Startseite › Foren › Halle (Saale) › Abriß des Planetariums- alles nur ein Mißverständnis
- Dieses Thema hat 71 Antworten und 14 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 Jahren, 10 Monaten von Kenno.
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8. Mai 2018 um 12:40 Uhr #314624
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre würde ich ganz vorsichtig vorsichtiglich zu letzterem tendieren.
8. Mai 2018 um 13:19 Uhr #314628Günstigenfalls kommt bei diesen nachträglichen Recherchen bloß heraus, dass die Stadt Millionen an Fördermitteln zurückzahlen muss.
Den Abriss hätte man vorher verhindern müssen, genauso wie es nichts genutzt hat, sich über den Kaufhof-Bunker am Markt zu beschweren, nachdem er stand.
8. Mai 2018 um 15:24 Uhr #314638@hei-wu: Das Planetarium ist nicht aus der Denkmalliste herausgenommen worden. Es ist als Denkmal gestorben, sozusagen. Denn es hat die Denkmalliste verlassen, indem es nach dem Abriss einfach nicht mehr da war.
@geraldo: Ich beschwere mich nicht. Ich will nur wissen, wie solche Entscheidungen zustandekommen. So wenig ich es als meine Aufgabe sehe, um oder gegen etwas zu kämpfen, so sehr sehe ich es als meine Aufgabe an, Informationen zu sammeln und öffentlich zu machen, damit eine inofrmierte Bürgergesellschaft danach ihre Entscheidungen treffen kann.8. Mai 2018 um 15:55 Uhr #314639Ich hoffe sehr, dass du so weitermachen kannst/darft. Genau so stelle ich mir Qualitätsjournalismus vor. Danke!
8. Mai 2018 um 16:01 Uhr #314640M.W. wurde es vorher rausgenommen – sonst wäre der Abbruch ja rechtswidrig gewesen.
8. Mai 2018 um 16:19 Uhr #314641Dann war die Auskunft, die mir gegeben wurde, falsch. In der hieß es, der denkmalstatus werde nicht aufgehoben, sondern er erlösche mit dem Verschwinden des Denkmals. Das habe ich irgendwo auch noch schriftlich.
Deshalb muss die Abrissgenehmigung nicht rechtswidrig gewesen sein. Es gibt ja auch bei Denkmalen Gründe, die einen Abriss rechtfertigen.
- Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 10 Monaten von steffen koenau.
8. Mai 2018 um 17:36 Uhr #314644Es ist in meinen Augen kein Qualitätsjournalismus, wenn man Entscheidungen erst öffentlich hinterfragt, wenn sie nicht mehr rückgängig zu machen sind. Dann ist es nur noch wirkungsloses Empörungshaschen.
8. Mai 2018 um 18:21 Uhr #314645Der Artikel ist für mich ein wenig Effekthascherei. Für was soll das noch gut sein? Herr Lehrer auf dem Klo hat jemand das Licht angelassen, ich kriege raus wer es war.
8. Mai 2018 um 20:34 Uhr #314646Mit der Bitte um einen Bindestrich: Wut- Schrei
Außerdem vermisse ich beim Empörungsjournalismus den Namen Rauschenbach!
Was macht eigentlich der bei der MZ geschasste? Der hätte doch das Thema aufs Tableu heben müsse, hat dem die Klage der MZ das Genick gebrochen?8. Mai 2018 um 23:42 Uhr #314653„M.W. wurde es vorher rausgenommen – sonst wäre der Abbruch ja rechtswidrig gewesen.“
Nein. Unter Umständen ist auch der Abbruch eines Denkmales genehmigungsfähig.
9. Mai 2018 um 09:43 Uhr #3146599. Mai 2018 um 10:28 Uhr #314664„Herr Lehrer auf dem Klo hat jemand das Licht angelassen“
Man darf nur hoffen, dass in Halle nicht jeder so denkt wie du. Die Zerstörung kulturellen Erbes ist nicht nur mal eben „Licht angelassen“.
9. Mai 2018 um 14:15 Uhr #314689Für die Bebauung im Überschwemmungsgebiet am Holzplatz ist noch nicht alles verloren, was nicht heißen soll das dort nicht gebaut werden kann.
Leider ist man schon angefangen mit der Bebauung am Sophienhafen und der Hafenstraße dem Irrtum erlegen, dass es genügt, mit Erdanschüttungen über HQ 100 den zukünftigen Hochwässern zu trotzen.Dadurch geht aber wichtiger Retentionsraum für die Saale verloren und die Investoren haben die Pflicht lt.WHG einen Retentionsausgleich zu schaffen, um für die Saaleunterlieger keine Wasserspiegelnachteile zu produzieren.
