswerk auf dem neuen HQ 100 läge ist falsch. Das HQ 100-Niveau liegt höher und wenn man auf ein Geländeniveau von über 79 m über NN anschütten will, dann ist das rechtswidrig und hat auch gravierende Auswirkungen auf den neuen Gimritzer Damm, dessen OK unter 79 m über NN zu liegen kommen wird.11. Mai 2018 um 15:01 Uhr #314808Die Erstellung eines Planfeststellungsverfahrens ohne Variantenvergleich und Umweltverträglichkeitsprüfung.
Also so ganz freiwillig war die Durchführung des Planfestellungsverfahrens nicht, wenn ich mich richtig daran erinnere.
11. Mai 2018 um 15:17 Uhr #314809@Cata,
lt.Heiwu hat es jedefalls keine Klage gegeben!!11. Mai 2018 um 15:52 Uhr #314810Von welcher Zeit sprechen wir? Vor oder nach dem Planfestellungsverfahren?
11. Mai 2018 um 16:28 Uhr #314811Beim Gimritzer Damm: „während“
11. Mai 2018 um 16:32 Uhr #314812Beim Gimritzer Damm: „während“
Geklagt wurde gegen die Plangenehmigung. Danach erst wurde ein Pflanfeststellungsverfahren eingeleitet.
11. Mai 2018 um 16:40 Uhr #314813Rati,
Die Annahme von HansimGlück, dass das derzeitige Geländeniveau am Holzplatz/Gaswerk auf dem neuen HQ 100 läge ist falsch. Das HQ 100-Niveau liegt höher und wenn man auf ein Geländeniveau von über 79 m über NN anschütten will, dann ist das rechtswidrig und hat auch gravierende Auswirkungen auf den neuen Gimritzer Damm, dessen OK unter 79 m über NN zu liegen kommen wird.Es gibt (noch) kein neues HQ100, er gilt immer noch die „alte“ Verordnung (von 2009 (?)). Nur auf dieser Grundlage sind Bauvorhaben zu beurteilen. Alles andere wäre Willkür.
Zudem führt eine lineare, horizontale Interpolation der Geländehöhen und Wasserstände antlang des Flusslaufes zu falschen Ergebnissen. Da müsste bei einem Pegel von über 8 m in Trotha die Saale in Röpzig unterirdisch fließen.
Und ja, ich weiß, dass der Holzplatz nicht so weit weg ist vom Gimritzer Damm.
11. Mai 2018 um 17:07 Uhr #314814@Rati, wenn du alles besser weißt, dann komm doch mal mit gültigen HQ 100 Zahlen für den Holzplatz.
Ich kann mit diesem neuesten Übersichtsplan für HQ 100 dienen.(Stand 2018).
11. Mai 2018 um 17:49 Uhr #314815Die kenne ich. Verbindlich für Bauvorhaben ist aber das nach Verordnung von 2006 (nicht 2009) festgesetzte HQ100- Gebiet, und da sieht die Kartierung so aus:
Wie sinnig oder unsinnig die geplanten Bauten auf dieser Fläche sind, ist eine andere Sache.
Und noch was. Die 2013 abgesoffenen Flächen werden nicht alle in einem noch festzulegenden „neuen “ HQ100 liegen. Da der Holzplatz nur teilweise betroffen war, wird der wahrscheinlich auch keine Berücksichtigung finden. Aber das ist Spekulation.
11. Mai 2018 um 18:00 Uhr #314816Der LHW selbst verkauft seit 2015 das hier als HQ100:
Es fehlt aber jeder Hinweis auf die Rechtsquelle. Oder kennt die jemand?
11. Mai 2018 um 18:45 Uhr #314817Rati, hier mal die HQ 100 Zahl aus den neusten Planungsunterlagen des LHW für den Gimritzer Damm zum Vergleich.
11. Mai 2018 um 23:00 Uhr #314818Ist das das alte HQ100, oder das neue HQ100, was sich das Land nun schon seit 4 Jahren nicht traut neu zu erlassen?
Kenno, weißt du wie hoch heute der Gimritzer Dam?m ist?
Der neue ist doch schon „deutlich“ höher: 1,5-2m in meiner düsteren Erinnerung.
Da würde das abgebildete HQ100 eher der potentiellen neuen Festlegung entsprechen. Sonst müsste der Deich ja nicht so hoch sein.12. Mai 2018 um 07:34 Uhr #314819Hans, natürlich ist das das neue HQ 100 und die alte Deichhöhe kannst du aus der Zeichnung auf Höhe des vorhandenen Rad-und Fußweges ablesen. Die neue Deichkrone muß ja wegen des Freibordes 50 cm über dem HQ 100 liegen.
Das Land hat doch die neuen Hochwasserrisikokarten nach meiner Kenntnis herausgegeben!!12. Mai 2018 um 08:46 Uhr #314820Aus dem Abstand zwischen Deichkante und dem HQ100 würde ich mitgehen, dass es das neue ist. Die Karten kursieren schon, allerdings wurde es eben noch nicht neu verordnet, dass die Angabe so eigentlich formal falsch wäre.
12. Mai 2018 um 11:42 Uhr #314822Vom neuen Planetarium hatte ich auch mal eine Querschnittszeichnung gesehen,wo auch das HQ 100 eingezeichnet war. Da hat das HQ 100 auf der Anböschungsoberkante des Planetariums gelegen.Ich finde diese Zeichnung aber nicht mehr. Ob es auch das neue HQ 100 war,ist fraglich?
Fakt ist aber, dass wenn auch das Gaswerksgelände, gemäß Fotos belegbar ,nur teilweise 2013 geflutet worden ist, dann gilt das beidseitig von Saalewasser umflutete Gelände als Hochwasserüberschwemmungsgebiet und man kann den Hochwasserschutz auch der geplanten Ausweichschule nicht damit abtun, eine Insel mit einer Gelände-OK lt. MZ von 79,67 m ü.NN zu schaffen, die von HQ 100 Saalewasser umströmt wird.
Flutung des Gaswerksgeländes am 05.06.2013
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