Hätte man bei den Standortmachbarkeitsstudien am Holzplatz diesen Retentionsvolumenausgleich berücksichtigt, dann wäre die Standortwahl eine andere gewesen.
So müssen erst wieder Klagen kommen,um die geplanten Vorhaben wegen Unvollständigkeit zu ergänzen.9. Mai 2018 um 14:33 Uhr #314691Leider ist man schon angefangen mit der Bebauung am Sophienhafen und der Hafenstraße dem Irrtum erlegen, dass es genügt, mit Erdanschüttungen über HQ 100 den zukünftigen Hochwässern zu trotzen
Das ist nicht nur ein Irrtum, sondern rechtswidrig.
9. Mai 2018 um 14:46 Uhr #314694Leider ist man schon angefangen mit der Bebauung am Sophienhafen und der Hafenstraße dem Irrtum erlegen, dass es genügt, mit Erdanschüttungen über HQ 100 den zukünftigen Hochwässaer zu trotzen
Das ist nicht nur ein Irrtum, sondern rechtswidrig.
..und damit haben sich die Stadträte von der Stadtverwaltung überrumpeln lassen?
9. Mai 2018 um 17:11 Uhr #314710„Herr Lehrer auf dem Klo hat jemand das Licht angelassen“
Man darf nur hoffen, dass in Halle nicht jeder so denkt wie du. Die Zerstörung kulturellen Erbes ist nicht nur mal eben „Licht angelassen“.
Von der Sache her hast du ja Recht. Aber hier geht es konkret um ein paar Betonschalen. Hier sollte man die Kirche im Dorf lassen bzw. das Planetarium im Gasometer.
Soll ich dir ein paar neue gießen für den Garten?
9. Mai 2018 um 20:26 Uhr #314713@osmo Im Grunde geht es immer nur um ein paar Betonschalen. Oder alte Steine. Oder sonst einen Mist. Mein Gott, Leute gibt es…
9. Mai 2018 um 20:27 Uhr #3147149. Mai 2018 um 20:55 Uhr #314718“ In Halle wern de Dumm‘ nich alle!“
Ich hoffte, diesen Schbruch güldet nich mehr in unsre Schadt, awwer das war woh een error, de Ladeiner meenten „errare human est“.
10. Mai 2018 um 09:53 Uhr #314724Wenn ich meine Frau ärgere, dass sie in Schaftstädt geboren ist, dann haut sie mir auch den Spruch an den Kopf “ In Halle wern de Dumm nich alle“, weil ich doch in Halle geboren bin.
Und steffen koenau, ich bleibe bei dem, was ich oben schrieb. Basta.10. Mai 2018 um 15:19 Uhr #314726Nachdem wir hier festgestellt haben, dass eine Bebauuung im Hochwasserüberschwemmungsgebiet auf dem Holzplatz und auf dem Gelände des kontamentierten Gaswerk rechtswidrig ist, stellt sich die Frage, wie es nun weitergehen soll? Wird es einen Baustopp und eine Nachbesserung wie am Gimritzer Damm geben?
10. Mai 2018 um 17:08 Uhr #314728Wo kein Kläger da kein Richter. Auch die Frage der aktiven Legitimation zur Klage dürfte hier etwas komplizierter sein, als beim Gimritzer Damm.
10. Mai 2018 um 17:49 Uhr #314729Wo kein Kläger da kein Richter. Auch die Frage der aktiven Legitimation zur Klage dürfte hier etwas komplizierter sein, als beim Gimritzer Damm.
Das mußt du uns mal erklären, denn die Rechtslage ist eindeutig. Wer dagegen verstößt, wird die Folgen bei den Unterliegern des Holzplatze spätestens beim nächsten Hochwasser zu spüren bekommen und dann ist das Geschrei groß und die begangene Sünde nicht mehr rückgäng zu machen.
10. Mai 2018 um 19:52 Uhr #314730Wer dagegen verstößt, wird die Folgen bei den Unterliegern des Holzplatze spätestens beim nächsten Hochwasser zu spüren bekommen und dann ist … die begangene Sünde nicht mehr rückgäng zu machen.
Damit hast Du die Frage selbst beantwortet. Zumindest einer dieser Unterlieger muss aktiv werden und auch plausibel machen können, dass da eine Sünde gerade begangen wird, die ihn persönlich negativ tangiert und die später nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Wenn die Behörden, aus welchen Gründen auch immer, nicht ganz gesetzeskonform handeln, können nur die unmittelbar Betroffenen die Vorgänge gerichtlich überprüfen lassen und ggf. stoppen.
10. Mai 2018 um 20:23 Uhr #314731@Cata,
warum so bescheiden, denn immerhin sind es nach den offiziellen Betroffenheitsunterlagen wohl über 1000 Bürger unserer Stadt.Das sollte eine Untersuchung bzw.Sammelklage wert sein. -
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